Rechtsprechung
| BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76 |
Lebenslange Freiheitsstrafe
Art. 1 Abs. 1 GG, § 211 StGB, lebenslange Freiheitsstrafe ist verfassungsmäßig, wenn dem Verurteilten (über die Aussicht auf Begnadigung hinaus) die Möglichkeit einer Strafaussetzung verbleibt (Hinweis: im Anschluß an diese Entscheidung ermöglicht durch § 57a StGB);
§ 211 StGB, verfassungsrechtliche Pflicht zur restriktiven Auslegung der Mordmerkmale;
Art. 19 Abs. 2 GG, Bestimmung des Wesensgehalts
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Lebenslange Freiheitsstrafe
- Alpmann Schmidt
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 2; StGB § 211 Abs. 1
- openjur.de
§ 211 StGB; Artt. 19 Abs. 2, 3 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG
Lebenslange Freiheitsstrafe
- hartzkampagne.de
Einschränkung der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers; Menschenwürde ist zentral
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfasungsrechtliche Prüfung der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Mord
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- juraexamen.info (Leitsatz)
Lebenslange Freiheitsstrafe
Besprechungen u.ä. (2)
- uni-freiburg.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Tötungsdelikte in der Rechtsprechung zwischen BVerfGE 45, 187 und BGH-GSSt 1/81 (Prof. Dr. Albin Eser)
- euv-frankfurt-o.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Von zeitiger lebenslanger und lebenslanger zeitiger Freiheitsstrafe (Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler)
Verfahrensgang
- LG Verden, 05.03.1976 - 3 Ks 3/75
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 45, 187
- NJW 1977, 1525
- MDR 1977, 906
Wird zitiert von ... (268)
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
Es ist der staatlichen Gemeinschaft nicht verwehrt, sich gegen einen gemeingefährlichen Straftäter auch durch einen lang andauernden Freiheitsentzug zu sichern (vgl. BVerfGE 45, 187, 242).Achtung und Schutz der Menschenwürde gehören zu den Konstitutionsprinzipien des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 87, 209 ; 96, 375 ; 102, 370 ; 109, 133 ).
Jedem Menschen kommt danach ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch zu, der es verbietet, ihn zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 45, 187 ; 109, 133 ).
Der Gewährleistung des Art. 1 Abs. 1 GG liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und sich zu entfalten ( BVerfGE 45, 187 ).
Es ist der staatlichen Gemeinschaft nicht verwehrt, sich gegen einen gemeingefährlichen Straftäter auch durch einen lang andauernden Freiheitsentzug zu sichern (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Das Bundesverfassungsgericht ist bereits in seinem Urteil vom 21. Juni 1977 zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe zu dem Ergebnis gelangt, dass die lebenslange Freiheitsstrafe als eine notwendige und angemessene Sanktion für schwerste Tötungsdelikte nicht gegen das verfassungsrechtliche Gebot des sinn- und maßvollen Strafens verstößt (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Dementsprechend läuft auch eine dem verhängten Strafmaß entsprechende Vollstreckung dieser Strafe unter anderem dann dem Grundsatz verhältnismäßigen, schuldangemessenen Strafens nicht zuwider, wenn sie wegen fortdauernder Gefährlichkeit des Gefangenen notwendig ist (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Langjähriger Freiheitsentzug führt nicht zwangsläufig zu irreparablen Schäden (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Um diesem Problem zu begegnen, findet die Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe ihre verfassungsrechtlich notwendige Ergänzung in einem sinnvollen Behandlungsvollzug (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. August 1996 - 2 BvR 2267/95 -, StV 1997, S. 30 ff.).
Die Vollzugsanstalten sind auch bei zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen verpflichtet, auf deren Resozialisierung hinzuwirken, sie lebenstüchtig zu erhalten und schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Der Schutz der Menschenwürde verpflichtet die Gemeinschaft, für die Vorbereitung des Verurteilten auf die Entlassung Sorge zu tragen, so dass er nach langem Freiheitsentzug wenigstens ansatzweise Orientierung für ein normales Leben finden kann (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ff.).
aa) Unter dem Gesichtspunkt des Art. 1 Abs. 1 GG und des Rechtsstaatsprinzips gehört zu den Voraussetzungen einer menschenwürdigen Strafvollstreckung, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ).
Mit der Menschenwürde wäre es unvereinbar, wenn der Staat für sich in Anspruch nähme, den Menschen zwangsweise seiner Freiheit zu entkleiden, ohne dass zumindest die Chance für ihn bestünde, je wieder der Freiheit teilhaftig werden zu können (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts dient der Freiheitsentzug vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 45, 187 ; 58, 208 ; 70, 297 ).
Sinn und Zweck der Aussetzungsvorschrift besteht darin, das Resozialisierungsinteresse des Verurteilten (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 98, 169 ) und das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit im Wege einer abwägenden Zuordnung zur Geltung zu bringen (…vgl. BTDrucks 13/7163, S. 7;… BTDrucks 13/8586, S. 8;… BTDrucks 13/9062, S. 9).
Der erhöhte Unrechts- und Schuldgehalt im Vergleich zum Totschlag (§ 212 Abs. 1 StGB) rechtfertigen es, für Mord die lebenslange Freiheitsstrafe und für Totschlag eine zeitige Freiheitsstrafe vorzusehen (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Dem Prinzip der Rechtssicherheit und dem Gebot materieller Gerechtigkeit hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass er die Voraussetzungen, unter denen die lebenslange Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren in § 57 a StGB hinreichend bestimmt gesetzlich geregelt hat (vgl. zu diesen Voraussetzungen: BVerfGE 45, 187 ).
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
a) Achtung und Schutz der Menschenwürde gehören zu den Konstitutionsprinzipien des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 87, 209 ; 96, 375 ; 102, 370 ).Mit der Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen geschützt, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 45, 187 ).
Der Täter darf nicht zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruchs gemacht werden ( BVerfGE 45, 187 m.w.N.).
Mit der Garantie der Menschenwürde wäre es unvereinbar, wenn der Staat für sich in Anspruch nehmen würde, den Menschen zwangsweise seiner Freiheit zu entkleiden, ohne dass zumindest die Chance für ihn bestehen würde, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Es ist der staatlichen Gemeinschaft nicht verwehrt, sich gegen gefährliche Straftäter durch Freiheitsentzug zu sichern (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
aa) Die Sicherungsverwahrung verstößt nicht wegen möglicher Haftschäden gegen Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. für die lebenslange Freiheitsstrafe BVerfGE 45, 187 ).
bb) Die unbefristete Sicherungsverwahrung findet ihre verfassungsrechtlich notwendige Ergänzung in einem sinnvollen Behandlungsvollzug (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 98, 169 ).
Grundsätzlich erscheint es bedenklich, dass auch dann, wenn schwere Grundrechtseingriffe in Frage stehen, Unklarheiten in der Bewertung von Tatsachen zu Lasten der Grundrechtsträger gehen (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Selbst der lebenslange Freiheitsentzug ist mit Art. 19 Abs. 2 GG nicht grundsätzlich unvereinbar (vgl. für die lebenslange Freiheitsstrafe BVerfGE 45, 187 ).
Dass in diesem Fall das Resozialisierungsziel des Strafvollzugs nicht mehr zum Tragen kommt, beruht nicht auf der Anordnung der Sicherungsverwahrung, sondern auf dem Verhalten des Betroffenen, das eine erfolgreiche Resozialisierung auf Dauer ausschließt (vgl. für die lebenslange Freiheitsstrafe BVerfGE 45, 187 ).
Jede Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Straftat und zum Verschulden des Täters stehen; der Grundsatz "nulla poena sine culpa" hat insoweit den Rang eines Verfassungssatzes (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung nicht nur den Strafzweck des Schuldausgleichs betont, sondern auch andere Strafzwecke wie etwa die Prävention oder die Resozialisierung des Täters anerkannt (vgl. BVerfGE 45, 187 m.w.N.; 91, 1 ).
- BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80
Hafturlaub
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe für schwerste Tötungsdelikte bestehen nicht (BVerfGE 45, 187 [253 f.]).Deshalb muß auch der mit besonders schwerer Tatschuld beladene Gefangene die grundsätzlich realisierbare Chance erhalten, seine Freiheit wiederzugewinnen (vgl. BVerfGE 45, 187 [245, 258, 259]).
Die Vollzugsan stalten sind im Blick auf die Grundrechte der eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßenden Gefangenen verpflichtet, schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges, vor allem deformierenden Persönlichkeitsveränderungen, die die Lebenstüchtigkeit ernsthaft in Frage stellen und es ausschließen, daß sich der Gefangene im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben noch zurechtzufinden vermag, im Rahmen des Möglichen zu begegnen (vgl. BVerfGE 45, 187 [238 ff.]).
Sie gewinnen dem Vollzugsziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft in Auslegung des Gesetzes eine Bedeutung ab, die einen "Bruch" zwischen der Verhängung der Strafe und ihrem Vollzug (…Peters, JR 1978, S. 177 [178]) zu vermeiden sucht und eine sinnhafte Verknüpfung der Strafzwecke, hier insbesondere des gerechten Schuldausgleichs und der Sühne (vgl. BVerfGE 45, 187 [258 f.]), mit dem in § 2 StVollzG ausdrücklich normierten Vollzugsziel herstellt.
Die Frage, ob eine strikte Sonderung des Vollzuges von den für die Verhängung der Freiheitsstrafe maßgeblichen Gesichtspunkten mit Rücksicht auf die Schutzpflicht des Staates für Leben und Menschenwürde potentieller oder aktueller Opfer von Straftaten (vgl. BVerfGE 45, 187 [254 f.]) nicht vielmehr verfassungsrechtlichen Bedenken begegnete, bedarf daher hier keiner Vertiefung.
Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ist ein menschenwürdiger Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe nur sichergestellt, wenn der Verurteilte eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance hat, zu einem späteren Zeitpunkt die Freiheit wiedergewinnen zu können (BVerfGE 45, 187 [245]).
Der Beschluß widerspricht außerdem dem Urteil des Ersten Senats vom 21. Juni 1977 (BVerfGE 45, 187).
Wenn der Vollzugsbehörde das Recht zugebilligt wird, die Schuld des Gefangenen mit lebenslanger Haftstrafe bei der Entscheidung über sein Urlaubsgesuch zu berücksichtigen und darin "eine sinnhafte Verknüpfung der Strafzwecke, hier insbesondere des gerechten Schuldausgleichs und der Sühne (vgl. BVerfGE 45, 187 [258 f.]), mit dem in § 2 StVollzG ausdrücklich normierten Vollzugsziel" herzustellen (B II 3. a), so wird ihr die Möglichkeit eröffnet, das Strafübel nach dem Maße des Schuld- und Unrechtsgehalts der Tat belastend auszugestalten.
Das Strafvollzugsgesetz beseitigte die frühere Konkurrenz von Vollzugszwecken und -zielen im Rahmen von Nr. 57 der Dienst- und Vollzugsordnung (DVollzO) und konkretisiert das allgemeine Vollzugsziel mit den in den §§ 3, 4 StVollzG formulierten Grundsätzen der Vollzugsgestaltung (…vgl. Callies/Müller-Dietz, a.a.O., § 2, Rdnr. 4;… § 3, Rdnr. 1; vgl. hierzu auch BVerfGE 45, 187 [240]).
Unter ihnen ragt das Gebot, die Lebenstüchtigkeit des Gefangenen zu erhalten (§ 3 Abs. 2 und 3 StVollzG) als auch verfassungsrechtlich bedeutsamer Grundsatz heraus (vgl. BVerfGE 45, 187 [239 f.]).
Die von der Senatsmehrheit aufgeworfene und dort nicht vertiefte Frage, ob eine strikte Sonderung des Vollzuges von den für die Verhängung der Freiheitsstrafe maßgeblichen Gesichtspunkten mit Rücksicht auf die Schutzpflicht des Staates für Leben und Menschenwürde potentieller oder aktueller Opfer von Straftaten (BVerfGE 45, 187 [254 f.]) nicht verfassungsrechtlichen Bedenken begegne (B II 3. a), kann sich daher bei Lichte besehen nicht stellen.
Von der "erheblichen Verbesserung" der Stellung des Gefangenen durch das Strafvollzugsgesetz gegenüber der Dienst- und Vollzugsordnung, die das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 45, 187 (240) konstatierte, kann auf dieser Grundlage keine Rede mehr sein.
Der Erste Senat hat in seinem Urteil vom 21. Juni 1977 (BVerfGE 45, 187 ff.) die durch den Grundsatz der Menschenwürde gezogenen Grenzen für den Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe dargelegt.
- BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07
Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat; …
Das Bundesverfassungsgericht habe mit Senatsurteil vom 21. Juni 1977 ( BVerfGE 45, 187) eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte restriktive Auslegung des Mordtatbestands gefordert.Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil der verfassungsrechtliche Rahmen der Auslegung und Anwendung des Mordtatbestands in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso im Wesentlichen geklärt ist (vgl. BVerfGE 45, 187) wie die verfassungsrechtlichen Vorgaben, die sich für das Strafrecht aus dem Übermaßverbot und insbesondere dem Gebot schuldangemessenen Strafens ergeben (vgl. etwa BVerfGE 50, 205 ; 73, 206 ; 95, 96 ).
a) Soweit der Beschwerdeführer die angegriffenen Entscheidungen deshalb für verfassungswidrig hält, weil sie eine bereits für sich genommen verfassungswidrige Strafrechtsnorm anwendeten, geht er zutreffend davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 21. Juni 1977 ( BVerfGE 45, 187) die Verfassungsmäßigkeit des Mordtatbestands jedenfalls hinsichtlich der Mordmerkmale Heimtücke und Verdeckung einer Straftat festgestellt, zu den auf seinen Fall angewendeten Mordmerkmalen der Befriedigung des Geschlechtstriebs und der Ermöglichung einer Straftat jedoch keine abschließende verfassungsrechtliche Bewertung vorgenommen hat.
Er setzt dies auch in Beziehung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 ( BVerfGE 45, 187).
Die absolute Androhung einer bestimmten Strafe ist nur dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn dem Richter von Gesetzes wegen die Möglichkeit offen bleibt, bei der Subsumtion konkreter Fälle unter die abstrakte Norm zu einer schuldangemessenen Strafe zu kommen ( BVerfGE 45, 187 ).
Die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe ist nur dann verhältnismäßig, wenn der zu Grunde liegenden Tat das Merkmal einer besonderen Verwerflichkeit anhaftet ( BVerfGE 45, 187 ).
Die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass eine nicht in diesem Sinne besonders verwerfliche Tat auch nicht zu einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe auf der Grundlage des § 211 StGB führt, ist eine Frage der Auslegung der Strafgesetze und obliegt daher den zuständigen Strafgerichten (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Das Bundesverfassungsgericht prüft jedoch, ob den Strafgerichten nach dem Gesetz hierfür ein hinreichender Spielraum verbleibt (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Zweck-Mittel-Relation und Gefährlichkeit sind Gesichtspunkte, die der Gesetzgeber von Verfassungs wegen bei der Abgrenzung von Mord und Totschlag heranziehen darf, sofern nur sichergestellt ist, dass Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
In Betracht kommen ferner Strafmilderungen wegen Vorliegens der Voraussetzungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (§ 21, § 23 Abs. 2, § 27 Abs. 2 Satz 2) oder des Jugendgerichtsgesetzes (§ 106 Abs. 1; vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Solche Unterschiede sind hier gegeben; denn die Tötung eines Menschen unter Verwirklichung eines Mordmerkmals hebt sich unter dem Gesichtspunkt der Tatschwere und der Täterschuld wesentlich von anderen Fällen der vorsätzlichen Tötung ab (vgl. bereits BVerfGE 45, 187 ), zumal von denjenigen, bei denen eine Gesamtwürdigung einschließlich der für den Täter sprechenden Umstände gerade nicht zur Annahme eines besonders schweren Falls führt und sich diese Umstände - hierauf zielt die Argumentation des Beschwerdeführers offenbar ab - insoweit gerade auswirken.
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Die am 1. Mai 1982 in Kraft getretene Vorschrift des § 57 a StGB ist maßgebend von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe ( BVerfGE 45, 187) geprägt worden.a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 21. Juni 1977 festgestellt, daß die in § 211 StGB angedrohte lebenslange Freiheitsstrafe nicht gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens verstoße (vgl. BVerfGE 45, 187 [253 ff.]).
Er folgt aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG (Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen) sowie aus dem Rechtsstaatsprinzip ( BVerfGE 45, 187 [259 f.]; 50, 205 [214]; 80, 244 [255]).
Vielmehr ist es im Sinne der möglichst weitgehenden Aufrechterhaltung der vom Gesetzgeber im Anschluß an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 ( BVerfGE 45, 187) angestrebten Regelung möglich und geboten, die die Zuständigkeit der Strafkammern als Schwurgerichte festlegende Norm des § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GVG dahin auszulegen, daß die Schwurgerichte im Falle einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes die Schwere der Schuld des Täters im Blick auf die von den Strafvollstreckungsgerichten zu treffende Entscheidung nach § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 454 StPO im Urteil zu gewichten haben, insoweit also "das Gericht" im Sinne dieser Vorschriften sind.
b) Mit den in Rede stehenden Vorschriften wollte der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlichen Gebot Genüge tun, nach dem auch dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleiben muß, seine Freiheit wieder zu erlangen (vgl. BVerfGE 45, 187 [239]).
Der Strafvollzug würde unter dieser Voraussetzung seiner auch in der Verfassung verankerten Aufgabe der Wiedereingliederung des Gefangenen (vgl. BVerfGE 35, 202 [235]; 45, 187 [238 f.]) nicht oder nur unvollkommen gerecht werden.
Schon Triffterer hatte in der mündlichen Verhandlung am 22. und 23. März 1977 zu dem Urteil vom 21. Juni 1977 dargelegt (vgl. BVerfGE 45, 187 [219]) - und der Erste Senat hat dies als einen wesentlichen Grund für die Abschaffung des Gnadenverfahrens angesehen (…a.a.O., S. 243) -, daß ein von solchen Unsicherheiten belasteter Behandlungsvollzug der Wiedereingliederung des Gefangenen schadet (vgl. hierzu auch Bayer u.a., MschrKrim 1987 S. 171; vgl. auch Weber, ZRP 1990, 68 ff.).
Erst wenn die vom Senat entfaltete verfassungskonforme Auslegung sowie die begrenzte Verwendbarkeit der Feststellungen des Schwurgerichtsurteils im Rahmen der vom Vollstreckungsgericht in der Übergangszeit zu treffenden Entscheidungen erprobt ist und sich abzeichnet, wie die Rechtsprechung die Kriterien der besonderen Schwere der Schuld und des Gebietens in die Festsetzung einer konkreten Verbüßungszeit umsetzt, hat der Gesetzgeber das erforderliche Erfahrungsmaterial, um prüfen zu können, ob ein hinreichend objektivierbarer Maßstab für die in jedem Einzelfall erforderliche Gesamtwürdigung zur Verfügung steht und damit ein genügender Grundrechtsschutz durch eine hinreichend sichere Rechtsanwendung gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 45, 187 [252]).
- BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 1697/93
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Vollstreckungsdauer bei fünffachem Mord
a) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe für schwerste Tötungsdelikte bestehen nicht (vgl. BVerfGE 45, 187 [253 f.]; 64, 261 [270 f.]).Die lebens1ange Freiheitsstrafe für solche schwersten Rechtsgutverletzungen ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafens vereinbar (vgl. BVerfGE 45, 187 [253 ff.]; 64, 261 [271]; 86, 288 [312]).
Aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip leitet sich die Verpflichtung aller Staatsgewalt ab, dem Verurteilten die konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance zu erhalten, der Freiheit wieder teilhaftig zu werden (vgl. BVerfGE 45, 187 [245, 258, 259]; 64, 261 [272, 281]; 72, 105 [116 f.]; 86, 288 ,[312]).
Die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die stets auch einen schwerwiegenden Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Person darstellt (vgl. BVerfGE 86, 288 [326]), bedarf deshalb einer besonders strengen Prüfung am Maßstab der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 45, 187 [223]).
c) Dabei ist es nach dem Grundgesetz die vornehmste Pflicht der Staatsgewalt in all ihren Erscheinungsformen, die Würde des Menschen und die freie menschliche Persönlichkeit, die den höchsten Rechtswert innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung darstellen, zu achten (vgl. BVerfGE 45, 187 [227]; 72, 105 [115]).
Auf dem Gebiet der Strafrechtspflege, auf dem höchste Anforderungen an die Gerechtigkeit gestellt werden, bestimmt Art. 1 Abs. 1 GG die Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne (BVerfGE 45, 187 [228]).
Jede Strafe muß in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Straftat und zum Verschulden des Täters stehen (vgl. BVerfGE 25, 269 [285 f.]; 45, 187 [228]; 80, 244 [255]; 86, 288 [313]).
Erst wenn die vom Bundesverfassungsgericht entfaltete verfassungskonforme Auslegung eine gewisse Zeit erprobt ist und sich abzeichnet, wie die Rechtsprechung die Kriterien der besonderen Schwere der Schuld und des Gebietens in die Festsetzung einer konkreten Verbüßungszeit umsetzt, hat der Gesetzgeber das erforderliche Erfahrungsmaterial, um prüfen zu können, ob ein hinreichend objektivierbarer Maßstab für die im Einzelfall erforderliche Gesamtwürdigung zur Verfügung steht und damit ein genügender Grundrechtsschutz durch hinreichend sichere Rechtsanwendung gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 86, 288 [334 f.]; vgl. auch BVerfGE 45, 187 [252]).
- BVerfG, 16.01.2010 - 2 BvR 2299/09
Unzulässige Auslieferung an die Türkei (Staatsschutzdelikte; "erschwerte" …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört es zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden ( BVerfGE 45, 187 ; 113, 154 ).Es ist danach mit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) unvereinbar, wenn ein Verurteilter in der Strafhaft ungeachtet seiner persönlichen Entwicklung jegliche Hoffnung, seine Freiheit wiederzuerlangen, aufgeben muss (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren sind gesetzlich zu regeln (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Von entscheidender Bedeutung sind mögliche persönlichkeitszerstörende Wirkungen der Strafhaft, denen durch einen menschenwürdigen Strafvollzug begegnet werden muss (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 40, 276 ; 45, 187 ).
Diese spezifische Bedingung nimmt einem Verurteilten - ungeachtet der Entwicklung seiner Persönlichkeit - jegliche Hoffnung auf ein späteres selbstbestimmtes Leben in Freiheit (vgl. BVerfGE 45, 187 ).
Das konkret in Rede stehende Gnadenrecht eröffnet damit keine wenigstens vage Aussicht auf ein Leben in Freiheit, die den Vollzug der lebenslangen Strafe nach dem Verständnis der Würde der Person überhaupt erst erträglich macht (dazu BVerfGE 45, 187 ), mithin den unabdingbaren Grundsätzen der deutschen Verfassungsordnung genügt: Es lässt den Verurteilten günstigstenfalls darauf hoffen, in Freiheit zu sterben.
- BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
Luftsicherheitsgesetz
Ausgehend von der Vorstellung des Grundgesetzgebers, dass es zum Wesen des Menschen gehört, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich frei zu entfalten, und dass der Einzelne verlangen kann, in der Gemeinschaft grundsätzlich als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt zu werden (vgl. BVerfGE 45, 187, 227 f. ), schließt es die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde vielmehr generell aus, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen (vgl. BVerfGE 27, 1 6); 96, 375, 399).Was diese Verpflichtung für das staatliche Handeln konkret bedeutet, lässt sich nicht ein für allemal abschließend bestimmen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 96, 375 ).
Ausgehend von der Vorstellung des Grundgesetzgebers, dass es zum Wesen des Menschen gehört, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich frei zu entfalten, und dass der Einzelne verlangen kann, in der Gemeinschaft grundsätzlich als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt zu werden (vgl. BVerfGE 45, 187 ), schließt es die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde vielmehr generell aus, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen (vgl. BVerfGE 27, 1 ); 45, 187 ; 96, 375 ).
Mit dem Menschenbild des Grundgesetzes und der Vorstellung vom Menschen als einem Wesen, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 45, 187 ), und das deshalb nicht zum reinen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden darf, lässt sich dies nicht vereinbaren.
- BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85
Lebenslange Freiheitsstrafe
Mit ihm sollte dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 (BVerfGE 45, 187) zur Verfassungsmäßigkeit der Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe für den Heimtücke- und den Verdeckungsmord Rechnung getragen werden.Deshalb bedürfe es einer gesetzlichen Regelung derjeni gen Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden könne (BVerfGE 45, 187 [LS 3, 229, 245 f.]).
Mit ihrer Einführung hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlichen Gebot entsprochen, dem rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance zu erhalten, seine Freiheit zu einem späteren Zeitpunkt wiederzugewinnen (vgl. BVerfGE 45, 187 [245]; 64, 261 [272]; Regierungsentwurf eines Siebzehnten StRÄndG, BTDrucks. 8/3218 S. 5).
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, es sei Aufgabe des Strafgesetzgebers, die Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe sinnvoll zu regeln, und es hat weiter im Blick auf die Aussetzungskriterien ausgeführt, es könne beispielsweise daran gedacht werden, zur "Festlegung des Entlassungszeitpunktes auch den Unrechts- und Schuldgehalt" der der Verurteilung zugrundeliegenden Tat "zu berücksichtigen"; eine derartige Differenzierung könne dem besonderen Charakter des jeweiligen Einzelfalles gerecht werden (BVerfGE 45, 187 [251]).
In der Strafvollstreckung ist ebenso wie im Erkenntnisverfahren zu beachten, daß die menschliche Würde unmenschliches, erniedrigendes Strafen verbietet, und daß der Täter nicht unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruchs zum bloßen Objekt der Vollstreckung herabgewürdigt werden darf (vgl. BVerfGE 28, 389 [391]; 45, 187 [228]).
Es wäre mit der Würde des Menschen unvereinbar, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance, der Freiheit wieder teilhaftig zu werden (BVerfGE 45, 187 [245]; 64, 261 [281]), auf einen von Siechtum und Todesnähe gekennzeichneten Lebensrest zu reduzieren.
Verfassungsrechtlich unangreifbar legt es § 57 a Abs. 1 StGB dahin aus, daß die hohe Zahl der Mordtaten des Beschwerdeführers, derentwegen er die lebenslange Freiheitsstrafe vielfach verwirkt hat, der Aussetzung des Strafrestes nicht grundsätzlich entgegenstehe, allerdings bei der Bewertung der Schuldschwere (§ 57 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) zu berücksichtigen sei (vgl. dazu BVerfGE 45, 187 [251];… OLG Karlsruhe, NStZ 1983, S. 74 [75];… Stree in Schönke/Schröder, StGB, 22. Aufl., § 57 a Rdnr. 6 ff.).
- BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im …
Ist im Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 45, 187 das Mordmerkmal der Heimtücke entgegen den Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 9, 385, und BGHSt 11, 139 zu verneinen, wenn der Täter zur Tat dadurch veranlaßt worden ist, daß das Opfer ihn oder einen nahen Angehörigen schwer beleidigt, mißhandelt und mit dem Tode bedroht hat, und die Tatausführung über die bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers hinaus nicht besonders verwerflich (tückisch oder hinterhältig) ist?.Auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord vom 21. Juni 1977 (BVerfGE 45, 187) könne "Heimtücke als Merkmal besonders verwerflicher Tatausführung nicht schon in jedem Ausnutzen wie auch immer begründeter Argund Wehrlosigkeit aus wie auch immer gearteten Motiven gesehen werden".
Auch im Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 45, 187 kann das Mordmerkmal der Heimtücke entsprechend den Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 9, 385 und BGHSt 11, 139 bejaht werden, wenn der Täter zu der Tat dadurch veranlaßt worden ist, daß das Opfer ihn oder einen nahen Angehörigen schwer beleidigt, mißhandelt und mit dem Tode bedroht hat, und die Tatausführung über die bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers hinaus nicht besonders verwerflich (tückisch oder hinterhältig) ist.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem genannten Urteil eine "am verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte restriktive Auslegung" der Tatmodalitäten der Heimtücke und der Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat als eine der Voraussetzungen der Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord angesehen (BVerfGE 45, 187 Leitsätze 1 und 4).
Aus dem Vorliegen und der konkreten Beschaffenheit solcher Schuldmomente erwachsen die "Grenzfälle" (BVerfGE 45, 187, 266/267), in welchen die Frage der Verhältnismäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe Berechtigung gewinnt.
Vielmehr kann das Gewicht des Mordmerkmals der Heimtücke nur durch Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände haben, so verringert werden, daß jener "Grenzfall" (BVerfGE 45, 187, 266, 267) eintritt, in welchem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich geminderter Schuld unverhältnismäßig wäre.
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
Auslieferung IV
- OLG Hamm, 26.01.2010 - 4 AuslA 22/08
[Auslieferung, Türkei, lebenslange Freiheitsstrafe, Auslieferungshindernisse]
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
- BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R
Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher - …
- LG Itzehoe, 12.03.2009 - Jug 3 KLs 19/08
Vorlagebeschluss; Richtervorlage; konkrete Normenkontrolle; Schuldprinzip; …
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV
- BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09
Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch); …
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02
Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die …
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Lissabon
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92
Kind als Schaden
- BVerfG, 28.06.2006 - 2 BvR 1596/01
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
- BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
Einbürgerung
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
- BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95
Vermögensstrafe
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
- BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
Völkerrecht
- BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers
- BVerfG, 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09
Ablehnung einer Strafunterbrechung gemäß § 455 Abs. 4 StPO (Überprüfbarkeit …
- OLG Köln, 05.11.2004 - Ausl 189/04
Auslieferung an die USA bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe ohne …
- BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung von Lockerungen in der …
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 2402/04
- BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung; …
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
- BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug …
- BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77
Strafbarkeit von Bagatelldelikten
- BVerfG, 16.02.1993 - 2 BvR 594/92
Effektivität des Rechtsschutzes bei Überprüfung eines Vollzugplans
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
- BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R
Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für …
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
Schüsse auf DDR-Grenzer als Mordversuch
- BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen
- BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78
Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 8 A 3852/03
OVG Münster entscheidet über Abschiebung von Kaplan // Bundesregierung will …
- BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Gewerbsmäßigkeit; …
- BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
- BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01
Freiheit der Person (Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in einer …
- BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05
- BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Beschleunigungsgebot (rechtsstaatswidrige …
- BSG, 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes …
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der …
- BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 671/95
Grundrechtliche Vorgaben der vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung nach §§ …
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Rechenschaftsbericht
- BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83
Kriegsdienstverweigerung II
- BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95
Überstellung auf Wunsch
- BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person bei Anordnung einer …
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 1084/99
- LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der …
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
- OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 134/89
- BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 1473/00
- BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05
Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines …
- BGH, 27.04.2006 - 4 StR 572/05
Strafzumessung (keine Obergrenze aus statistischen Erkenntnissen zur …
- BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 942/11
Staatlicher Strafanspruch; lebenslange Freiheitsstrafe; Reststrafaussetzung zur …
- BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 1083/11
Staatlicher Strafanspruch; Haftunterbrechung; Menschenwürde; körperliche …
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
- BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89
Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB
- BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug
- BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01
Unterhaltungsspiel "Laserdrom"
- BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
- BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1383/03
Anfechtung der Feststellung zur Nichteignung für Vollzugslockerungen; effektiver …
- BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 38/06
Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem; Deutschland - Schweiz; fahrlässige …
- BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 5/08 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes …
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen …
- BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere …
- OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
Maßregelvollzug: Voraussetzungen für die Gewährung von Vollzugslockerungen
- BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97
Pauschale Verweigerung von Vollzugslockerungen
- BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
Unterbringung mehrerer Strafgefangener in einem Haftraum
- BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung …
- BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80
Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
- BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92
Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher …
- BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
Prozesskostenhilfe zur Prüfung der Fortdauer der Strafvollstreckung nach 31 …
- BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 725/07
Ladung zum Strafantritt (Versagung der Ladung in den offenen Vollzug zwecks …
- BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79
Sittenwidrigkeit von Peep-Shows
- BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen …
- BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99
Sicherungsmaßnahmen im Maßregelvollzug
- BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06
Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit …
- BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 2348/00
Vollzugslockerungen bei lebenslanger Freiheitsstrafe
- BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …
- BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77
Ausweisung I
- VG Minden, 26.03.2007 - 9 K 3614/06
Studiengebühren für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig Gericht …
- BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84
Zeitpunkt der Arglosigkeit
- BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 560/93
Nachträglicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz neuerlicher …
- OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl 96/00
Identität des Verfolgten; Drohen der Todesstrafe; Wesentliche Verschlechterung
- BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01
BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt
- BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 1328/03
Menschenwürde (lebenslange Freiheitsstrafe; Chance auf Freiheit; …
- VerfGH Bayern, 12.05.2009 - 4-VII-08
Regelungen des BayStVollzG sind nicht verfassungswidrig
- BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden
- BVerfG, 03.01.1994 - 2 BvR 1436/93
Anrechnung einer zu Unrecht vollstreckten Maßregel auf eine später ausgesprochene …
- BVerfG, 16.05.1995 - 2 BvR 1882/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Briefanhaltungen im Strafvollzug
- BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 1734/90
Verfassungsmäßigkeit der Sicherungsverwahrung
- BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des …
- OVG Niedersachsen, 18.02.2010 - 1 LC 244/07
Paintball/Reball ist nicht menschenwürdewidrig
- BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung; …
- BVerfG, 06.06.2001 - 2 BvR 828/01
Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur …
- BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78
- BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßig von § 353d Nr. 3 …
- VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
Verfassungsgerichtshof Berlin: Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit …
- KG, 08.09.2003 - 5 Ws 348/03
Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe …
- BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03
Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls
- VerfGH Bayern, 15.07.2004 - 1-VII-03
Verfassungswidrige Kampfhundeverordnung wegen fehlender Übergangsfrist zur …
- BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04
Menschenwürde im Maßregelvollzug (gemeinsame Unterbringung: Differenzierung …
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.1995 - 14 S 779/94
Sperrzeit für Spielhallenbetrieb: Bestimmtheit einer Verordnungsermächtigung; …
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …
- BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
Keine Strafe ohne Schuld ("ne bis in idem"); Kindesentziehung (Dauerdelikt; …
- BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07
Verfassungsmäßigkeit der Unterbringung eines Kindes in einer geschlossenen …
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarische Entfernung aus dem Dienst
- BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger …
- BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09
- BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung; …
- BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83
Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von …
- VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 1 S 2550/91
Einschränkung der Haltung gefährlicher Hunde durch Rechtsverordnung; Leinenzwang …
- BGH, 07.04.1993 - 1 StE 1/75
Psychiatrische Untersuchung bei Strafaussetzung auch gegen den Willen des …
- BGH, 07.04.1993 - StB 7/93
- BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93
Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
- BVerfG, 02.03.1994 - 2 BvR 869/93
Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe - Majdanek-Verfahren
- BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen
- BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02
Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz …
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
(Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der …
- BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 1913/07
Verfassungsmäßigkeit der Zulassung der Presseberichterstattung über die …
- BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05
Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben; …
- BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90
Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger …
- BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90
Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch …
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 11 S 1704/92
Versagung der Aufenthaltserlaubnis: Antragsbefugnis des deutschen Ehegatten im …
- BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90
Trennscheibe
- BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96
Indirekte Sterbehilfe
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 9/01
- BVerfG, 21.01.2003 - 2 BvR 406/02
Anspruch des Strafgefangenen auf Aushändigung des Vollzugsplans
- SG Leipzig, 28.03.2003 - S 8 KR 87/02
- BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende …
- BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05
Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und …
- AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
Brücken-Abstandsmessung und Lichtschranken-Geschwindigkeitsmessung (wohl) …
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2009 - L 28 AS 847/08
Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Berliner Mietspiegel …
- BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz; …
- BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug
- VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und …
- AG Bernau, 11.03.2002 - 3 Cs 224 Js 36463/01
Vorlagebeschluß an das BVerfG wegen vermuteter Verfassungswidrigkeit von …
- VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00
- KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05
Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen …
- VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung; LVerfGE; …
- BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen
- BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93
- BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 2248/98
Kostenhaftung des Betroffenen für vorläufige Unterbringung und Untersuchungshaft
- OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07
Amtshaftung - Vertragsstrafe bei Rücknahme einer Baugenehmigung
- OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10
Voraussetzungen für eine Auslieferung an die USA
- BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 213/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung des …
- BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93
Beleidigungen von Vollzugsbediensteten und Meinungsfreiheit des Strafgefangenen
- OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03
Feststellungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Haftbedingungen, …
- VG Aachen, 28.11.2005 - 6 K 2292/02
Maulkorb- und Leinenpflicht für bestimmte in sog. "Rasseliste" aufgeführte …
- VG Hannover, 08.06.2007 - 6 B 8296/06
Studienbeitrag - Unentgeltlichkeit des Studiums; Studienbeitrag; Studienbeitrag, …
- BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
- BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKKG …
- BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93
Effektivität des Rechtsschutzes im Strafvollzug durch eine Eilentscheidung - …
- BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug
- BVerfG, 11.02.1994 - 2 BvR 1750/93
Disziplinarrechtliche Würdigung von Gefangenenbriefen und Meinungsfreiheit
- BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93
Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender …
- BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94
Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht auch bei Befürchtung außerstrafrechtlicher …
- BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96
Verurteilung wegen Giftmordes aufgehoben
- OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
Brechmittel - § 81a StPO, nemo tenetur, Grundsatz der Passivität, Art. …
- BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97
Verfassungsmäßigkeit des Verbrechenstatbestandes dees Bandenhandels im BtMG
- BVerfG, 11.03.1998 - 2 BvR 441/90
- OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 3 Ws 173/99
- VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462
BayVGH lässt Ausstellung "Körperwelten" mit Ausnahme einiger Plastinate zu; …
- OLG Hamburg, 02.05.2006 - 1 Ws 59/06
Unterbrechung der Strafvollstreckung bei todkrankem Strafgefangenen
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 752/06
- KG, 02.07.2007 - 9 U 66/07
Recht am eigenen Bild: Berichterstattung über die mögliche Haftenlassung eines …
- BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1305/07
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Geltendmachung rechtsstaatswidriger …
- BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 1001/08
Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen …
- BVerfG, 20.07.2009 - 2 BvR 328/09
Übermaßverbot (Ablehnung der Aussetzung des Rests der lebenslangen …
- BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 328/07
Vereinbarkeit einer Verweigerung von Akteneinsicht eines im Maßregelvollzug …
- BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81
Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen …
- BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Arbeitspflicht …
- BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93
Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
- BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages
- OLG Jena, 13.09.1994 - 1 Ws 49/94
- BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2267/95
Anspruch des Strafgefangenen auf externe psychiatrische Behandlung
- BVerfG, 11.03.1998 - 2 BvR 493/90
- BVerfG, 11.03.1998 - 2 BvR 212/93
- BVerfG, 11.03.1998 - 2 BvL 17/94
- BVerfG, 11.03.1998 - 2 BvR 618/92
- BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1039/01
Verfassungsmäßigkeit von Entscheidungen über den Gnadenerweis
- BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02
Versagung von Vollzugslockerungen
- OLG Stuttgart, 09.07.2003 - 4 Ws 95/03
Verurteilung wegen heimtückischen Mordes: Wiederaufnahmeantrag mit dem Ziel der …
- BVerfG, 11.10.2004 - 2 BvR 906/04
Verfahren zur Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Zeitnähe der …
- BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Anregung eines …
- OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05
Vorläufige Unterbringung nach dem PsychKG: Erforderlichkeit konkreter und …
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 761/06
- OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05
Arbeitspflicht in der Sicherungsverwahrung; Auferlegung von Haftkosten
- BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 2024/07
- VGH Bayern, 24.01.2008 - 11 ZB 07.524
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus" // …
- OLG Hamm, 13.05.2008 - 1 Vollz (Ws) 257/08
- BVerfG, 09.06.2008 - 2 BvR 947/08
Erschöpfung des Rechtswegs bei Gehörsverletzung
- OLG Nürnberg, 30.06.2009 - 1 Ws 313/09
Haftbefehl gegen den Angeklagten Schelsky außer Vollzug gesetzt
- BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77
- BVerwG, 25.08.1992 - 6 B 31.91
Führung akademischer Grade
- BVerfG, 28.09.1998 - 2 BvR 1158/97
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Schuldschwerde durch …
- OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
Diebstahl, Freiheitsstrafe, unangemessene Reaktion, geringwertige Sache, …
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 178/03
Strafprozeßrecht, Strafvollstreckungsrech: Anforderungen an die …
- BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 1368/05
Beendigung des Maßregelvollzuges wegen bestandskräftiger Ausweisung
- OLG Brandenburg, 23.01.2006 - 1 Ws 186/05
Nachträgliche Feststellung der Schuld durch die Strafvollstreckungskammer: …
- LSG Hessen, 14.02.2006 - L 7 SO 1/06
Sozialhilfe - Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - Suche einer Haushaltshilfe …
- BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07
- OLG Hamm, 11.02.2010 - 1 Ws (L) 479/09
Versagung der Reststrafenaussetzung wegen unterbliebener Erprobung des Gefangenen …
- VG Greifswald, 10.03.2010 - 3 A 1156/08
Zur Frage der Zulässigkeit eines Systemwechsels vp, "Beitragsmodell" zum "reinen …
- BGH, 15.04.1986 - 1 StR 651/85
Begriff der Mordlust
- BGH, 13.09.1995 - 3 StR 360/95
- BVerfG, 25.02.1998 - 1 BvR 299/89
Überspannung der Anforderungen an die Bejahung eines Verbotsirrtums
- OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03
Strafvollstreckung: Einzeltherapeutische Behandlung eines Gewalttäters; …
- BVerfG, 25.10.2004 - 2 BvR 1718/04
Überstellung in das Ausland zur weiteren Strafvollstreckung
- OLG Karlsruhe, 22.11.2004 - 1 Ws 383/04
Aussetzung der Reststrafe zum Halbstrafenzeitpunkt: Nachhaltige …
- OLG Hamm, 17.08.2006 - 3 Ss 216/06
Diebstahle geringwertiger Sachen; Strafzumessung; Freiheitsstrafe; Geldstrafe
- OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 6 UF 134/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer freiheitsentziehender …
- OLG Hamm, 29.07.2010 - 1 Ws 195/10
Vollzugslockerungen vor Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe; …
- LG Berlin, 28.03.2012 - 86 O 354/11
Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1880,00 ? wegen …
- BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77
- BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78
- BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 25.03.1980 - 1 BvR 159/78
Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei zwischenzeitlich eingetretener …
- VGH Hessen, 22.03.1991 - 10 UE 2044/86
Sri Lanka - zur Gruppenverfolgung von Tamilen; Streitgegenstand bei Altverfahren …
- VGH Hessen, 30.04.1991 - 10 UE 1401/84
Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis aus Pakistan; hier: Religionszugehörigkeit und …
- BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einmaliger Leistungen für die Deckung von …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2002 - 3 K 284/00
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Rechte des Beschuldigten bei der …
- LG Hildesheim, 08.07.2009 - 12 Ks 17 Js 4517/07
Strafvollstreckung: Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 22 LW 5/08
Halbwaisenrente - Rentenhöhe
- OLG Celle, 27.05.2011 - 1 Ws 179/11
Überbrückungsgeld, Strafvollzug, Rentner
- LG Berlin, 30.11.2011 - 86 O 360/10
Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1.460,- ? wegen …
- BGH, 19.10.1977 - 2 StR 303/77
- BGH, 21.10.1977 - 2 StR 303/77
- BGH, 23.02.1978 - 4 StR 660/77
Schuldgrundsatz und Verhältnismäßigkeitsgebot - Übergesetzlicher …
- BGH, 26.01.1981 - 4 StR 430/80
- OLG Hamburg, 21.12.1981 - VAs 17/81
- BGH, 25.09.1986 - III ZR 231/85
Prüfungspflicht des Bundesministers der Justiz bei Erteilung der …
- VGH Hessen, 22.03.1991 - 10 UE 2250/86
Zur Frage der Gruppenverfolgung der Tamilen aus Sri Lanka - Überprüfbarkeit des …
- VGH Hessen, 17.05.1991 - 10 UE 2791/86
Zur fehlenden asylerheblichen Gruppenverfolgung von Tamilen im Norden Sri Lankas
- VGH Hessen, 06.12.1991 - 10 UE 2547/85
Kein politisches Asyl für einen 1984 aus dem Norden Sri Lankas ausgereisten …
- VGH Hessen, 08.01.1992 - 10 UE 3196/86
Anderweitiger Verfolgungsschutz - mehrmonatiger Aufenthalt in einem Drittland - …
- BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 1667/91
Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Jugendstrafe
- BVerfG, 09.03.1992 - 2 BvR 237/92
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlnes einer Begründung im …
- LG Bad Kreuznach, 10.09.1993 - 3 Js 5877/93
- OLG Hamm, 12.09.2000 - 1 Ws (L) 10/00
- EGMR, 13.03.2007 - 41559/06
H. C. gegen Deutschland
- VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 487/06
Zur baurechtlichen Beurteilung einer Reball-Anlage; Baugenehmigung; …
- OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 3 Ws 195/80
- OLG Hamm, 16.02.1988 - 1 VAs 8/88
- BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 916/90
Abbruch der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- OLG Frankfurt, 30.10.2008 - 20 W 268/08
Unterbringungsvoraussetzungen nach § 1906 I 2 BGB
- BGH, 23.02.1988 - 1 StR 697/87
- KG, 29.04.1999 - 5 Ws 16/99
- VG Lüneburg, 23.01.2002 - 1 A 16/01
Entlassung eines Soldaten aus der Bundeswehr wegen ehrverletzender, …
- KG, 08.09.2003 - 1 AR 909/03
Bewährungswiderruf nach Strafrestaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe: …
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