Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1998 - X ARZ 1298/97   

Mahnbescheidsantrag durch Filialdirektion

36 Abs. 1 Nr. 5 ZPO], eine unselbständige Niederlassung i.S.v. § 21 ZPO begründet keine Zuständigkeit für das Mahnverfahren nach § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

  • BGH, 13.01.1998 - X ARZ 1298/97
  • BGH, 13.02.1998 - X ARZ 1298/97

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 1322
  • MDR 1998, 733
  • Rpfleger 1998, 254
  • VersR 1999, 76
  • JR 1998, 515
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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02  

    Verfahrensrecht - Berufungszuständigkeit des OLG gegen Urteil des AG

    Deren Eintragung im Handelsregister besagt für sich genommen nichts über ihre rechtliche Selbständigkeit (§ 13 HGB; vgl. BGH, Beschluß vom 13. Januar 1998 - X ARZ 1298/97 - NJW 1998, 1322).
  • OLG Hamm, 20.05.2009 - 20 U 110/08  

    Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen;

    Nicht ausreichend ist es auch, wenn die Niederlassung zwar Geschäfte abwickelt, die selbst den Gegenstand des Betriebes bilden, aber ohne jede Selbständigkeit der Entschließung, lediglich im Rahmen der von der Hauptstelle ausgehenden Geschäftsführung (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1987, 3082; BGH NJW 1998, 1322, wird in diesem Zusammenhang zitiert, beschäftigt sich mit der vorliegenden Problematik aber nur in einem Halbsatz; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 20.03.1991 mit dem Az. 2 W 146/90; Baumbach, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 21 ZPO, Rdn. 7; Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 21 Rdn. 11 und Rdn. 14 ff; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 21, Rdn. 6).
  • BayObLG, 23.04.2002 - 1Z AR 38/02  

    Zuständigkeitsbestimmung im Mahnverfahren vor Erlass des Mahnbescheids -

    Er lässt jedoch den nach § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO allein maßgebenden allgemeinen Gerichtsstand der Antragstellerin unberührt (BGH Rpfleger 1978, 13; NJW 1998, 1322; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 24. Aufl. § 689 Rn. 3).
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  • OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 3 U 188/06  

    Zurückbehaltungsrecht des Mieters bezüglich des zu leistenden Mietzinses wegen

    Der anwaltliche Schriftsatz des Beklagten vom 14. November 2006, der inhaltlich den Anforderungen von § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO genügt, ist - in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 02.04.1998 - I ZB 7/98, NJW-RR 1998, 1362 = VersR 1999, 76; ferner Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 520 Rdn. 39) - als Berufungsbegründung anzusehen; dass er zugleich Ausführungen zum Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten enthält, erweist sich als unschädlich.
  • OLG Schleswig, 07.06.2007 - 2 W 111/07  

    Zuständigkeit zumindest eines Gerichts als Voraussetzung für

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei Mahnverfahren auch vor Erlass eines Mahnbescheides entsprechend anwendbar ist, wenn das zuständige Gericht bestimmt werden soll (vgl. BayObLG DB 2002, 1545 mit ausführlicher Darlegung der Rechtslage; BayObLG NJW-RR 2006, 206; BGH NJW 1993, 2752; BGH NJW 1998, 1322).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2010 - 21 U 56/08  

    Regressansprüche eines Verkehrshaftungsversicherers für Beschädigung in Indien

    Zwar kann die Beklagte als Kaufmann grundsätzlich am Sitz ihrer Zweigniederlassung verklagt werden, jedoch sagt weder dieser Umstand noch die Eintragung der Zweigniederlassung im Handelsregister für sich genommen etwas über die rechtliche Selbstständigkeit der Zweigniederlassung aus (vgl. § 13 HGB; BGH NJW 2003, 1672; 1998, 1322).
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