Rechtsprechung
| BGH, 14.12.1994 - XII ZR 180/93 |
Lebensgefährtin der geschiedenen Ehefrau
Keine Anwendung von § 1579 Abs. 1 Nr. 7 BGB, wenn der Unterhaltsberechtigte in einer eheähnlichen homosexuellen Gemeinschaft lebt
Volltextveröffentlichungen (2)
- Universität des Saarlandes
Minderung oder Ausschluß nachehelichen Unterhalts für in langfristiger Wohngemeinschaft mit einem gleichgeschlechtlichen Partner lebenden Ehegatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten bei langjährigem Zusammenleben mit einem gleichgeschlechtlichen Partner
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 13.11.1992 - 625 F 3861/91
- OLG Celle, 18.06.1993 - 21 UF 235/92
- BGH, 14.12.1994 - XII ZR 180/93
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 655
- MDR 1995, 821
- FamRZ 1995, 344
- NJ 1995, 223
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00
Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten …
Eine solche Verbindung rechtfertigt grundsätzlich die Annahme, der Berechtigte sei im Rahmen der neuen Partnerschaft "wie in einer Ehe" versorgt (Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 - XII ZR 180/93 - FamRZ 1995, 344, 345).Er hat vielmehr darauf abgestellt, daß - anders als bei einer Ehe und bei einer eheähnlichen Gemeinschaft, die als Lebensform in der gesellschaftlichen Wirklichkeit zunehmend Anerkennung findet - für gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Ermangelung eines der Ehe vergleichbaren Rechtsinstituts kein allgemeingültiges Leitbild bestehe, das die Annahme rechtfertigen könne, die Verhältnisse in einer solchen Verbindung gewährleisteten nach der Natur des Zusammenlebens die gegenseitige Versorgung der Partner (Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 aaO S. 345).
Der aus dem Urteil des Senats vom 14. Dezember 1994 (aaO) gezogene Schluß, die Inanspruchnahme auf Trennungsunterhalt könne nicht wegen einer auf Dauer angelegten eheähnlichen Gemeinschaft des Unterhaltsberechtigten mit einem anderen Partner für den Verpflichteten unzumutbar sein, ist unabhängig davon jedenfalls nicht gerechtfertigt (…im Ergebnis ebenso: Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl., Kap. IV Rdn. 503; Bosch FF 2001, 53, 54; Wiegmann FF 2001, 118, 119; OLG Köln FamRZ 2000, 290, 291; OLG Zweibrücken FuR 2000, 438, 440; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1597, 1599; OLG Schleswig NJW-RR 1994, 457; a.A. OLG München FamRZ 1998, 1589; Büttner/Niepmann NJW 2001, 2215, 2226;… Palandt/Brudermüller BGB 61. Aufl. § 1579 BGB Rdn. 39).
- OLG Hamm, 10.07.1997 - 10 UF 374/96
Berechnung des Ehegattenunterhalts bei hohen Einkünften
Nach Ansicht des BGH (FamRZ 1995, 344, 345), welcher der Senat folgt, können diese Grundsätze aber nicht auf die Verhältnisse in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung übertragen werden.Dies könnte dann anders sein, wenn die Beziehung des Unterhaltsberechtigten zu seinem neuen Lebenspartner wegen besonderer, etwa kränkender oder sonst anstößiger Begleitumstände geeignet ist, den Verpflichteten in außergewöhnlicher Weise zu treffen, bloßzustellen oder in seinem Ansehen zu schädigen (vgl. BGH, FamRZ 1995, 344 ).
In der Entscheidung vom 14.12.1994, FamRZ 1995, 344, 345) hat der BGH offengelassen, ob diese Grundsätze auch gelten, wenn der Unterhaltsberechtigte eine dauerhafte Unterhaltsgemeinschaft mit einem gleichgeschlechtlichen Partner begründet, mit dem eine Eheschließung kraft Gesetzes nicht in Betracht kommt, oder wenn ein geschiedener Ehegatte auf Dauer von einem finanziell wesentlich besser gestellten gleichgeschlechtlichen Partner, ohne ihm den Haushalt zu führen, tatsächlich voll unterhalten wird.
- OLG Köln, 06.08.2002 - 4 UF 76/01
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen versuchten Prozessbetrugs
Auf die Frage, ob die - insbesondere höchstrichterliche - Rechtsprechung, wonach die Kriterien für den Unterhaltsausschluß im Falle einer eheähnlichen Gemeinschaft zwischen Mann und Frau auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nicht ohne weiteres zu übertragen sein sollen (vgl. BGH FamRZ 1995, 344), vor dem Hintergrund des zum 1. August 2001 in Kraft getretenen Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) der Überprüfung bedarf (vgl. insbesondere § 5 LPartG), kommt es dabei nicht an:.
- OLG Jena, 23.09.2004 - 1 UF 140/04
Anspruch des Ehegatten auf Trennungsunterhalt bei Aufnahme einer ehewidrigen …
Nach der Rspr. des BGH (NJW 1995, 655 = FamRZ 1995, 344 und NJW 1989, 1083 = FamRZ 1989, 487) kann ein schwerwiegender Grund i.S.d. § 1579 Nr. 7 BGB dann gegeben sein, wenn die neue Beziehung wegen besonderer, etwa kränkender oder sonst anstößiger Begleitumstände geeignet ist, den Verpflichteten in außergewöhnlicher Weise zu treffen, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen oder sonst in seinem Ansehen zu schädigen. - OLG Brandenburg, 12.09.2006 - 10 UF 96/06
Prozessvergleich: Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt
Denn der danach geschuldete Unterhalt ist bereits unter Einschluss der mit einem Zusammenleben in einer Haushaltsgemeinschaft (während der Ehe) verbundenen Vorteile bemessen (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1995, 344/346). - OLG Koblenz, 29.03.2004 - 13 UF 567/03
Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung eines …
Eine solche Verbindung rechtfertigt grundsätzlich die Annahme, der Berechtigte sei im Rahmen der neuen Partnerschaft "wie in einer Ehe" versorgt" (BGH, FamRZ 1995, 344, 345).
