Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.1988 - 2 B 92.87   

Lehrer mit 'Baghwan-Kleidung'

Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG, positive - negative Religionsfreiheit

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 1988, 698
  • NVwZ 1988, 937



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02  

    Kopftuch Ludin

    Die Verwendung von Symbolen verändert sich ebenso im Laufe der Zeit wie die Heftigkeit der durch sie hervorgerufenen Resonanz: mal stehen politische Plaketten (z.B. "Stoppt Strauß", "Atomkraft - nein danke"), mal religiös hergeleitete Zeichen wie die orangefarbene Kleidung der Bhagwan(Osho)-Anhänger im Vordergrund (BVerwG, NVwZ 1988, S. 937).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91  

    Kruzifix

    Im übrigen sei nach jüngeren Entscheidungen der Fachgerichte die religiöse Neutralitätspflicht der Schule bereits verletzt, wenn ein einzelner Lehrer während der Unterrichtszeit Kleidungsstücke trage, die einen eindeutigen Rückschluß auf seine religiöse Überzeugung gestatteten (Verbot des Tragens von ?Bhagwan"-typischer Kleidung, vgl. BVerwG, NVwZ 1988, S. 937; BayVGH, BayVBl 1985, S. 721; OVG Hamburg, NVwZ 1986, S. 406).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 4 S 1439/00  

    Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht

    Die darin liegende Gefahr der religiösen Beeinflussung ist nach Ansicht des Senats daher ungeachtet von dokumentierten Einzelfällen mit dem gebotenen Schutz der negativen Bekenntnisfreiheit der Schüler und ihrer Eltern nicht mehr zu vereinbaren und steht im Gegensatz zum Gebot der Neutralität der Schule auf dem Gebiet der Religion und des Glaubens (vgl. zur Möglichkeit der Beeinflussung von Schülern infolge des religiös motivierten Tragens auffälliger Kleidung durch einen Lehrer - bhagwan-typische Rottöne - BVerwG, Beschluss vom 8.3.1988, NVwZ 1988, 937, 938; BayVGH, Beschluss vom 09.09.1985, NVwZ 1986, 405; OVG Hamburg, Beschluss vom 26.11.1984, NVwZ 1986, 406 = DVBl. 1985, 456).
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  • BVerfG, 24.09.2003 - : 2 BvR 1436/02  
    Die Verwendung von Symbolen verändert sich ebenso im Laufe der Zeit wie die Heftigkeit der durch sie hervorgerufenen Resonanz: mal stehen politische Plaketten (z.B. "Stoppt Strauß", "Atomkraft - nein danke"), mal religiös hergeleitete Zeichen wie die orangefarbene Kleidung der Bhagwan(Osho)-Anhänger im Vordergrund (BVerwG, NVwZ 1988, S. 937).
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 B 98.563  

    Schulkreuz ablehnender Lehrer - Art. 4 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG, Anspruch

    Anordnungen des Dienstherrn hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbilds des Beamten wurden aber auch anhand einer Interessenabwägung am Maßstab des - somit grundsätzlich als bestehend-anerkannten Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 2 GG) gemessen, so etwa das Verbot des Tragens einer Anti-Atomkraft-Plakette im Dienst durch einen Lehrer (BVerwG vom 25.1.1990, NJW 1990, 2265), ferner am Maßstab des Grundrechts der Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), wie z.B. bei der Bestimmung der Grenzen der positiven Bekenntnisfreiheit eines Lehrers an öffentlichen Schulen, der im Unterricht Kleidung mit Bhagwan-typischen Rottönen getragen hat (BVerwG vom 8.3.1988, NVwZ 1988, 937/938; im Hinblick auf das auch in Art. 107 Abs. 1 BV entsprechend geregelte Grundrecht vgl. auch BayVGH vom 9.9.1985, NVwZ 1986, 405 und BayVBI. 1985, 721), oder wie bei der Frage der Zulässigkeit des Tragens eines Kopftuchs im Unterricht durch eine gläubige Muslimin (vgl. einerseits VG Lüneburg vom 16.10.2000, NJW 2001, 767ff., andererseits VGH Mannheim vom 26.6.2001, DVB1.2001, 1534/1537 Sp.1).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01  

    Tragen eines Kopftuches im staatlichen Schuldienst; Eignung;

    Das Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität ist nicht erst dann verletzt, wenn eine religiöse Handlung unterstützt wird, wie es in den sogenannten Bhagwan-Fällen von der Rechtsprechung angenommen wurde (vgl. Meditation als religiöse Handlung BVerwG, Beschl. v. 08.03.1988 - 2 B 92/87 - NVwZ 1988, 937, Bay. VGH, Beschl. v. 03.09.1985, Beschl. v. 9.9.1985 - 3 CS 85 A/1338 - NVwZ 1986, 405, OVG Hamburg, Beschl. v. 26.11.1984, - Bs I 171/84 - NVwZ 1986, 406).
  • VG Lüneburg, 16.10.2000 - 1 A 98/00  

    Einer Lehrerin kann nicht deshalb die Eignung als Pädagogin abgesprochen werden,

    Dieser Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates schließt eine Neutralitätspflicht in Fragen der Religion und des Glaubens lediglich in dem Sinne ein, dass von der Klägerin im "Spannungsverhältnis zwischen der durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gewährleisteten positiven Bekenntnisfreiheit und der ebenfalls durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gewährleisteten negativen Bekenntnisfreiheit im Schulbereich" (BVerwG, Beschluss vom 8.3. 1988 - 2 B 92.87 -, DVBl. 1988, 698) das Toleranzgebot (BVerfG, Beschluss vom 16.10.1979 - 1 BvR 647/70 und 7/74 -, BVerfGE 52, 223, 246 f.) zu beachten und zu befolgen ist.
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