Rechtsprechung

Gericht
KG
Datum
13.01.2000
Aktenzeichen
19 W 5398/99
Dazu im Internet

dejure.org

Luxemburger Beratungsgeschäfte [KG]

sind nach Art. 13, 14 Abs. 1 EuGVÜ die deutschen Gerichte zuständig, bestimmt die ZPO aber keine örtliche Zuständigkeit, so ist diese im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung zu bestimmen (sachnächstes Gericht, kein Reservegerichtsstand Berlin);

(Hinweis: vgl. die Entscheidung in gleicher Sache «Luxemburger Beratungsgeschäfte [BGH]»)

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Deutsche internationale Gerichtszuständigkeit gegen Dresdner Bank Luxembourg S.A.

Fundstellen
NJW 2000, 2283
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