Rechtsprechung
| BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79 |
Lokalrandalierer
§ 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis, Einstellung des Anlaßstrafverfahrens steht der Anfertigung und Aufbewahrung der erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht entgegen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 81b Alt. 2
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 66, 202
- NJW 1983, 1338
- MDR 1983, 607
Wird zitiert von ... (43)
- BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01
Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs
a) Die weitere Speicherung und Verwendung in Strafermittlungsverfahren gewonnener Daten zur Verhütung oder Verfolgung künftiger Straftaten steht der Unschuldsvermutung grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn der Betroffene rechtskräftig freigesprochen worden ist, sofern die Verdachtsmomente dadurch nicht ausgeräumt sind (…vgl. BVerwG, DÖV 1973, S. 752 f. zur Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen; BVerwGE 66, 202 zur Aufbewahrung nach Verfahrenseinstellung;… ebenso BVerwG, DÖV 1990, S. 117;… Bäumler, Polizeiliche Informationsverarbeitung, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl. 2001, Rn. 547 f. und 673 f.). - OLG Naumburg, 06.12.2005 - 10 Wx 14/05
Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf richterliche Anordnung der …
Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung vielmehr - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten nach § 163 StPO zugewiesen sind (vgl. BVerwG NJW 1983, 772; BVerwG NJW 1983, 1338, 1339).Dies ändert allerdings nichts daran, dass die gesetzlichen Zwecke dieser Anordnung und der durch sie vorgeschriebenen Behandlung außerhalb des Strafverfahrens liegen, das Anlass zur Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung des Beschuldigten gibt (vgl. BVerwG NJW 1983, 1338, 1339; BVerwG NJW 1983, 772;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 81 b StPO Rdn. 7).
- VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07
Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer …
Als gesetzliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (stRspr. des BVerwG, vgl. Urteile vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 und - 1 C 114.79 -, BVerwGE 66, 202 ; vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 ).
- BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 23.06.1997 - 24 B 95.3734
Erkennungsdienstliche Unterlagen - Beleidigungsdelikte - § 81b StPO, zur …
Aus dieser Bestimmung ergeben sich nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme der Unterlagen, sondern auch Grund und Grenzen für die Berechtigung der Behörde, einmal gefertigte Lichtbilder und Fingerabdrücke aufzubewahren (BVerwGE 66, 202 [204] = NJW 1983, 1338).Liegen Anhaltspunkte in dieser Richtung nicht mehr vor, so ist die Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen nicht mehr zulässig (BVerwG, NJW 1983, 1338).
- VG Düsseldorf, 22.04.2003 - 18 K 6475/00 Diese Vorschrift enthält über ihren Wortlaut hinaus zugleich auch die materiellen Grenzen für die Berechtigung, einmal aufgenommenes erkennungsdienstliches Material aufzubewahren, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 114.79 -,BVerwG, 66, S. 202, 204, soweit und solange dies für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist.
vgl. BVerwG, Urteil vom 19 Oktober 1982 - 1 C 114.79 -, aaO.
- VG Würzburg, 17.11.2005 - W 5 K 04.1421
Polizeirecht: Anspruch auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen
Entsprechend der Zweckbestimmung der genannten Vorschriften bemisst sich die Notwendigkeit bzw. Erforderlichkeit der Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der den Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten ("Wiederholungsgefahr", vgl. BVerwGE 66, 192 ; BVerwGE 66, 202 ; NJW 1989, 2640 ;… BayVGH, B. v. 27.03.2000, a.a.O.;… vgl. auch Berner/Köhler, PAG [17. Aufl. 2004], Art. 14 RdNr. 6).Liegen solche Anhaltspunkte vor, steht der weiteren Speicherung und Verwendung erkennungsdienstlicher Unterlagen auch nicht entgegen, dass der Betroffene zuvor im Rahmen eines strafgerichtlichen Verfahrens freigesprochen wurde, sofern die Verdachtsmomente dadurch nicht ausgeräumt wurden (BVerfG, NJW 2002, 3231 ; BVerwGE 66, 202 [205]).
- VGH Hessen, 09.03.1993 - 11 UE 2613/89
Zur Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen - StPO § 81b als …
Danach bemißt sich die Notwendigkeit der Speicherung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen zu Zwecken des Erkennungsdienstes danach, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere der Art, Schwere und Begehensweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie des Zeitraumes, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene gegenwärtig oder künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und die gespeicherten Daten die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwGE 26, 169; 66, 202; VGH Mannheim, DÖV 1988, 83; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1992, 74). - VG Frankfurt/Main, 18.09.2001 - 5 E 4040/99 Aus dieser Bestimmung ergeben sich nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme der Unterlagen, sondern auch Grund und Grenzen für die Berechtigung der Behörde, einmal gefertigte Lichtbilder und Fingerabdrücke aufzubewahren (BVerwGE 66, 202, 204).
Liegen Anhaltspunkte in dieser Richtung nicht mehr vor, so ist die Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen nicht mehr zulässig (BVerwG, NJW 1983, 1338).
- BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84
Kriminalpolizeiliche Handakte II - Sperrerklärung, § 96 StPO, (nicht) § 23 EGGVG
- VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01
Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.1991 - 10 S 1767/90
Zur Löschung und Vernichtung von personenbezogenen Daten bei der Polizei
- VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89
Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen
- VG Minden, 06.11.1997 - 2 K 3602/96
- VG Köln, 14.04.2008 - 20 K 1503/07
- VG Minden, 12.04.2007 - 11 K 103/07
Zulässige erkennungsdienstliche Behandlung eines Lehrers
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2010 - 5 A 479/09
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11
(Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach
- VG Minden, 09.02.2000 - 2 L 55/00
- VG Braunschweig, 27.09.2006 - 5 A 53/06
Zur Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Aliasname; Betrugsstraftaten; …
- VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06
Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Erkennungsdienst; Fingerabdrücke; Internet; …
- VG Köln, 14.05.2009 - 20 K 1861/08
- OVG Sachsen, 29.11.2005 - 3 B 782/04
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten, Erkennungsdienstliches …
- VG Minden, 20.02.2008 - 11 K 40/08
- VG Köln, 26.05.2008 - 20 K 2797/07
- VG Minden, 30.06.2008 - 11 K 1153/08
- VG Minden, 30.06.2008 - 11 K 578/08
- VG Köln, 02.04.2009 - 20 K 625/08
- VG Minden, 29.06.2009 - 11 K 3588/08
- VG Mainz, 13.09.2010 - 1 L 774/10
Polizeirecht
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.1987 - 1 S 90/86
Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen trotz Einstellung des …
- VG Minden, 30.12.1999 - 2 L 1672/99
- VG Minden, 17.07.2002 - 11 K 1663/01
- VG Minden, 25.10.2002 - 11 L 1226/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2003 - 5 A 2432/02
- VG Köln, 19.06.2008 - 20 K 2866/07
- VG Köln, 20.11.2008 - 20 K 3088/08
- VG Köln, 28.01.2010 - 20 K 7887/08
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.1987 - 1 S 2624/86
Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen bei Restverdacht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1996 - 5 E 982/96
- VGH Bayern, 27.03.2000 - 24 ZB 00.351
Polizeirecht: Vernichtung kriminalpolizeilich erhobener personenbezogener Daten …
- VG Neustadt, 17.09.2004 - 7 K 1672/04
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