Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87   

Leasingantrag

§ 130 BGB, Zugang bei Einschaltung eines Empfangsboten

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zugang einer schriftlichen Willenserklärung: Empfangsbote

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zugang der gegenüber einem Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung erst mit Ablauf der regelmäßigen Übermittlungszeit

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1989, 2049
  • ZIP 1989, 650
  • MDR 1989, 807
  • BB 1989, 1292
  • NJW-RR 1989, 757
  • WM 1989, 852



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00  

    Prüfungs- und Hinweispflicht bei Mängeln neuer Baustoffe und Verschulden?

    Denn der Empfangsbote hat lediglich die Funktion einer personifizierten Empfangseinrichtung des Adressaten (BGH, Urt. v. 15.03.1989 - VIII ZR 303/87, NJW-RR 1989, 757, 758; Sen.Urt. v. 17.03.1994 - X ZR 80/92, NJW 1994, 2613, 2614).

    Vom Adressaten, auf den es für den Zugang allein ankommt, kann nach Ablauf der Zeit, die der Empfangsbote für die Übermittlungstätigkeit normalerweise benötigt, erwartet werden, daß er von der Erklärung Kenntnis nehmen kann, wobei sich in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Erklärungen während der Geschäftszeit in den Geschäftsräumen eingehen, die für die Übermittlung benötigte Zeit auf Null reduzieren kann (BGH, Urt. v. 15.03.1989, aaO).

  • OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06  

    Zur Haftung des Verbrauchers wegen Verschlechterung der Kaufsache bei Widerruf -

    Eine Willenserklärung ist zugegangen (§ 130 Abs. 1 BGB), sobald sie derart in den Machtbereich des Adressaten gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis nehmen (vgl. BGH NJW-RR 1989, 757 ff. Rdnr. 25, zit. nach juris).

    Ihm ist die Erklärung zugegangen, wenn er bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse die (theoretische) Möglichkeit der Kenntnisnahme hat, wobei die Zeitspanne zu berücksichtigen ist, die der Bote für seine Übermittlungstätigkeit bei sachgerechter Ausübung seiner Botenfunktion normalerweise benötigt (vgl. BGH NJW-RR 1989, 757 ff. Rdnr. 25 f., zit. nach juris; BGH NJW 2002, 1565 ff. Rdnr. 27, zit. nach juris).

  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94  

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

    Darauf, wann ihr der Widerruf wegen der Einschaltung der Beklagten als Empfangsbotin zugegangen ist (vgl. insoweit Senatsurteil vom 15. März 1989 - VIII ZR 303/87 - WM 1989, 852 unter II 2 b), kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht an, da nach § 7 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG zur Wahrung der - gemäß § 7 Abs. 1 VerbrKrG einwöchigen - Widerrufsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügt.

    Denn für den Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung ist grundsätzlich der Zeitpunkt maßgebend, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Übermittlung der Erklärung an den Adressaten zu erwarten war (Senatsurteil vom 15. März 1989 aaO.).

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  • BFH, 25.01.1994 - VIII R 45/92  

    Unwirksame Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes

    Nach Sinn und Zweck des § 9 Abs. 1 VwZG tritt eine Heilung von Zustellungsmängeln jedoch nicht ein, wenn das Schriftstück lediglich dadurch nach den für die Bekanntgabe nach § 122 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 geltenden Grundsätzen zugeht, daß es einem Empfangsboten übergeben wird, ohne daß es anschließend tatsächlich den Empfangsberechtigten erreicht (zum Empfangsboten BFH-Urteil vom 18. Oktober 1988 VII R 123/85, BFHE 154, 446, BStBl II 1989, 76, 78; Urteil des BGH vom 15. März 1989 VIII ZR 303/87, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1989, 757; bejahend allerdings Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 9 VwZG Tz. 2).
  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 320/98  

    Bereicherungsrechtliche Abwicklung bei Zahlung des Darlehensgebers des Käufers

    Für den Zugang einer Erklärung bei einer Behörde genügt es, daß die Sendung bei der hierfür eingerichteten Stelle angelangt ist (RGZ 135, 247, 252; vgl. BGH, Urt. v. 21. Juni 1989, VIII ZR 252/88, WM 1989, 1625), die Weiterleitung an den zuständigen Amtsträger ist nicht entscheidend (BSGE 42, 279; vgl. auch BGH, Urt. v. 15. März 1989, VIII ZR 303/87, NJW-RR 1989, 757, 758).
  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R  

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

    Eine Erklärung, die ein Empfangsbote entgegennimmt, geht dem Adressaten in dem Zeitpunkt zu, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Weiterleitung an den Adressaten zu erwarten war (BGH NJW-RR 1989, 757).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - 24 U 210/08  

    Mietrecht - Annahme des Angebots zum Abschluss eines Gewerberaum-Mietvertrags

    Der Empfangsbote hat die Funktion einer "personifizierten Empfangseinrichtung des Geschäftsherrn (Adressaten)" (BGH NJW-RR 1989, 757).
  • OLG Köln, 18.01.2006 - 22 U 164/05  

    Mietrecht - Kündigung: Übergabe an Schwägerin zulässig?

    Für den Zeitpunkt des Zugangs ist diese Verzögerung ohne Bedeutung, da es nur auf den nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge zu erwartenden Zeitpunkt der Weiterleitung an den Empfänger ankommt (BGH, NJW-RR 1989, 757; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 130 Rn. 9 m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 11 U (Kart) 48/00  

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Vereinbarung einer Kündigung per

    auf der Strasse, übergeben, so ist ein Zugang erst in dem Zeitpunkt anzunehmen, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Übermittlung der Erklärung an den Adressaten zu erwarten ist (BGH NJW-RR 1989, 757; Soergel-Hefermehl aaO, § 130 Rn. 8 a.E.).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02  

    Wohnraummietrecht bei Anmietung von Räumen durch gemeinnützigen Verein zu

    Das gilt auch nach der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW-RR 1989, 757, 758, wonach es für den Zugang einer Willenserklärung ausreicht, wenn diese derart in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse mit deren Kenntnisnahme zu rechnen ist.
  • OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 23 U 75/06  

    Willenserklärung: Widerruf einer auf den Abschluss eines Vertrags gerichteten

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 175/07  

    Mietrecht - Fehler beim Zustandekommen des Mietkaufvertrages

  • OLG Frankfurt, 07.02.2007 - 23 U 14/05  

    Treuhändervollmacht: Wirksamkeit wegen Zeichnungsschein; Abschluss eines

  • OLG Köln, 12.02.2008 - 15 U 148/07  

    Betrügerisches Verhalten des Lieferanten bei Anbahnung eines Leasingvertrages -

  • OLG Bamberg, 27.03.2007 - 4 U 95/06  

    Zeichnungsscheine können eine Finanzierungsvollmacht beinhalten

  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2004 - 2 K 505/04  

    Bekanntgabe eines Änderungsbescheids im Klageverfahren an im Briefkopf sowie in

  • FG Hamburg, 11.12.1995 - V 60/95  
  • LSG Sachsen, 13.07.2005 - L 3 AL 125/03  
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