Rechtsprechung
| BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89 |
Lederspray
§§ 1 ff StGB, strafrechtlicher Kausalitätsbegriff, § 13 StGB, zur Ingerenz des Produzenten (strafrechtliche Produkthaftung)
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray
- Jurakopf
Ledersprayfall
- Alpmann Schmidt
StGB § 13
- openjur.de
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Strafrechtliche Produkthaftung von GmbH-Geschäftsführern
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Strafbarkeit des Geschäftsführers wegen unterlassenen Rückrufs eines gesundheitsschädlichen Produkts ("Erdal")
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 13
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die gesellschaftsrechtlichen Regeln über die Geschäftsführung als Grenze von Garantenpflichten am Beispiel der strafrechtlichen Produktverantwortung" von PD Dr. Martin Böse, original erschienen in: wistra 2005, 41 - 46.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Kostentragung im Konflikt zwischen GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung" von RA Dr. Michael Fingerhut, original erschienen in: BB 2004, 237 - 239.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 37, 106
- NJW 1990, 2560
- NStZ 1990, 588
- NStZ 1990, 587
- ZIP 1990, 1413
- JR 1992, 30
- BB 1990, 1856
- StV 1990, 446
- JR 1992, 27
Wird zitiert von ... (41)
- BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09
Strafrecht - Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall
Nacheinander erfolgende Unterlassungen sind nicht mit der auf gleicher Ebene angesiedelten Entscheidung von Kollektivorganen vergleichbar, nichts zu veranlassen, bzw. mit kollektivem Untätigbleiben der Mitglieder entsprechender Gremien (Abgrenzung von BGHSt 37, 106, 129).Danach ist ein Unterlassen dann mit dem tatbestandsmäßigen Erfolg als "quasi-ursächlich" in Zurechnungsverbindung zu setzen, wenn dieser beim Hinzudenken der gebotenen Handlung entfiele, wenn also die gebotene Handlung den Erfolg verhindert hätte (st. Rspr., vgl. nur BGH…, Urt. vom 4. März 1954 - 3 StR 281/53 - [BGHSt 6, 1, 2];… Urt. vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96 - [BGHSt 43, 381, 397]; Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 [BGHSt 37, 106, 126];… Urt. vom 6. November 2002 - 5 StR 281/01 - [BGHSt 48, 77, 93];… Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rdn. 70;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 13 Rdn. 61;… Kudlich in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB § 13 Rdn. 10;… Fischer, StGB 57. Aufl. Vor § 13 Rdn. 39 jew. m.w.N.).
Vielmehr muss sich dies aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichten, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH, Beschl. vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57 - [BGHSt 11, 1]; Beschl. vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85 -; Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 - [BGHSt 37, 106, 126 f.];… Urt. vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99 - [BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 1]; Beschl. vom 6. März 2008 - 4 StR 669/07 - [BGHSt 52, 159, 164]).
Die nach den bisherigen Feststellungen vorliegende Situation nacheinander erfolgter Unterlassungen ist nicht mit der auf gleicher Ebene angesiedelten Entscheidung von Kollektivorganen vergleichbar, nichts zu veranlassen, (vgl. dazu BGH, Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 - [BGHSt 37, 106] - Lederspray-Fall) bzw. mit kollektivem Untätigbleiben der Mitglieder entsprechender Gremien (vgl. dazu BGH…, Urt. vom 6. November 2002 - 5 StR 281/01 - [BGHSt 48, 77] - Politbüro-Fall).
Keiner der Beteiligten kann dann seinen Beitrag zu dieser Pflichtverletzung damit in Frage stellen, dass er sich darauf beruft, im Falle seines Widerspruchs wäre er überstimmt worden (BGHSt 37, 106, 129).
Die Frage, ob die so getroffene Kollegialentscheidung - das kollektive Unterlassen, die kollektive Pflichtwidrigkeit - für den Erfolg kausal war, beantwortet sich auch dann nach den Regeln der hypothetischen Kausalität (vgl. BGHSt 37, 106, 126 f.).
"Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ist nichts anderes als die überkommene Beschreibung des für die richterliche Überzeugung erforderlichen Beweismaßes (vgl. BGH, Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 - [BGHSt 37, 106, 127]).
- BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01
Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben
Ein Unterlassen ist dann mit dem Erfolg als "quasi-ursächlich" in Zurechnungsverbindung zu setzen, wenn dieser beim Hinzudenken der gebotenen Handlung entfiele, wenn also die gebotene Handlung den Erfolg verhindert hätte ( BGHSt 37, 106, 126).(Bestätigung von BGHSt 37, 106, 131).
Danach ist ein Unterlassen dann mit dem Erfolg als "quasi-ursächlich" in Zurechnungsverbindung zu setzen, wenn dieser beim Hinzudenken der gebotenen Handlung entfiele, wenn also die gebotene Handlung den Erfolg verhindert hätte ( BGHSt 37, 106, 126 m. N. der Rspr., Jescheck in LK 11. Aufl. § 13 Rdn. 16 bis 18, Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 13 Rdn. 61, Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. vor § 13 Rdn. 20, Schmidhäuser, Strafrecht AT 2. Aufl. S. 684 ff.: "juristische Kausalität").
Sonst könnte sich jeder Garant allein durch den Hinweis auf die gleichartige und ebenso pflichtwidrige Untätigkeit gleichgeordneter Garanten von jeder strafrechtlichen Haftung freizeichnen ( BGHSt 37, 106, 131 f.).
Dies begründet eine einzige Unterlassungstat jedes Angeklagten ( BGHSt 37, 106, 134).
- BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
Strafrecht - Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
Der Geschäftsführer braucht jedoch die in sein Ressort fallenden Pflichten nicht in eigener Person erfüllen (vgl. BGHSt 37, 106, 123 f.).Der Geschäftsführer braucht jedoch die in sein Ressort fallenden Pflichten nicht in eigener Person erfüllen (vgl. BGHSt 37, 106, 123 f. grundlegend zur strafrechtlichen Relevanz von Ressortzuständigkeiten).
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der …
a) Voraussetzung für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit aus sog. Ingerenz ist, daß ein pflichtwidriges Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts des konkreten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht ( BGHSt 34, 82, 84; 37, 106, 115 f.; BGH-RR 1997, 292, 293; NStZ 1998, 83, 84).War für den Angeklagten B. der Messereinsatz aber vorhersehbar und war er damit einverstanden, so fehlt es an dem für die Garantenpflicht notwendigen Pflichtwidrigkeitszusammenhang ( BGHSt 37, 106, 116 m.w.N.) nicht deshalb, weil der Angeklagte beim ersten, von S. geführten Messerstich noch keinen entsprechenden unbedingten Vorsatz gefaßt hatte.
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Doch verbleiben dem nicht betroffenen Geschäftsführer in jedem Fall kraft seiner Allzuständigkeit gewisse Überwachungspflichten, die ihn zum Eingreifen veranlassen müssen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Erfüllung der der Gesellschaft obliegen den Aufgaben durch den zuständigen Geschäftsführer nicht mehr gewährleistet ist (BGH, Urteil vom 20. März 1986 - II ZR 114/85 - ZIP 1987, 1050, 1051; BGH, Urteil vom 8. November 1989 aaO., vom 6. Juli 1990 - 2 StR 549/89 - wistra 1990, 342, 346 f; OLG Hamm NJW 1971, 817; SchlHOLG SchlHA 1975, 194; OLG Koblenz GewArch 1987, 242; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 265).Eine solche Überwachungspflicht kommt vor allem in finanziellen Krisensituationen zum Tragen, in denen die laufende Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht mehr gewährleistet erscheint (BFH, Entscheidungen vom 26. April 1984 …und vom 4. März 1986 - jeweils aaO., vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Juli 1990 aaO. S. 346).
- BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01
Kreditrecht - Pflichtverletzung i.S.d. Mißbrauchstatbestandes des § 266 StGB
Eine eigene Nachprüfung ist auch dann erforderlich, wenn die Kreditvergabe ein besonders hohes Risiko - insbesondere für die Existenz der Bank (vgl. BGHSt 37, 106, 123) - beinhaltet, oder wenn bekannt ist, daß die Bonität des Kunden eines hohen Kredits ungewöhnlich problematisch ist.Eine eigene Nachprüfung ist auch dann erforderlich, wenn die Kreditvergabe ein besonders hohes Risiko - insbesondere für die Existenz der Bank (vgl. BGHSt 37, 106, 123) - beinhaltet, oder wenn bekannt ist, daß die Bonität des Kunden eines hohen Kredits ungewöhnlich problematisch ist.
- BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07
Garantenstellung aus enger Gemeinschaftsbeziehung und aus Ingerenz (Totschlag; …
Zur Annahme einer Garantenstellung ist es deshalb darüber hinausgehend im Sinne einer Eingrenzung erforderlich, dass der Täter durch sein Vorverhalten über die bloße Erfolgsursächlichkeit und Pflichtwidrigkeit hinaus die nahe Gefahr für den Schadenseintritt geschaffen hat (vgl. BGHSt 37, 106, 115 f.;… BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7), was bei der Missachtung einer Vorschrift angenommen wird, die dem Schutz des betroffenen Rechtsguts dient (…vgl. BGHSt aaO).cc) Eine Garantenstellung für das Leben der Verstorbenen ergab sich für den Angeklagten auch nicht aus einem gefahrerhöhenden Vorverhalten (vgl. BGHSt 37, 106, 115;… BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7).
Zur Annahme einer Garantenstellung ist es deshalb darüber hinausgehend im Sinne einer Eingrenzung erforderlich, dass der Täter durch sein Vorverhalten über die bloße Erfolgsursächlichkeit und Pflichtwidrigkeit hinaus die nahe Gefahr für den Schadenseintritt geschaffen hat (vgl. BGHSt 37, 106, 115 f.;… BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3), was bei der Missachtung einer Vorschrift angenommen wird, die dem Schutz des betroffenen Rechtsguts dient (…vgl. BGHSt aaO;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 13 Rdn. 35a;… Roxin aaO S. 770 Rdn. 171).
- BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
In der Entscheidung BGHSt 37, 106 (Produkthaftung) nimmt der Bundesgerichtshof bei Geschäftsführern einer GmbH ganz selbstverständlich täterschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen an, ohne zu prüfen, ob die mit der späteren Verteilung des Produkts befaßten Personen bis zum Einzelhändler die Gefährlichkeit kannten und deshalb selbst uneingeschränkt schuldhaft handelten. - BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03
StGB § 266 Abs. 1
Dies würde eine gemeinsame (mittäterschaftliche) strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten als Mitglieder des Organs der Konzernmutter begründen (vgl. BGHSt 37, 106, 123 ff.; 48, 77, 89 ff.), ohne daß es darauf ankäme, ob sie von den einzelnen Kapitaltransfers Kenntnis erlangt haben. - BGH, 30.07.2003 - 5 StR 221/03
Arbeit & Soziales - Sozialversicherung: Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen
Der Angeklagte durfte deshalb die Regelung der finanziellen Belange nicht mehr seinem Mitgeschäftsführer O überlassen (vgl. BGHSt 37, 106, 125; BGH NStZ 1997, 125, 126 f.). - BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02
Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig
- BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07
Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit …
- BGH, 19.04.2000 - 3 StR 442/99
BGH befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen
- BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben
- BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99
Bezugnahme auf Urteil vom 16. Februar 2000 (2 StR 582/99)
- OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
Umfassendes Informationsrecht der Geschäftsführer über alle Angelegenheiten der …
- BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91
Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers
- BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11
Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von …
- BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94
Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum
- BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96
- BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96
BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung
- OLG Bremen, 18.05.1999 - 3 U 2/98
- BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99
Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit …
- LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 14 KLs 9/07
- BGH, 20.07.1995 - 4 StR 129/95
Kindesmißhandlung - §§ 223, 13 StGB, Körperverletzung durch Unterlassen, § 226 …
- BGH, 21.06.1995 - 2 StR 758/94
- BGH, 01.07.1997 - 1 StR 244/97
- OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 7 U 20/07
Prospekthaftung; Haftung des Anlagevermittlers, Darlegungslast
- OLG Karlsruhe, 02.04.1993 - 15 U 293/91
- OLG Zweibrücken, 24.10.1994 - 1 Ss 110/94
Medikamentenabhängigkeit - § 223 StGB, straflose Beihilfe des Arztes zur bewußten …
- BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95
- OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 2 Ss 130/98
Verletzung der Fürsorgepflicht durch eine Sozialarbeiterin in den Diensten des …
- OLG Stuttgart, 07.12.2005 - 5 U 71/05
Internationale und örtliche Zuständigkeit: Ersatz von Aufwendungen wegen …
- LG Krefeld, 25.03.2010 - 3 O 260/09
- BayObLG, 18.06.1998 - 5St RR 10/98
Verletzung des Grundsatzes "in dubio pro reo" durch den Tatrichter
- OLG Düsseldorf, 16.01.2002 - 2b Ss OWi 2/01
Verantwortlichkeit eines von mehreren Geschäftsführern einer GmbH
- BGH, 10.05.1995 - 1 StR 116/95
- OLG Jena, 10.04.2008 - 1 U 665/06
Keine Produzentenhaftung für ordnungsgemäß auslösendes Airbagsystem
- LG Traunstein, 18.11.2008 - 2 KLs 200 Js 865/06
Strafrecht - Eishalleneinsturz Bad Reichenhall: Strafrechtliche Verantwortung?
- KG, 27.08.1999 - 5 Ws (B) 153/99
- KG, 04.05.2000 - 5 Ws (B) 86/00
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