Rechtsprechung
| BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66 |
Lupinenweg
§ 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Direktkondiktion
Kurzfassungen/Presse
- reference-global.com (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 50, 227
- NJW 1968, 1822
- JR 1969, 56
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …
Schon der früher für Rechtsstreitigkeiten über ungerechtfertigte Bereicherung zuständige VII. Zivilsenat hat in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß sich bei der bereicherungsrechtlichen Behandlung von Vorgängen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, jede schematische Lösung verbietet, daß vielmehr die Besonderheiten des Einzelfalles zu beachten sind (vgl. BGHZ 50, 227, 229; 58, 184, 187; 61, 289, 292; 66, 363, 364; 67, 75, 77; 72, 246, 250; 87, 393, 396; 89, 376, 378 u.a.). - OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 6 U 239/03
Bauträger - Unwirksamer Darlehensvertrag: Bank muss sich an Bauträger wenden!
Eine Kondiktion gegenüber ihren Kunden scheidet in diesem Fall aus (Anschluss an BGHZ 50, 227).*).Ebenso hat beispielsweise der Bundesgerichtshof bereits im Fall BGHZ 50, 227 entschieden, in dem die klagende Finanzierungsbank der Auszahlung der Darlehensvaluta an das beklagte Wohnungsbauunternehmen einen eigenen Leistungszweck (Erfüllung ihrer Valutierungspflicht) bestimmte.
- BGH, 15.12.1994 - IX ZR 252/93
Rechte der Bank im Insolvenzverfahren ihrs Kunden
- BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach …
Wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs (vgl dazu BGHZ 40, 272; 48, 70; 50, 227;… Palandt/Sprau aaO § 812 RdNr 41) wird die Möglichkeit des Bereicherungsausgleichs im Dreiecksverhältnis allerdings allein auf den Partner des Leistungsverhältnisses reduziert, in dem die Leistungsstörung vorliegt; der Leistende kann sich zum Ausgleich der ungerechtfertigten Vermögensverschiebung nur an diesen, nicht aber an einen ebenfalls beteiligten Dritten halten. - BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 218/99
Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Erteilung einer fingierten Rechnung
Hat dieser seinen Willen erklärt, kann das zwecks Erfüllung einer nicht bestehenden Verbindlichkeit Geleistete zurückgefordert werden, auch wenn eine andere Schuld in gleicher Höhe bestand, die der Leistende nicht tilgen wollte; der Gläubiger kann gegenüber dem Rückforderungsanspruch des Leistenden (BGHZ 50, 227, 231 f; BGH, Urteil vom 18. April 1985 - VII ZR 309/84, NJW 1985, 2700 unter 2 m.w.Nachw.) lediglich mit der ihm zustehenden Forderung aufrechnen, nicht aber eine andere Anrechnung verlangen (…Heimann/Trosien in RGRK-BGB, 12. Aufl., § 812 Rdn. 77;… Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl., § 812 Rdn. 178 m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 7, 123 ff). - LG München I, 18.11.2004 - 6 S 5584/04
Immobilienmakler - Rückforderung der Maklercourtage
Entscheidend ist insoweit jedoch der von den Parteien verfolgte Zweck, vgl. BGHZ 50, 227.Entscheidend ist insoweit jedoch der von den Parteien verfolgte Zweck, vgl. BGHZ 50, 227.
- BGH, 16.06.1983 - VII ZR 370/82
Bereicherungsausgleich bei widerrufener Anweisung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.10.1973 - VII ZR 8/73
Übersehener Scheckwiderruf - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im …
b) Wie der Senat im Anschluß an von Caemmerer (JZ 1962, 385,386) schon mehrfach zum Ausdruck gebracht hat (BGHZ 50, 227,229; 58, 184,187), verbietet sich bei der bereicherungsrechtlichen Behandlung von Vorgängen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, jede schematische Lösung. - BGH, 16.04.1993 - V ZR 49/92
Verjährung bei Gesamtschuld - Anspruchsgegner bei Leistungskondiktion
Die Person des Leistungsempfängers bestimmt sich aber in erster Linie nach dem Inhalt und dem Zweck der mit der Leistung beabsichtigten Vermögenszuwendung (vgl. auch BGHZ 48, 70, 73; 50, 227, 229;… Palandt/Thomas, BGB, 52. Aufl., § 812 Rdn. 41). - OLG Karlsruhe, 23.05.2006 - 17 U 286/05
Finanzierter Immobilienfondsbeitritt: Heilung eines formnichtigen …
Die für den Eintritt der Erfüllungswirkung gemäß §§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 1 BGB erforderliche Zustimmung hat der Kreditnehmer im Streitfall sowohl gegenüber der Auszahlungsschuldnerin im Darlehensvertrag als auch gegenüber dem Leistungsempfänger im Beitrittsvertrag erklärt (vgl. auch BGHZ 50, 227, wo eine solche Zustimmung der Kreditnehmer fehlte). - BGH, 19.01.1984 - VII ZR 110/83
Widerrufener Dauerauftrag - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im …
- BGH, 25.09.1986 - VII ZR 349/85
Provision des Modekontors - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, fehlende …
- BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84
Bereicherungsanspruch des Schuldners bei erneuter Überweisung einer zunächst …
- BGH, 26.10.1978 - VII ZR 71/76
gescheiterter Hotelverkauf - § 812 BGB, Schuldübernahme, …
- BGH, 22.09.1983 - VII ZR 47/83
Zuvielüberweisung durch Notar - § 812 BGB, Anweisung, Fehler im …
- OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03
Veruntreuung öffentlicher Gelder durch einen Beamten: Rückzahlungsanspruch der …
- OLG Dresden, 27.08.1998 - 7 U 1648/98
Bereicherungsanspruch der Bank bei Falschbuchung eines Schecks
- OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/05
Ungerechtfertigte Bereicherung: Hingabe des Bereicherungsgegenstandes in der …
- BGH, 03.05.1984 - VII ZR 166/83
Rückabwicklung der unveränderten Ausführung eines geänderten Dauerauftrags
- OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
Rechtsanwälte - Geplatztes Treuhandverhältnis: Wer ist Bereicherungsschuldner?
- SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04
Inkassorisiko für die Einziehung ausstehender Zuzahlungsbeträge bei der …
- OLG Bamberg, 23.02.2000 - 8 U 53/99
Rückabwicklung einer irrtümlich durch eine Bank vorgenommenen Überweisung zu …
- BayObLG, 11.08.2004 - 1Z RR 3/03
Bereicherungsanspruch des Entschädigungsverpflichteten bei hinterlegungswidriger …
- BayObLG, 03.04.2003 - 1Z RR 3/03
- OLG Düsseldorf, 02.04.1987 - 6 U 243/86
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