Rechtsprechung
| BGH, 26.06.1963 - VIII ZR 61/62 |
Maklerstreit
§ 346 HGB, kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Nichtkaufmann, Unredlichkeit, § 166 Abs. 1 BGB analog
Volltextveröffentlichungen (2)
- caselaw.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendbarkeit der Grundsätze des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Leitsatz)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 40, 42
- NJW 1963, 1922
- MDR 1963, 1002
- DB 1963, 1146
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99
Handelsrecht - Zurechnung der Kenntnis des Vertreters nach § 166 Abs. 1 BGB
Denn auch insoweit erlangt der Grundsatz Geltung, wonach sich derjenige, der sich im Rechtsverkehr fremder Hilfe bedient und die Wirkung fremden Handelns für sich in Anspruch nimmt, auch die Nachteile in Kauf nehmen muss (Senat in BGHZ 40, 42, 45 m. w. N.).Teilt der vollmachtlose Vertreter dem Genehmigenden dagegen ein zwischen ihm und dem Geschäftsgegner bestehendes, vom beurkundeten Wortlaut abweichendes Verständnis vom Inhalt des Vertrages nicht mit, so geht diese Unredlichkeit des Vertreters regelmäßig zulasten des Vertretenen (vgl. Senat in BGHZ 40, 42, 45).
- OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 685/05
Architekten & Ingenieure - Vertragsschluss durch Bestätigungsschreiben beweisen?
Der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens braucht allerdings nicht zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens so erheblich von dem Verhandlungsergebnis entfernt, dass der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers redlicherweise nicht rechnen konnte (vgl. BGHZ 40, 42, 44; 61, 282, 286; 93, 338, 343; 101, 357, 365;… BGHR HGB § 346 Bestätigungsschreiben 4; BGH NJW-RR 2001, 680, 681).Dieser Grundsatz findet deshalb keine Anwendung, wenn der absendende Teil dadurch gegen Treu und Glauben verstößt, dass er dem Bestätigungsschreiben einen so unrichtigen Inhalt gibt, dass er mit einem Einverständnis des Gegners nicht rechnen kann (BGHZ 7, 189, 190; 40, 42, 45).
- BGH, 30.01.1985 - VIII ZR 238/83
C
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- OLG Saarbrücken, 09.11.2004 - 4 U 729/03
Bauvertrag - Folgen des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Denn es kommt entscheidend darauf an, ob die beteiligten Vertragspartner in kaufmännischer Weise am Geschäftsverkehr teilnehmen und darauf vertrauen können, dass der jeweilige Vertragspartner die Gepflogenheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs beachtet (BGHZ 11, 1, 3; 40, 42, 43 f.;… MünchKomm(BGB)/Kramer, aaO, § 151 Rdnr. 46).Dies gilt jedenfalls solange, wie das Bestätigungsschreiben vom Inhalt des Verhandlungsergebnisses nicht soweit abweicht, dass der Bestätigende ein Einverständnis vernünftigerweise nicht mehr erwarten durfte (BGHZ 7, 187, 190; 40, 42, 45; 93, 338, 343;… MünchKomm(BGB)/Kramer, aaO., § 151 Rdnr. 35;… Palandt/Heinrichs, aaO, § 148 Rdn. 8).
- OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - 10 U 30/06
Mietrecht - Außerordentliche fristlose Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter
Mangels rechtzeitigen Widerspruchs des Beklagten ist unwiderleglich zu vermuten, dass die Vereinbarung mit dem von der Klägerin bestätigten Inhalt zustande gekommen ist (BGHZ 40, 42, 46).Zwar braucht der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens dann nicht unverzüglich zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens so weit von dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarung entfernt, daß der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen kann (BGHZ 40, 42, 44; 61, 282, 286; 93, 338, 343).
- OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 184/02
Berufung des Vermieters auf im Abnahmeprotokoll nicht festgehaltene Mängel; …
Mangels rechtzeitigen Widerspruchs der Klägerin zu den nicht aufgeführten Beleuchtungskörpern ist danach unwiderleglich zu vermuten, dass die Parteien sich lediglich auf die Vornahme der in den gewechselten Schreiben bestätigten Arbeiten geeinigt haben (vgl. BGHZ 40, 42, 46).Zwar braucht der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens dann nicht unverzüglich zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens so weit von dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarung entfernt, dass der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen kann (BGHZ 40, 42, 44; 61, 282, 286; 93, 338, 343).
- OLG Saarbrücken, 09.11.2004 - 4 U 76/04 Denn es kommt entscheidend darauf an, ob die beteiligten Vertragspartner in kaufmännischer Weise am Geschäftsverkehr teilnehmen und darauf vertrauen können, dass der jeweilige Vertragspartner die Gepflogenheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs beachtet (BGHZ 11, 1, 3; 40, 42, 43 f.;… MünchKomm(BGB)/Kramer, aaO, § 151 Rdnr. 46).
Dies gilt jedenfalls solange, wie das Bestätigungsschreiben vom Inhalt des Verhandlungsergebnisses nicht soweit abweicht, dass der Bestätigende ein Einverständnis vernünftigerweise nicht mehr erwarten durfte (BGHZ 7, 187, 190; 40, 42, 45; 93, 338, 343;… MünchKomm(BGB)/Kramer, aaO., § 151 Rdnr. 35;… Palandt/Heinrichs, aaO, § 148 Rdn. 8).
- BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 341/86
Gesellschaftsrecht - Pflichten des Konkursverwalters bei Bestätigungsschreiben
Vielmehr kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und allgemeiner Ansicht darauf an, ob die beteiligten Vertragspartner in kaufmännischer Weise am Geschäftsverkehr teilnehmen und sowohl damit rechnen müssen als auch darauf vertrauen dürfen, daß sich der andere Teil ebenfalls in kaufmännischer Weise verhält (BGHZ 11, BGHZ 11 Seite 1 (BGHZ 11 Seite 3) = NJW 1954, NJW Jahr 1954 Seite 105 = LM § HGB § 346 (HGB § 346 Absatz D) HGB Nr. 4; BGHZ 40, BGHZ 40 Seite 42 (BGHZ 40 Seite 44) = NJW 1963, NJW Jahr 1963 Seite 1922 = LM § HGB § 346 (HGB § 346 Absatz D) HGB Nr. 9; BGH, NJW 1964, NJW Jahr 1964 Seite 1223 = WM 1964, WM Jahr 1964 Seite 652; WM 1970, WM Jahr 1970 Seite 877; NJW 1975, NJW Jahr 1975 Seite 1358 = WM 1975, WM Jahr 1975 Seite 831; WM 1976, WM Jahr 1976 Seite 564;… Schlegelberger-Hefermehl, HGB, 5. Aufl., § 346 Rdnr. 136;… Baumbach-Hopt, HGB, 27. Aufl., § 346 Anm. 3 B).Nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht (BGHZ 40, BGHZ 40 Seite 42 (BGHZ 40 Seite 44) = NJW 1963, NJW Jahr 1963 Seite 1922 = LM § HGB § 346 (HGB § 346 Absatz D) HGB Nr. 9; BGHZ 61, BGHZ 61 Seite 282 (BGHZ 61 Seite 286 f.) = NJW 1973, NJW Jahr 1973 Seite 2106 = LM AGB Nr. 50; Schlegelberger-Hefermehl, § 346 Rdnr. 128) braucht der Empfänger eines Bestätigungsschreibens nicht unverzüglich zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens so weit von dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarung entfernt, daß der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen kann.
- OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 154/01
Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten; Bildung von …
Mangels rechtzeitigen Widerspruchs der Beklagten ist unwiderleglich zu vermuten, dass die Vereinbarung mit dem von der Klägerin bestätigten Inhalt zustande gekommen ist (BGHZ 40, 42, 46).Zwar braucht der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens dann nicht unverzüglich zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens so weit von dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarung entfernt, dass der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen kann (BGHZ 40, 42, 44; 61, 282, 286; 93, 338, 343).
- OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 7 U 139/05
Rechtsfolgen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens an den …
Vielmehr kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und allgemeiner Ansicht darauf an, ob die beteiligten Vertragspartner in kaufmännischer Weise am Geschäftsverkehr teilnehmen und daher damit rechnen müssen als auch darauf vertrauen dürfen, dass sich der andere Teil ebenfalls in kaufmännischer Weise verhält (BGH NWJ 1954, 105, BGH NJW 1963, 1922; BGH NJW 1964, 1223; BGH WM 1970, 877; BGH NJW 1975, 1358; BGH WM 1976, 564).Nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht (BGH NJW 1963, 1922; NJW 1973, 2106; BGH, NJW 1987, 1942) braucht der Empfänger eines Bestätigungsschreibens nicht unverzüglich zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens soweit von dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarung entfernt, dass der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen kann.
- OLG Düsseldorf, 16.01.2003 - 10 U 182/01
- BGH, 30.01.1985 - VIII ZR 283/83
Zum Zeitpunkt der "Ablieferung" im Rahmen der Rügelast gem. § 377 HGB
- BGH, 20.03.1987 - V ZR 27/86
Wohnungseigentum - Baurechtswidriger Kellerausbau als Kaufmangel
- BGH, 06.02.1990 - X ZR 39/89
Vertragsannahme durch widerspruchslose Scheckeinlösung
- BGH, 31.01.1994 - II ZR 83/93
Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben
- BGH, 30.10.1990 - IX ZR 239/89
- BGH, 09.07.1970 - VII ZR 70/68
Wärmeaustauscher - § 463 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, …
- BGH, 20.01.1989 - V ZR 137/87
- OLG Hamm, 15.01.1992 - 26 U 65/91
- OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 1847/05
Annahme eines Wandelungsbegehrens des Leasingnehmers durch den Verkäufer
- BGH, 19.02.1964 - Ib ZR 203/62
Bauvertrag - Grundsätze über kfm. Bestätigungsschreiben: Nicht für Behörden!
- OLG Köln, 04.03.1997 - 24 U 127/95
- OLG Düsseldorf, 30.12.1964 - 5 U 237/62
- BGH, 19.01.1993 - X ZR 105/91
