Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99   

Malzlieferungen

§ 348 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, keine Übertragung zur Beweisaufnahme, §§ 355, 375 ZPO, Unverwertbarkeit der Beweisaufnahme vor beauftragtem Richter bei widersprüchlichen Zeugenaussagen, § 286 ZPO, keine Heilung nach § 295 ZPO;

§§ 539, 540 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, volle Wiederholung der Beweisaufnahme vor dem Berufungsgericht

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wiederholung einer Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässige Beweiswürdigung der Aussage eines nicht von der Kammer insgesamt, sondern nur vom beauftragten Richter vernommenen Zeugen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 2024
  • ZIP 2000, 1180
  • MDR 2000, 716
  • BB 2000, 1165
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Wird zitiert von ... (37)  

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03  

    Verfahrensrecht - Tatsachenfeststellungen im Berufungsverfahren

    (2) Dem steht nicht entgegen, daß das erstinstanzliche Gericht hier Parteivorbringen übergangen hat und darin ein Verfahrensfehler in Gestalt der Versagung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder des Verstoßes gegen § 286 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2000, VIII ZR 31/99, NJW 2000, 2024, 2026) zu sehen ist.
  • BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99  

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen

    Das Berufungsgericht hätte den maßgeblichen Gesichtspunkt der Prozeßökonomie (vgl. Senat, Urt. v. 4. Juli 1969, V ZR 199/68, NJW 1969, 1669, 1670) erwägen und zudem auch erkennen lassen müssen, daß es die Alternative zwischen einer Zurückverweisung nach § 538 ZPO und einer eigenen Sachentscheidung nach § 540 ZPO gesehen hat (vgl. Senat, Urt. v. 4. Juli 1969, aaO; BGH, Urt. v. 15. März 2000, VIII ZR 31/99, NJW 2000, 2024, 2025; Urt. v. 29. März 2000, VIII ZR 297/98, NJW 2000, 2508, 2509).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 276/98  

    Bürgschaftsrecht - Aufschiebender Übergang der Rechte gegen Hauptschuldner

    Die Überlegungen, die für seine Ermessensausübung maßgeblich waren, hat das Berufungsgericht in den Entscheidungsgründen mitzuteilen; dafür reicht es regelmäßig aus, wenn das Berufungsurteil erkennen läßt, daß das Berufungsgericht die Alternative zwischen § 539 ZPO und § 540 ZPO gesehen und erwogen hat (BGH, Urt. v. 15. März 2000 - VIII ZR 31/99, NJW 2000, 2024, 2025).
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