Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98   

Lügendetektor II

§ 136a StPO, § 81a StPO;

§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Polygraph als völlig ungeeignetes Beweismittel

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; § 136a StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 349 Abs. 5 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Lügendetektor; Polygraph; Menschenwürde; Specific lie response; Freiwilligkeit; Schutz der Menschenwürde; Täuschung; Faktischer Zwang; Kontrollfragenverfahren; Tatwissenverfahren; Beweiserhebungsverbot; Entsprechende Anwendung des § 136a StPO

  • Alpmann Schmidt

    StPO § 136a StPO § 244 Abs. 3 S. 2

  • JurPC

    §§ 136a, 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
    Polygraphentest als Beweismittel

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Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - Bundesgerichtshof schließt polygraphische Untersuchungsmethode im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel generell aus

Besprechungen u.ä. (4)

  • WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)

    Verbot des Lügendetektors im Strafverfahren

  • rechtsrat-bremen.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anforderungen an die Beweisaufnahme bei Aussage gegen Aussage, insbesondere bei problematischen Zeugen (RA Hans Meyer-Mews)

  • jurathek.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Lügendetektorurteil des BGH - doch ein Recht eines Beschuldigten auf polygraphische Untersuchung (Axel Zallmanzig)

  • zaoerv.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Anerkennung des Lügendetektors in europäischen Rechtsordnungen (Nele Matz)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Einsatz von Polygrafen und Glaubhaftigkeits-Gutachten psychologischer Sachverständiger im Strafprozess" von Bundesanwalt beim BGH a.D. Dr. Armin Schoreit, original erschienen in: StV 2004, 284 - 287.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 44, 308
  • NJW 1999, 657
  • FamRZ 1999, 587
  • JR 1999, 379
  • StV 1999, 74
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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 327/02  

    Verfahrensrecht - Lügendetektor auch im Zivilprozess unzulässig

    Nach der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichthofs ist die polygraphische Untersuchung mittels Kontrollfragentests und - jedenfalls im Zeitpunkt der Hauptverhandlung - des Tatwissenstests als völlig ungeeignetes Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO zu bewerten (vgl. BGHSt 44, 308 und BGH, Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98 - NStZ-RR 2000, 35).

    Daraus folge, daß diese Untersuchungsmethode im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 Alt. 4 StPO völlig ungeeignet sei, wenn der Beschuldigte bereits von dem gegen ihn erhobenen Vorwurf und den darauf bezogenen Ermittlungsergebnissen Kenntnis erlangt habe (vgl. BGHSt 44, 308, 319 ff., 327 f.).

    Insbesondere wurde das vom Beklagten vorgelegte wissenschaftliche Gutachten der Sachverständigen U. und K. bereits bei jenen Entscheidungen berücksichtigt, weil es für das Strafverfahren BGHSt 44, 308 erstellt worden ist, welches als grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage anzusehen ist (vgl. die im damaligen Verfahren vorgelegten Gutachten in Praxis der Rechtspsychologie, 9, Sonderheft, Juli 1999).

  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10  

    Anforderungen an einen hinreichenden Hinweis (Hinweispflicht); Beweisantrag auf

    Gegen einen auch nur geringfügigen indiziellen Beweiswert des Ergebnisses einer mittels eines Polygraphen vorgenommenen Untersuchung bestehen weiterhin die im Urteil BGHSt 44, 308, 323 ff. dargelegten grundsätzlichen Einwände betreffend den hier allein in Rede stehenden sog. Kontrollfragentest.

    Denn gegen einen auch nur geringfügigen indiziellen Beweiswert des Ergebnisses einer mittels eines Polygraphen vorgenommenen Untersuchung bestehen die im Urteil des Senats vom 17. Dezember 1998 (1 StR 156/98, BGHSt 44, 308, 323 ff.) dargelegten grundsätzlichen Einwände betreffend den hier allein in Rede stehenden sog. Kontrollfragentest uneingeschränkt weiter.

  • LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99  
    a) Die Kammer hat bei der Anordnung dieses Gutachtens nicht verkannt, dass die strafgerichtliche Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 44, 308 [1. Strafsenat]; BGH NStZ-RR 2000, 3513. Strafsenat]) ein derartiges Gutachten als völlig ungeeignetes Beweismittel i.S.d. § 244 Abs. 3 StPO ansieht, wobei der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 5, 332) nunmehr aber davon ausgeht, dass die freiwillige Mitwirkung an einer polygraphischen Untersuchung nicht gegen Verfassungsgrundsätze (Art. 1 Abs. 1 GG) oder gegen die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung (§ 136 a StPO) verstößt (vgt. BGHSt 44, 308 unter Ziff. 111.2).

    b) Außerhalb des strafrechtlichen Bereichs (vgl. hierzu auch die Rechtsprechungsnachweise in BGHSt 44, 308 unter Ziff. 11.3) - insbesondere in Sorgerechtsverfahren mit dem Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs - wird zum Teil das Ergebnis eines polygraphischen Gutachtens als zulässiges Beweismittel angesehen, jedenfalls soweit es um die Entkräftung der erhobenen Vorwürfe-geht (vgl. OLG München FamRZ 1999, 674: OLG Oldenburg DSB 1998, Nr. 11, 13: anders dagegen das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - MDR 1998, 1119-für das arbeitsgerichtliche Verfahren).

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  • BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09  

    Hochgradiger Affekt als Beeinträchtigung im Sinne des § 20 StGB; Beweisantrag auf

    Zur Möglichkeit eines Angeklagten, sich zu seiner Entlastung der - aus anderen Gründen freilich ungeeigneten - Kontrolle durch einen "Lügendetektor" zu unterwerfen, hat der Senat ausgeführt, dass ihm dies bei differenzierender, auf sein Einverständnis abstellender Sichtweise nicht mit dem Hinweis auf gebotenen Schutz seiner Persönlichkeitsrechte versagt werden kann ( BGHSt 44, 308, 317 m.w.N.).
  • KG, 11.10.2010 - 19 WF 136/10  

    Erhebung der Kosten für einen Polygraphentest im Sorgerechtsverfahren

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat bereits mit Urteil vom 17. Dezember 1998 die polygraphische Untersuchung mittels Kontrollfragentest, wie sie auch hier durchgeführt wurde, mit ausführlicher Begründung und nach Einholung mehrerer Sachverständigengutachten als völlig ungeeignetes Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO angesehen, da ihr keinerlei Beweiswert zukomme (BGHSt 44, 308).
  • OLG Köln, 09.03.2004 - 2 Ws 32/04  

    Phallographie

    Der Vorgang ist insofern mit dem der polygraphischen Untersuchung ("Lügendetektor") vergleichbar, die einen Einblick "in die Seele" gewähren soll, nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu allerdings nicht geeignet und bei freiwilliger Mitwirkung zulässig ist (BGH StV 1999, 74).
  • BGH, 16.02.1999 - 5 StR 405/98  
    Der Senat schließt sich der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98 - (StV 1999, S. 74) an.
  • OLG Frankfurt, 22.02.1999 - 28 U 7/98  

    Vaterschaftsanfechtung - 2-Jahresfrist - Umstände der Vaterschaft

    Die Überprüfung der Glaubwürdigkeit der Zeugin G. oder des Klägers stellt kein geeignetes Beweismittel dar (vgl. dazu BGH NJW 1999, 657).
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