Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01; 1 BvF 2/0 1   

Lebenspartnerschaftsgesetz

§§ 1 ff LPartG, die Einführung des Instituts der Lebenspartnerschaft verstößt nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG, Ausschluß heterosexueller Lebensgemeinschaften von der Lebenspartnerschaft verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG;

Art. 77 IIa GG, zur Zustimmungsbedürftigkeit nach Art. 84 Abs. 1 GG, Zulässigkeit der Aufteilung eines einheitlichen Gesetzesvorhabens in ein zustimmungsbedürftiges und ein nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz;

Art. 76 ff GG, zur Zulässigkeit von Berichtigungen im Gesetzestext nach Beschlußfassung durch die gesetzgebenden Körperschaften (in engen Grenzen);

§§ 15 LPartG, zur Frage, welches rechtliche Schicksal die Lebenspartnerschaft hat, wenn ein Lebenspartner eine Ehe eingeht (vgl. § 1306 BGB);

§ 10 Abs. 6 LPartG, Pflichtteilsrecht des Lebenspartners widerspricht nicht der Testierfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG)

Volltextveröffentlichungen (8)

mehr
  • Alpmann Schmidt
  • Deutsches Notarinstitut (Volltext/Leitsatz)

    BVerfG erklärt Lebenspartnerschaftsgesetz für verfassungsgemäß

  • NWB SteuerXpert START

    LPartDisBG Art. 1 § 5; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 mit dem Grundgesetz .

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (6)

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  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Anträge gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz ohne Erfolg

  • kommunen-in-nrw.de (Zusammenfassung)

    Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft verfassungsgemäß

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Anträge gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz ohne Erfolg

Besprechungen u.ä. (2)

  • humboldt-forum-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grundrechtsfunktionen, "besonderer Schutz" und gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur eingetragenen Lebenspartnerschaft vom 17. Juli 2002 - (Heiko Sauer, HFR 2002, S. 64 ff.)


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • nomos.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften als "Eingetragene Lebenspartnerschaft" mit der Ehe verfassungsgemäß? (Stephan Stüber; KritJustiz 2000, 594-600)

Sonstiges (4)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Der Ehebegriff des Grundgesetzes und die gleichgeschlechtliche Ehe" von Ref. jur. Dr. Kai Möller M.Jur., M.Phil., original erschienen in: DÖV 2005, 64 - 71.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Vereinbarkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes mit Art. 6 Abs. 1 GG" von Lindenberg, Maria und Micker, Lars, original erschienen in: DÖV 2003, 707 - 714.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Homosexuelle Paare zwischen Gleichstellung und Abstandsgebot" von Dr. Dominique Jakob, original erschienen in: JURA 11/2003, 762 - 770.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Praktische Anforderungen an die Jugendhilfe durch Einführung des kleinen Sorgerechts nach Lebenspartnerschaftsgesetz" von RA Elisabeth Maria van Heesch, original erschienen in: Kind-Prax 2004, 168 - 170.

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 105, 313
  • NJW 2002, 2543
  • MDR 2002, 1193
  • FamRZ 2002, 1169
  • DVBl 2002, 1269
  • DNotZ 2002, 785
  • JR 2003, 144
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Wird zitiert von ... (216)  

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07  

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Der Gesetzgeber wollte homosexuellen Personen erstmals Rechte zuerkennen, die ihnen zu einer besseren Entfaltung ihrer Persönlichkeit verhelfen und die zum Abbau langdauernder Diskriminierungen führen sollten (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 105, 313 ).

    Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ).

    Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, sie gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind (vgl. BVerfGE 105, 313 ).

    Vielmehr entspricht es dem Recht der Ehegatten aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG, über die Art und Weise ihres ehelichen Zusammenlebens in gleichberechtigter Weise selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 99, 216 ; 105, 313 ).

  • FG Bremen, 22.11.2002 - 1 K 307/02  

    Erhebung des Kirchgelds in glaubensverschiedener Ehe auch nach In-Kraft-Treten

    Das BVerfG hat mit Urt. v. 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01, NJW 2002, 2543 entschieden, dass dem Institut der Ehe i.S.d. Art. 6 Abs. 1 GG keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können, droht.

    Der Gesetzgeber hat einen erheblichen Spielraum, Form und Inhalt der Ehe zu bestimmen (BVerfG Urt. v. 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01, NJW 2002, 2543, 2547 m.w.N.).

    (BVerfG Urt. v. 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01, NJW 2002, 2543, 2547 f. m.w.N.).

    Sämtliche Regelungen, die der Ehe einen rechtlichen Rahmen geben und sie mit Rechtsfolgen ausstatten, haben nach wie vor Bestand (BVerfG Urt. v. 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01, NJW 2002, 2543, 2548 m.w.N.).

    Der besondere Schutz, der der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG zukommt, verbietet es, sie insgesamt gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens schlechter zu stellen (BVerfG Urt. v. 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01, NJW 2002, 2543, 2548 m.w.N.).

    Dadurch werden die Ehen oder Ehegatten jedoch nicht schlechter gestellt als bisher und nicht gegenüber Lebenspartnerschaften oder Lebenspartnern benachteiligt (BVerfG Urt. v. 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01, NJW 2002, 2543, 2548).

    Sie kann mit der Ehe schon deshalb nicht in Konkurrenz treten, weil der Adressatenkreis, an den sich das Institut richtet, nicht den der Ehe berührt." (BVerfG Urt. v. 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01, NJW 2002, 2543, 2549).

    3 Abs. 1 GG verbietet, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art. und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG Urt. v. 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01, NJW 2002, 2543, 2549).

    Sie erkennt nur gleichgeschlechtlichen Paaren Rechte zu (BVerfG Urt. v. 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01, NJW 2002, 2543, 2548).

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03  

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    aa) Das Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ist gegenüber dem Familienstand "ledig" ein anderer Personenstand (BVerfG 17. Juli 2001 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 338, 345 f.).

    Danach gehört zu den wesentlichen Strukturprinzipien der Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner (BVerfG 17. Juli 2001 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 342; 29. Juli 1959 - 1 BvR 205, 332, 333, 367/58, 1 BvL 27, 100/58 - BVerfGE 10, 59, 66; BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375, 378).

    Sie ist keine Ehe iSd. Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfG 17. Juli 2001 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 345, 346).

    Das Fördergebot des Art. 6 Abs. 1 GG richtet sich an den Staat (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 346).

    Darin unterscheidet sich die Lebenspartnerschaft wesentlich von anderen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, eheähnlichen Lebensgemeinschaften oder verwandtschaftlichen Einstandsgemeinschaften (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 352 f.).

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