Rechtsprechung
Gericht
BVerfG
Datum
21.06.1977
Aktenzeichen
1 BvL 14/76
Dazu im Internet
dejure.org
Lebenslange Freiheitsstrafe
Art. 1 Abs. 1 GG, § 211 StGB, lebenslange Freiheitsstrafe ist verfassungsmäßig, wenn dem Verurteilten (über die Aussicht auf Begnadigung hinaus) die Möglichkeit einer Strafaussetzung verbleibt (Hinweis: im Anschluß an diese Entscheidung ermöglicht durch § 57a StGB);
§ 211 StGB, verfassungsrechtliche Pflicht zur restriktiven Auslegung der Mordmerkmale;
Art. 19 Abs. 2 GG, Bestimmung des Wesensgehalts
Fundstellen
BVerfGE 45, 187
NJW 1977, 1525
NJW 1977, 1525
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