Luftablassen am Polizeieinsatzwagen
§§ 303, 304 StGB, Funkstreifenwagen als Gegenstand, der dem öffentlichen Nutzen dient (aM BGH);(Anm.: vgl. nunmehr § 305a Abs. 1 Nr. 2 StGB, der hier allerdings nicht eingriffen hätte - "zerstört")