Rechtsprechung
   BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94   

Marienheim

§§ 212, 13 StGB, Sterbehilfe, Behandlungsabbruch bei unheilbar Kranken, Grundsätze der mutmaßlichen Einwilligung;

§§ 25, 26 StGB, Abgrenzung Anstiftung - mittelbare Täterschaft;

§ 17 StGB;

§ 1904 BGB

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 212 StGB; § 1904 BGB; § 17 StGB; § 25 Abs. 1 StGB; § 26 StGB
    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der künstlichen Ernährung eines unheilbar Kranken (Richtlinien der Bundesärztekammer; passive Sterbehilfe); Anforderungen an die Annahme mutmaßlichen Einverständnisses; Versuch; Totschlag; Patientenverfügung; unvermeidbarer Verbotsirrtum (Achtung des Selbstbestimmungsrechts); Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft; unmittelbares Ansetzen zum Versuch bei der mittelbaren Täterschaft.

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 212, § 216, § 22

  • arztrecht.org

    Behandlungsabbruch bei entscheidungsunfähigen Patienten

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  • uni-koeln.de

    Zulässigkeit des Abbruchs einer ärztlichen Behandlung bei mutmaßlichem Einverständnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sapv.de (Leitsatz)
  • haufe.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Wachkoma beendet: Sterbehilfe mit anwaltlicher Beratung - Strafe für den Anwalt

  • vkm-baden.de (Auszüge)

    Kemptener Sterbehilfefall

Besprechungen u.ä. (4)

  • bt-portal.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gerichtlich genehmigte Sterbehilfe (RiAG Dirk Stalinski; BtPrax 2/99, S. 43-46)

  • hu-berlin.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Recht auf einen menschenwürdigen Tod - Sterbehilfe und Patientenverfügung als grundrechtliche Freiheit zur Selbstbestimmung (Rosemarie Will)

  • nomos.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tödliches Mitleid. Kritische Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichtshofes im "Kemptener Fall" (Oliver Tolmein)

  • vgt-ev.de , S. 224 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Und wer bestimmt sonst das Ende und bedarf es einer gesetzlichen Regelung? (Klaus Kutzer)

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Absolutes im Strafprozeß? - Über das Folterverbot, seine Verletzung und die Folgen seiner Verletzung" von PD Dr. Frank Salinger, original erschienen in: ZStW 2004, 35 - 65.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Voluntas et vita: Tertium non datur - Über Behandlungsabbruch, Patientenverfügung und artifizielle Ernährung" von PrivDoz. Dr. Adrian Schmidt-Recla, original erschienen in: MedR 2008, 181 - 185.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 40, 257
  • NJW 1995, 204
  • NStZ 1995, 80
  • MDR 1995, 80
  • JR 1995, 335
  • StV 1995, 408 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (66)  

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2001 - 19 Wx 21/01  

    Abbruch der künstlichen Ernährung eines Betreuten

    Die Einwilligung des Betreuers eines irreversibel hirngeschädigten, nicht mehr entscheidungsfähigen, volljährigen Betreuten, bei dem der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat, in den Abbruch der künstlichen Ernährung, die sich im vorliegenden Fall als Widerruf der Einwilligung in die Fortführung der künstlichen Ernährung darstellt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht analog § 1904 Abs. 1 BGB (BGHSt 40, 257, 261 f; OLG Frankfurt NJW 98, 2747; LG Duisburg NJW 99, 2744; AG Ratzeburg, Beschluss vom 7.12.98, Jurisausdruck; a.A. LG München I NJW 99, 1788; LG Augsburg NJW 00, 2363; AG Hanau BtPrax 97, 92; AG Frankfurt FamRZ 00, 1183; AG Garmisch-Partenkirchen FamRZ 00, 319; offen gelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 01, 347; OLG Brandenburg NJW 00, 2361, das eine analoge Anwendung des § 1904 Abs. 1 BGB auf einen minderjährigen Patienten mangels planwidriger Gesetzeslücke zu Recht abgelehnt hat).

    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 40, 257, 261 f, unter Hinweis auf Kutzer NStZ 94, 110, 114, der diesen Gedanken als erster zur Diskussion gestellt hat) hat ausgeführt:.

    Vielmehr ist - wie der Bundesgerichtshof (BGHSt 40, 257) zutreffend entschieden hat - beim einwilligungsunfähigen Patienten die mutmaßliche Einwilligung maßgebend.

    Die Zulässigkeit eines Behandlungsabbruchs bei einem irreversibel geschädigten Patienten, bei dem der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat, wurde in strafrechtlicher Hinsicht erstmals in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.9.94 (BGHSt 40, 257) bejaht, so dass für den Gesetzgeber zuvor kein Anlass bestand, dessen Genehmigungsfähigkeit zu regeln.

    Auch aus dem Umstand, dass § 1904 BGB durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom 25.6.98 nicht geändert wurde, obgleich zu dieser Zeit die Diskussion um die Entscheidung BGHSt 40, 257 schon in vollem Gange war (vgl. Knieper NJW 98, 2720, 2721), kann nicht abgeleitet werden, dass eine planwidrige Gesetzeslücke nicht gegeben ist (so aber Alberts NJW 99, 835; Jürgens/Marschner, Betreuungsrecht, 2. Aufl. § 1904 Rdn. 7; Laufs NJW 98, 3399, 3400).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof die Einstellung der künstlichen Ernährung durch Arzt und Betreuer in strafrechtlicher Hinsicht als Unterlassen gewertet (BGHSt 40, 257, 265 f).

    Hierbei sind frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen des Betroffenen ebenso zu berücksichtigen wie seine religiöse Überzeugung, seine sonstigen persönlichen Wertvorstellungen, seine altersbedingte Lebenserwartung oder das Erleiden von Schmerzen (BGHSt 35, 246, 249; 40, 257, 263).

    Erhebliche Bedenken hat der Senat aber gegen die Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 257, 263), soweit dieser es ausnahmsweise für zulässig erachtet, auf Kriterien zurückzugreifen, die allgemeinen Wertvorstellungen entsprechen, wenn sich konkrete Umstände für die Feststellung eines individuellen mutmaßlichen Willens des Betroffenen nicht finden lassen.

  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09  

    Durch (mutmaßliche) Einwilligung gerechtfertigte Sterbehilfe beim

    Für die Feststellung des behandlungsbezogenen Patientenwillens gelten strenge Beweismaßstäbe, die der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter Rechnung zu tragen haben (vgl. schon BGHSt 40, 257, 260 f.).

    a) Bereits mit Urteil vom 13. September 1994 (1 StR 357/94 = BGHSt 40, 257, 261) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs über einen Fall des Abbruchs der künstlichen Ernährung bei einer irreversibel schwerst hirngeschädigten, entscheidungsunfähigen Patientin im Zusammenwirken von deren zum Pfleger bestellten Sohn und dem behandelnden Arzt entschieden.

    Denn auch in dieser Situation ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu achten, gegen dessen Willen eine ärztliche Behandlung grundsätzlich weder eingeleitet noch fortgesetzt werden darf" (BGHSt 40, 257, 262).

    Dabei kam es hier nicht auf einen - im Einzelfall möglicherweise schwer feststellbaren (vgl. BGHSt 40, 257, 260 f.) - mutmaßlichen Willen der Betroffenen an, da ihr wirklicher, vor Eintritt ihrer Einwilligungsunfähigkeit ausdrücklich geäußerter Wille zweifelsfrei festgestellt war.

    Das bloße Einstellen künstlicher Ernährung ist danach schon wegen seines äußeren Erscheinungsbildes, jedenfalls aber nach dem Schwerpunkt des strafrechtlich relevanten Verhaltens, nicht als aktives Tun, sondern als Unterlassen und damit als "passives" Verhalten angesehen worden (BGHSt 40, 257, 265 f.; vgl. dazu auch Coeppicus FPR 2007, 63; Eser aaO Rn. 27 ff.; Fischer aaO Rn. 19 ff.; Rn. 92 u. 104 ff.; Helgerth JR 1995, 338, 339; Kutzer NStZ 1994, 110, 113 f.; ders. FPR 2007, 59, 62; Merkel ZStW Bd. 107 (1995), 545, 554; H. Schneider aaO; Schöch NStZ 1995, 153, 154; Schroth GA 2006, 549, 550 ff.; Verrel, Gutachten zum 66. DJT, 2006, C 13 ff. u. C 56 f.; Vogel MDR 1995, 337, 338 f.; Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rn. 8; jew. mwN; grundlegend dazu schon Geilen, "Euthanasie" und Selbstbestimmung, 1975, S. 22 ff.).

    dd) Für die Feststellung des behandlungsbezogenen Patientenwillens gelten beweismäßig strenge Maßstäbe, die der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter Rechnung zu tragen haben (vgl. schon BGHSt 40, 257, 260 f.).

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03  

    Arztrecht - Lebenserhaltende und -verlängernde Maßnahmen

    aa) Die Frage, unter welchen medizinischen Voraussetzungen die Rechtsordnung gestattet, lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen oder nicht fortzuführen, hat der Bundesgerichtshof in einer Strafsache dahin entschieden, daß das Grundleiden des Kranken nach ärztlicher Überzeugung unumkehrbar (irreversibel) sein und einen tödlichen Verlauf angenommen haben müsse (Urteil vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94 - NJW 1995, 204).

    bb) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13. September 1994 (aaO 204 f.) das Unterlassen oder den Abbruch lebensverlängernder oder lebenserhaltender Maßnahmen - bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen - allerdings nur dann als rechtmäßig erachtet, wenn das Unterlassen oder der Abbruch der Maßnahmen dem - im entschiedenen Fall: mutmaßlichen - Willen des Patienten entspricht.

    Der Senat sieht sich an seiner Auffassung durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. September 1994 (aaO) nicht gehindert.

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  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01  

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Diese abstrakten Maßstäbe bedürfen angesichts der Vielzahl denkbarer Sachverhaltsgestaltungen jedoch stets der wertenden Konkretisierung unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles (vgl. BGHSt 30, 363, 364; 40, 257, 269; BGHR StGB § 22 Ansetzen 11).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgutsgefährdung kann der Versuch einer Straftat erst dann angenommen werden, wenn die vom Täter vorgenommene Handlung nach seiner Vorstellung vom Tatablauf bereits einen derart unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthält, daß dieses schon konkret gefährdet ist und sich der Schaden unmittelbar anschließen kann ( BGHSt 40, 257, 268; BGH NJW 1990, 2072).

    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (vgl. BGHSt 30, 363, 364; 35, 6, 9; 40, 257, 269; BGH NJW 1980, 1759 f; NStZ 1983, 462; 1987, 20; BGHR StGB § 22 Ansetzen 11).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgutsgefährdung kann der Versuch einer Straftat erst dann angenommen werden, wenn die vom Täter vorgenommene Handlung nach seiner Vorstellung vom Tatablauf bereits einen derart unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthält, daß dieses schon konkret gefährdet ist und sich der Schaden unmittelbar anschließen kann ( BGHSt 40, 257, 268; BGH NJW 1990, 2072; NStZ 1983, 452; vgl. auch, ausgehend von einem abweichenden rechtlichen Ansatz, Eser in Schönke/Schröder aaO § 22 Rdn. 42), weil nunmehr das letzte Hindernis vor der eigentlichen Tathandlung überwunden wird (vgl. BGH NStZ 1987, 20).

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97  

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, selbst abgeschlossenes Täterhandeln müsse nicht stets unmittelbar in die Erfüllung eines Straftatbestandes einmünden und reiche damit für sich genommen nicht aus, die Frage nach dem Versuchsbeginn zu beantworten ( BGHSt 40, 257, 268).

    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht ( BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).

    Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, selbst abgeschlossenes Täterhandeln müsse nicht stets unmittelbar in die Erfüllung eines Straftatbestandes einmünden und reiche damit für sich genommen nicht aus, die Frage nach dem Versuchsbeginn zu beantworten ( BGHSt 40, 257, 268; so auch Vogler in LK 10. Aufl. § 22 Rdn. 73 ff.; vgl. auch Lackner, StGB 22. Aufl. § 22 Rdn. 8; a.A. Roxin JuS 1979, 1, 9 ff.; ders. in Festschrift für Maurach 1972, S. 213, 214; ihm folgend Papageorgiou-Gonatas, Wo liegt die Grenze zwischen Vorbereitungshandlungen und Versuch ? Diss. 1988 S. 245 ff).

    Entscheidend für die Abgrenzung ist daher, ob nach dem Tatplan die Einzelhandlungen des Täters in ihrer Gesamtheit schon einen derartigen Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthalten, daß es bereits gefährdet ist und der Schaden sich unmittelbar anschließen kann ( BGHSt 4, 270, 273; 40, 257, 268; so auch Vogler aaO Rdn. 76; Otto NJW 1976, 578, 579; Gössel JR 1976, 249 ff.; vgl. dazu auch Eser in Schönke/ Schröder, StGB 25. Aufl. § 22 Rdn. 42 ff. und 54 a) oder ob die Begründung einer solchen Gefahr dem noch ungewissen späteren Handeln des Tatmittlers überlassen bleibt.

  • OLG Frankfurt, 15.07.1998 - 20 W 224/98  

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung in einen

    Zur Begründung wird ausgeführt, daß entgegen der Entscheidung des BGH (BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204 = NStZ 1995, 80 = JR 1995, 335 = MDR 1995, 80), § 1904 BGB nicht analog auf eine gezielte Herbeiführung des Todes angewendet werden könne.

    Der Senat, der in Übereinstimmung mit der Entscheidung des BGH (NJW 1995, 204) erkennen will und deshalb nicht zur Vorlage nach § 28 11 FGG verpflichtet ist, ist der Auffassung, daß § 1904 BGB hier entsprechend anwendbar ist (zustimmend auch Dörner ZRP 1996, 93, 96; Kutzer NStZ 1994, 110,114; Verrel JZ 1996, 224, 229; Vogel MDR 1995, 337; Schöch NStZ 1995, 153,156).

    Im Rahmen der Anwendung des § 1901 BGB ist, dies ergibt sich aus dem Kontext der Entscheidung des BGH (a.a.O.), im Falle des Behandlungsabbruchs die mutmaßliche Einwilligung des Betroffenen maßgeblich, an deren Feststellung wegen des Lebensschutzes in tatsächlicher Hinsicht strenge Anforderungen zu stellen sind, während bei nicht aufklärbarer mutmaßlicher Einwilligung dem Lebensschutz der Vorrang einzuräumen ist (BGH NJW 1995, 204, 205).

  • LG Duisburg, 09.06.1999 - 22 T 22/99  

    Sterbebegleitung - Einwilligung des Betreuers in einen Behandlungsabbruch

    Diesen Gedanken, den der Bundesgerichtshof in einer strafrechtlichen Entscheidung aufgeworfen hat (BGH NJW 1995, 204, 205), hat das OLG Frankfurt a. M. in seinem bekannten Beschluß vom 15.7.1998 (BtPrax 1998, 186) für das Betreuungsrecht umgesetzt.

    Dies ist Ausdruck seiner allge-meinen Entscheidungsfreiheit und seines Rechts auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG (BGH NJW 1995, 204; Knittel, Betreuungsgesetz, § 1904 BGB Rn 9 b).

    Wenn schon bestimmte Heileingriffe wegen ihrer Gefährlichkeit der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Betreuers entzogen sind, so muß dies um so mehr für Maßnahmen gelten, die eine ärztliche Behandlung been-den sollen und mit Sicherheit binnen kurzem zum Tod des Kranken führen (BGH NJW 1995, 204, 205).

    Als nicht ausreichend wurde vom BGH angesehen, daß der Patient zehn Jahre vor dem Bewußtseinsverlust anläßlich einer Fernsehsendung geäußert hatte, so nicht enden zu wollen, ohne daß er zu diesem Zeitpunkt seine spätere Situation auch nur vorausahnte (BGH NJW 1995, 204).

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04  

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Entscheidung des Betreuers

    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr unter Bezugnahme auf das Urteil des ersten Strafsenates vom 13. September 1994 (BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204-207) zwischen Hilfe beim Sterben, kurz: Sterbehilfe, und Hilfe zum Sterben oder Sterbehilfe im weiteren Sinn differenziert.

    Nach den weiteren Ausführungen des Bundesgerichtshofs sind dann jedoch an die Annahme des mutmaßlichen Willens erhöhte Anforderungen zu stellen gegenüber der Sterbehilfe im eigentlichen Sinn (vgl. BGHSt 40, 257 [260]).

    Da auch die Möglichkeit einer Entsprechung im mutmaßlichen, nicht nur im explizit geäußerten Willen für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genügen kann, hätte es vorliegend für die Beurteilung des Willensmomentes weiterer Sachaufklärung bedurft, bei der frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen der Betroffenen ebenso zu berücksichtigen sind wie ihre religiöse Überzeugung, ihre sonstigen persönlichen Wertvorstellungen, ihre altersbedingte Lebenserwartung oder das Erleiden von Schmerzen (BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204 ff.).

  • AG Schwäbisch Gmünd, 20.01.2003 - 2 XIV 95/02  

    Sterbebegleitung - Abbruch der künstlichen Ernährung

    1) Einigkeit besteht, soweit ersichtlich, darüber, dass die Vorschrift nicht unmittelbar anwendbar ist, da sie nach ihrem Wortlaut nur aktive ärztliche Maßnahmen, wie Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe, umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 13.9.1994 ­ 1 StR 357/94, NJW 1995, 204; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.10.2001, 19 Wx 21/01, NJW 2002, 685f).

    2) § 1904 BGB kann darüber hinaus nicht einmal analog angewendet werden (Schwab in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1904 Rd-Nr. 38; Marschner in Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1904 Rd-Nr. 7; Diederichsen in Palandt, BGB, 61. Aufl., Einführung vor § 1896, Rd-Nr. 10, ebenso LG München I NJW 1999, 1788; LG Augsburg NJW 2000, 2363 und LG Frankfurt FamRZ 2000, 1184; a.A. BGH NJW 1995, 204; OLG Karlsruhe NJW 2002, 685; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 1137 und OLG Frankfurt NJW 2002, 689).

    Dagegen hat das OLG Karlsruhe (a.a.O.) eingewandt, dass dem Gesetzgeber des Betreuungsgesetzes vom 12.9.1990 die hier zu behandelnde Problematik noch nicht gegenwärtig gewesen sei, weil die Zulässigkeit eines Behandlungsabbruchs bei einem irreversibel geschädigten Patienten, bei dem der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat, in strafrechtlicher Hinsicht erstmals in der Entscheidung des BGH vom 13.9.1994 (BGH NJW 1995, 204) erörtert wurde.

    Diese sei nämlich vom ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch die richterliche Rechtsfortbildung (BGH NJW 1995, 204) geschlossen worden.

  • OLG Frankfurt, 20.11.2001 - 20 W 419/01  

    Betreuung: Genehmigungserfordernis für die Betreuerentscheidung über den Abbruch

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 15. Juli 1998 (NJW 1998, 2747 = FamRZ 1998, 1137 = BtPrax 1998, 186 = JZ 1998, 1122 = JuS 1998, 1062 = MDR 1998, 1483 = Rpfleger 1998, 424 = FG Prax 1998, 183 = MedR 1998, 1483 = JR 1999, 71 = OLG-Report Frankfurt 1998, 245) in Übereinstimmung mit dem in einer Strafsache ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. September 1994 ( BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204 = NStZ 1995, 80 = JR 1995, 335 = MDR 1995, 80) entschieden, dass bei einem irreversibel hirngeschädigten Betroffenen die Entscheidung des Betreuers über den Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde in entsprechender Anwendung des § 1904 BGB der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf und als Kriterium für diese Entscheidung maßgeblich auf eine mutmaßliche Einwilligung des Betroffenen abzustellen ist, an deren Feststellung wegen des Lebensschutzes in tatsächlicher Hinsicht strenge Anforderungen zu stellen sind, während bei deren Nichtaufklärbarkeit die Genehmigung zu versagen ist.

    Dieser Argumentation ist nunmehr hinzuzufügen, dass der Gesetzgeber des zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Betreuungsrechtsänderungsgesetzes die Vorschrift des § 1904 BGB trotz des zwischenzeitlich ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 13. September 1994 (a. a. O.) nur durch die Erstreckung der Genehmigungspflicht auf einen Bevollmächtigten, nicht aber in Bezug auf die Frage des Behandlungsabbruches geändert hat.

  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 239/02  

    Hepatitis B-Infektionen: Urteil gegen Herzchirurg rechtskräftig

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03  

    Auch lebenserhaltende Zwangsbehandlung ist unzulässig

  • LG München I, 18.02.1999 - 13 T 478/99  

    Über lebensbeendende Maßnahmen haben Ärzte und Angehörige in eigener

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00  

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

  • LG Kaiserslautern, 20.01.2003 - 1 T 292/02  

    Eilmaßnahme nach § 1846 BGB zur Verhinderung des Abbruchs einer

  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01  

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09  

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

  • OLG München, 13.02.2003 - 3 U 5090/02  

    Vater kann künstliche Ernährung des Sohnes nicht einstellen lassen

  • BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05  

    Wissentliche schwere Körperverletzung (Anforderungen an den subjektiven

  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10  

    Körperverletzung mit Todesfolge; Vorsatz (Beweiswürdigung; lückenhafte

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97  

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

  • LG Fulda, 30.04.2009 - 16 Js 1/08  

    Bewährungsstrafe für Patientenrecht-Anwalt // Rat an Mandantin war versuchter

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00  

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

  • LG Essen, 29.11.2007 - 7 T 385/07  
  • KG, 02.02.2011 - 1 Ss 371/10  

    Zur Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftskonformität der Regelungen des

  • LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03  

    Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom

  • OLG Braunschweig, 25.02.1998 - Ss 9/98  
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 25.03.1999 - XVII 36/99  

    Sterbebegleitung - Verweigerung der Zustimmung - Legung einer PEG-Sonde

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 580/09  

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07  

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei

  • OLG Hamm, 24.05.2007 - 1 UF 78/07  

    Wachkoma-Kind darf zu Hause bei den Eltern sterben

  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07  

    Volksverhetzung (Teil der Bevölkerung; Aufstacheln zum Hass; Aufforderung zu

  • LG Frankfurt/Main, 19.05.1998 - 29 T 56/98  

    Sterbebegleitung - Abbruch der Sonderernährung - Genehmigung durch Gericht -

  • LG Lübeck, 14.12.2000 - 7 T 615/99  

    Sterbebegleitung - Beschwerde gegen Amtsgerichtsbeschluss

  • LG Lübeck, 25.06.2002 - 7 T 318/02  

    Sterbebegleitung - Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages nach §

  • LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06  

    Betreuerentlassung: Eignungsmangel bei beabsichtigter Einstellung

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2001 - 25 Wx 128/00  

    Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung des Abbruchs

  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99  

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

  • OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06  

    Versuchter Prozessbetrug durch Wandlungsklage wegen selbstverursachter Mängel der

  • LG Augsburg, 04.08.1999 - 5 T 2780/99  

    Sterbebegleitung - Abbruch der künstlichen Ernährung

  • AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710  

    Patientenverfügung, Betreuer, Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, PEG-Sonde,

  • BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02  

    Vollendeter Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz (lebensgefährdende Behandlung);

  • OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 10 UF 45/99  

    Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - Antrag des sorgeberechtigten Elternteils -

  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 2 W 168/02  

    Abbruch der Ernährung eines Betreuten; vormundschaftsgerichtliche Genehmigung?

  • AG Garmisch-Partenkirchen, 02.06.1999 - XVII 43/99  

    Sterbebegleitung - Verfügungsbefugnis des Einzelnen über das Leben - Betreuer

  • AG Hanau, 30.08.1995 - 20 XVII 5038/92  

    Sterbebegleitung - vormundschaftlichsgerichtliche Genehmigung nicht möglich

  • LG Bielefeld, 11.05.2006 - 25 T 89/06  
  • OLG München, 12.07.2006 - 4St RR 113/06  

    Versuchte Tatbegehung in mittelbarer Täterschaft bei Einschaltung eines

  • AG Minden, 13.03.2007 - 32 F 53/07  
  • OLG Zweibrücken, 25.05.2010 - 1 Ss 13/10  

    Strafbarkeit der Veräußerung sogenannten "Räucherhanfs"

  • OLG Hamm, 02.09.1997 - 2 Ws 294/97  

    Klageerzwingungsverfahren, zulässiger Antrag, Unbegründetheit, mutmaßliche

  • OLG München, 26.04.2006 - 3 U 1776/06  
  • OLG München, 29.03.2010 - 5St RR (II) 79/10  
  • LG Traunstein, 03.12.2005 - 3 O 3142/04  
  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00  
  • AG Freiburg, 20.03.2001 - 15 (14) XVII 404/96  

    Sterbebegleitung - Abbruch der künstlichen Ernährung - Betreuerin

  • LG Freiburg, 15.05.2001 - 4 T 105/01  

    Sterbebegleitung - Beschwerde gegen Amtsgerichtsbeschluss

  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 22.05.2001 - 7 XVII 84/01  

    Sterbebegleitung - Legung einer PEG-Sonde

  • LG Kempten, 17.05.1995 - 2 Ks 13 Js 12155/93  

    Strafverfahren wegen gemeinschaftlichen versuchten Totschlags

  • AG Landau/Pfalz, 31.07.1998 - 3 XVII 13/94  

    Sterbebegleitung - vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

  • AG Ingolstadt, 24.09.1998 - XVII 538/98  

    Sterbebegleitung

  • AG Ratzeburg, 07.12.1998 - 2 XVII G 985  

    Sterbebegleitung - Einstellung der künstlichen Ernährung

  • AG Augsburg, 14.05.1999 - XVII 1116/95  

    Sterbebegleitung - Abbruch der künstlichen Ernährung

  • AG Greifswald, 27.03.2000 - 8 XVII F243  

    Sterbebegleitung - Abbruch der künstlichen Ernährung

  • AG Schwabach, 30.03.2000 - XVII 52/95  

    Sterbebegleitung - Legung einer Magensonde - Unterlassung der Betreuerin

  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 09.09.2002 - 10 XVII 147/02  

    Sterbebegleitung - Verweigerung der erneuten Legung einer Nasensonde - künstliche

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