Rechtsprechung
| BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56 |
Ludendorff - Bund für Gotteserkenntnis
Art. 4 GG schützt - in Grenzen - auch Abwerbung anderer von deren Glauben
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Glaubensabwerbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang und Reichweite der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit
Verfahrensgang
- BGH, 22.12.1953 - StE 22/52
- BGH, 28.12.1955 - StE 22/52 (AK 115/55
- BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 12, 1
- NJW 1961, 211
- MDR 1961, 113
- DÖV 1961, 28
- DVBl 1961, 344
Wird zitiert von ... (38)
- BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum
Die Regelung des Satzes 1 ist vom Bundesverfassungsgericht zur Auslegung des Art. 4 Abs. 1 GG herangezogen worden; dieses Grundrecht gebe ein Recht, "auszusprechen und auch zu verschweigen, daß und was man glaubt oder nicht glaubt" (BVerfGE 12, 1, 4).Zwar ist richtig, daß eine mißbräuchliche Inanspruchnahme des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG nicht schutzwürdig ist (vgl. BVerfGE 12, 1, 4).
Ein solcher Mißbrauch liegt namentlich dann vor, "wenn die Würde der Person anderer verletzt wird" (BVerfGE 12, 1, 4).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
Geschützt sind auch die Freiheit, für den eigenen Glauben und die eigene Überzeugung zu werben, und das Recht, andere von deren Religion oder Weltanschauung abzuwerben (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 24, 236 ). - BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71
Eidesverweigerung aus Glaubensgründen
Die Glaubensfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG gewährleistet dem Einzelnen einen Rechtsraum, in dem er sich die Lebensform zu geben vermag, die seiner Überzeugung entspricht (BVerfGE 12, 1 [3]).Dem Staat ist es verwehrt, bestimmte Bekenntnisse zu privilegieren (BVerfGE 19, 206 [216]) oder den Glauben oder Unglauben seiner Bürger zu bewerten (BVerfGE 12, 1 [4]).
Seine Grenzen dürfen nur von der Verfassung selbst, d. h. nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses grundlegenden Wertsystems gezogen werden (BVerfGE 12, 1 [4];32, 98 [108]).
- BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97
Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas
- BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
Gesundbeter
Insofern ist die Glaubensfreiheit mehr als religiöse Toleranz, d. h. bloße Duldung religiöser Bekenntnisse oder irreligiöser Überzeugungen (BVerfGE 12, 1 [3]) .4 Abs. 1 GG erklärt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit für unverletzlich (vgl. BVerfGE 12, 1 [4]) .
- BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94
Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology
Bereits in seinem Beschluß vom 8. November 1960 (- 1 BvR 59/56 - BVerfGE 12, 1, 4 f. ) hat es das Bundesverfassungsgericht als einen Mißbrauch des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG bezeichnet, "wenn jemand unmittelbar oder mittelbar den Versuch macht, mit Hilfe unlauterer Methoden oder sittlich verwerflicher Mittel andere ihrem Glauben abspenstig zu machen oder zum Austritt aus der Kirche zu bewegen". - VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94
Entziehung der Rechtsfähigkeit eines eingetragenen Vereins mit religiösem …
Geschützt wird durch die Glaubensfreiheit die Religions- und die Weltanschauungsfreiheit (BVerfGE 12, 1 (3 ff.); 32, 98 (106)) sowie die Freiheit, Glauben und Gewissen, Religion und Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern und demgemäß zu handeln (BVerfGE 24, 236 (245)).Von der Gewährleistung der Freiheit des Glaubens ist nicht nur der innere Bereich menschlichen Glaubens, das forum internum, sondern auch die nach außen wirkende Betätigung dieser Glaubensüberzeugung umfaßt (vgl. BVerfGE 12, 1 (3 ff.); 24, 236 (245)).
- BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07
Gebührenpflichtiges Verfahren zum Kirchenaustritt verfassungsgemäß
a) Die Grundsätze für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine staatliche Regelung des Kirchenaustritts sind zum einen in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1977 niedergelegt (BVerfGE 44, 37 ): Danach gewährleistet Art. 4 Abs. 1 GG mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit einen von staatlicher Einflussnahme freien Rechtsraum, in dem jeder sich eine Lebensform geben kann, die seiner religiösen und weltanschaulichen Überzeugung entspricht (vgl. BVerfGE 12, 1 ). - BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66
(Aktion) Rumpelkammer
Dieser Begriff umfaßt nämlich - gleichgültig, ob es sich um ein religiöses Bekenntnis oder eine religionsfremde oder religionsfreie Weltanschauung handelt - nicht nur die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, d. h. einen Glauben zu bekennen, zu verschweigen, sich von dem bisherigen Glauben loszusagen und einem anderen Glauben zuzuwenden, sondern ebenso die Freiheit des kultischen Handelns, des Werbens, der Propaganda (BVerfGE 12, 1 [3 f.]). - VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
Ausländerrecht: Ausweisung wegen Unterstützung des Terrorismus
Damit ist zugleich eine für jedermann nachvollziehbare Grenze zwischen der Freiheit, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu bilden und sich zu diesen Überzeugungen zu bekennen, diese zu verbreiten, für sie zu werben und andere von ihrer Religion oder Weltanschauung abzuwerben (vgl. BVerfGE 12, 1 [4]; 24, 236 [245]; 105, 279 [294]), kurzum das gesamte Verhalten nach der eigenen Überzeugung auszurichten und dieser Überzeugung gemäß zu handeln (vgl. BVerfGE 32, 98 [106 f.]; 69, 1 [33 f.]; 108, 282 [297]) einerseits und den verfassungsrechtlichen immanenten Schranken der Religions- und Weltanschauungsfreiheit andererseits, der Glaubensfreiheit anderer, der Würde des Menschen, dem verfassungsrechtlichen Gebot der Toleranz und nicht zuletzt dem staatlichen Gewaltmonopol andererseits gezogen (vgl. BVerfGE 32, 98 [108]; 52, 223 [246]; 93, 1 [21]). - BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60
Kirchenbausteuer
- BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
Kündigung wegen Glaubenskonflikts
- VG Berlin, 25.10.1993 - 27 A 214.93
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 1908/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der deutschen Vereinigungskirche gegen …
- BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08
Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer …
- BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67
Mitgliedschaftsrecht
- BAG, 13.10.1988 - 6 AZR 144/85
Abmahnung wegen DKP-Kandidatur
- VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 329/71
Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt
- BVerwG, 23.03.1971 - I C 54.66
Verfassungsrecht - Recht der Vereinigungen - (Staatskirchenrecht), Allg. …
- BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96
Straßen- und Wegerecht: Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer …
- VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212
Scientology kann Freistaat Bayern die Verbreitung des Buchs "Gesundheitliche und …
- BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von …
- BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1088/88
Verfassungsfragen im Zusammenhang mit der 1938 erfolgten Zuweisung eines …
- BVerwG, 07.03.1997 - 3 B 173.96
Verfassungsrecht - Religionsausübungsfreiheit und Errichtung eines kirchlichen …
- BVerfG, 21.01.1991 - 1 BvR 976/90
Ausnahme vom Gebot der Rechtswegerschöpfung bei zweifelhafter Rechtslage …
- VG Osnabrück, 21.03.2006 - 1 A 491/05
Zu den Voraussetzungen der Kirchensteuerpflicht bei einem Übertritt zur …
- StGH Hessen, 27.10.1965 - P.St. 388
Schulgebet in öffentlicher Volksschule
- BVerwG, 11.06.1968 - II C 101.64
- BVerfG, 03.12.1996 - 2 BvR 2274/96
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Beweiswürdigung des Strafrichters - …
- VG Hannover, 20.08.1997 - 6 A 8016/94
- OVG Niedersachsen, 15.03.2004 - 12 LA 410/03
Differenzierung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung bei der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1976 - 2 D 9/76
- VG Frankfurt/Main, 04.09.1990 - IV/2 E 2234/86
- VG Freiburg, 06.06.1994 - 4 K 758/93
- VG Frankfurt/Main, 02.12.1997 - 10 E 755/94
- VG München, 25.07.1984 - M 1392 VII 84
- VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 2-IV-96
