Rechtsprechung
   BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96   

Mandatsinkompabilität

§ 26 Abs. 1 Nr. 6 BlnWahlG;

Gesetzgebungskompetenz, Annexkompetenz;

Art. 137 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Alpmann Schmidt

    BlnWahlG § 26 Abs. 1 Nr. 6; GG Art. 3, Art. 12 Abs. 1, Art. 31, Art. 72, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Vereinbarkeit des Berliner Wahlgesetzes mit dem Gleichheissatz

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 2497
  • NVwZ 1996, 1099



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97  

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Durch Beschluß vom 29. März 1996 (- 2 BvL 4/96 -, NJW 1996, S. 2497 ff.) wies die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Vorlage als unzulässig zurück, da sie nicht den nach Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zu stellenden Anforderungen an eine Begründung genüge.
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05  

    Abführung von Zuwendungen an Mandatsträger; Abführungspflicht; Abgeordneter;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt dem Landesgesetzgeber eine Annexkompetenz kraft Sachzusammenhangs dann zu, wenn das Regelungsziel des Gesetzgebers ausschließlich auf die Ordnung einer seiner Kompetenz unterfallenden Materie gerichtet ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 29.03.1996 - 2 BvL 4/96, NJW 1996, 2497).
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05  

    Abführung von Zuwendungen an Mandatsträger; Abführungspflicht; Abgeordneter;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt dem Landesgesetzgeber eine Annexkompetenz kraft Sachzusammenhangs dann zu, wenn das Regelungsziel des Gesetzgebers ausschließlich auf die Ordnung einer seiner Kompetenz unterfallenden Materie gerichtet ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 29.03.1996 - 2 BvL 4/96, NJW 1996, 2497).
mehr
  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 1301/01  

    Kostentragung nach BBodSchG für eine Gefährdungsabschätzung

    Denn mit der Schaffung der Kostenvorschrift des § 24 Abs. 1 BBodSchG hat der Bundesgesetzgeber in abschließender Weise von der ihm insoweit in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG zustehenden Annexgesetzgebungskompetenz, vgl. dazu die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Bodens, Bundestagsdrucksache 13/6701 zu § 25-Entwurf; zum Begriff der Annexkompetenz siehe etwa BVerfG, Beschluss vom 29. März 1996 - 2 BvL 4/96 - , NJW 1996, 2497, Gebrauch gemacht.
  • VG Sigmaringen, 16.05.2001 - 1 K 2528/00  

    Unvereinbarkeit von Amt und Mandat - Gemeindeangestellter ohne Leitungsfunktion

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 lit. a GemO beschränkt die Wählbarkeit von Angestellten der Gemeinden auch aus einem sachlichen Grund, der von Art. 137 GG gefordert wird (BVerfG, Beschluss vom 16.01.1996 - 2 BvL 4/96 -, BVerfGE 93, 373 (zur Benachteiligung geschiedener Ehegatten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 GemO); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2000 - 1 S 1815/00 -).
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