Rechtsprechung

Gericht
BVerfG
Datum
21.06.1977
Aktenzeichen
1 BvL 14/76
Dazu im Internet

dejure.org

Lebenslange Freiheitsstrafe

Art. 1 Abs. 1 GG, § 211 StGB, lebenslange Freiheitsstrafe ist verfassungsmäßig, wenn dem Verurteilten (über die Aussicht auf Begnadigung hinaus) die Möglichkeit einer Strafaussetzung verbleibt (Hinweis: im Anschluß an diese Entscheidung ermöglicht durch § 57a StGB);

§ 211 StGB, verfassungsrechtliche Pflicht zur restriktiven Auslegung der Mordmerkmale;

Art. 19 Abs. 2 GG, Bestimmung des Wesensgehalts

DFR

Lebenslange Freiheitsstrafe

Alpmann Schmidt

GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 2; StGB § 211 Abs. 1

Fundstellen
BVerfGE 45, 187
NJW 1977, 1525
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