Rechtsprechung
   BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97   

Mattscheibe

(Kalkofes Mattscheibe - Der Preis ist heiß) - § 1 UWG, § 24 UrhG, Art. 5 GG

Volltextveröffentlichungen (14)

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  • openjur.de
  • rws-verlag.de

    Zulässige Verwendung von Ausschnitten aus einer fremden Fernsehsendung zur Herstellung einer eigenen Satiresendung ("Mattscheibe")

  • Rechtsanwälte Peter

    Mattscheibe

  • werbung-schenken.de

    Mattscheibe

    UWG § 1; UrhG § 23; UrhG § 24; UrhG § 95
    pauschale Herabsetzung

  • it-recht-kanzlei
  • jurawelt.com

    Mattscheibe

  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Kriterien für die Annahme einer freien Bildbenutzung für die Parodie einer Fernsehshow

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mattscheibe; Benutzung geschützter Laufbilder aus einer Fernsehshow

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässige Verwendung von Ausschnitten aus einer fremden Fernsehsendung zur Herstellung einer eigenen Satiresendung ("Mattscheibe")

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Satire auf Fernsehshow

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Satire auf Fernsehshow

  • Hahn Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Urheberrecht / freie Benutzung / Kalkofens Mattscheibe

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Satire auf Fernsehshow verstößt nicht gegen Urheber- und Wettbewerbsrecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Kriterien für die Annahme einer freien Bildbenutzung für die Parodie einer Fernsehshow

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässige Verwendung von Ausschnitten aus einer fremden Fernsehsendung zur Herstellung einer eigenen Satiresendung ("Mattscheibe")

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "'TV-TOTAL' - Alles Mattscheibe, oder was?" von RA Dr. Günter Poll, original erschienen in: ZUM 2004, 511 - 522.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 603
  • ZIP 2000, 1126
  • afp 2000, 459
  • MMR 2000, 695
  • GRUR 2000, 703



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05  

    TV-Total

    Die Regelung des § 24 UrhG ist auf Laufbilder aber, wie der Senat bereits entschieden hat (BGH, Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 282/97, GRUR 2000, 703, 704 = WRP 2000, 1243 - Mattscheibe), entsprechend anwendbar.

    Dem steht nicht entgegen, dass Laufbilder gegenüber urheberrechtlich geschützten Werken einen - begriffsnotwendig - geringeren eigenschöpferischen Gehalt aufweisen (vgl. BGH GRUR 2000, 703, 706 - Mattscheibe).

    Um zu bestimmen, ob trotz der Übernahmen ein selbständiges Werk entstanden ist, ist der neue Beitrag mit den verwendeten Elementen des alten Beitrags zu vergleichen (BGH GRUR 2000, 703, 704 - Mattscheibe, m.w.N.).

    Eine parodistische Zielsetzung der gesamten Sendung gibt keinen Freibrief für unfreie Entnahmen durch einzelne Beiträge (vgl. BGH GRUR 2000, 703, 704 - Mattscheibe).

    Eine freie Benutzung geschützter Laufbilder kann unter diesen Umständen anzunehmen sein, wenn sich das neue Werk mit der benutzten Vorlage kritisch auseinandersetzt, wie dies bei einer Parodie oder Satire der Fall ist (BGH GRUR 2000, 703, 704 - Mattscheibe, m.w.N.).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02  

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    (1) Die Klägerin handelt bei der Ausstrahlung ihrer Sendungen, zu denen die gesendete Werbung mit gehört, im Rahmen ihrer durch die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) geschützten Aufgabenstellung (vgl. BGH, Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 282/97, GRUR 2000, 703, 707 = WRP 2000, 1243 - Mattscheibe).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06  

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "abstracts" - Perlentaucher

    (4) Schließlich ist im Rahmen der Abgrenzung von unfreier Bearbeitung und freier Nutzung auch die Wertentscheidung des Art. 5 Abs. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2001, 603, 605 - Mattscheibe - zu Art. 5 Abs. 3 GG).

    Doch kommt es zum einen auf diese "Erforderlichkeit" nicht an (BGH NJW 2001, 603, 604 - Mattscheibe).

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  • OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04  

    TV-Total

    Dies wird damit begründet, dass durch § 94 UrhG die unternehmerische Gesamtleistung des Filmherstellers geschützt wird, dass sein organisatorischer Aufwand als Gesamtleistung betrachtet werden muss und dass dieser Aufwand nicht mit abnehmender Länge es jeweiligen übernommenen Ausschnitts gegen Null tendiert, sondern das gesamte wirtschaftliche Risiko auch im Hinblick auf kleine und kleinste Filmteile erbracht wird (OLG München ZUM-RD 1998, 124, 126- Der Preis ist heiß - zu einem vergleichbaren Fall; Schulze ZUM 1994, 15, 20; Schulze-Dreier aaO, § 94 Rz. 29; keine Bedenken insoweit auch bei BGH NJW 2001, 603ff- K's Mattscheibe - ebenfalls zu einem vergleichbaren Fall; aA OLG Hamburg ZUM 1991, 545, 548- zum Sound-Sampling).

    Eine so intensive Bearbeitung kann - ungeachtet der Originalität der Vorlage - nur dann vorliegen, wenn die Bearbeitung als individuelle geistige Leistung des Bearbeiters und darum als "Werk" i.S.v. § 2 II UrhG zu qualifizieren ist (so im Ergebnis BGH NJW 2001, 603, 604 - K's Mattscheibe).

    Darum ist hier für das Vorliegen einer freien Bearbeitung nicht auf die gesamte Sendung "E" vom 4.9.2001, sondern auf die Sequenz abzustellen, in der der Moderator D die Vorlage präsentiert und kommentiert (ebenso wohl auch BGH NJW 2001, 603, 604ff- K's Mattscheibe).

  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06  

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher II

    Schließlich ist im Rahmen der Abgrenzung von unfreier Bearbeitung und freier Nutzung auch die Wertentscheidung des Art. 5 Abs. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2001, 603, 605 - Mattscheibe - zu Art. 5 Abs. 3 GG).

    Doch kommt es zum einen auf diese "Erforderlichkeit" nicht an (BGH NJW 2001, 603, 604 - Mattscheibe).

  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 124/03  

    Rechtsanwalts-Ranglisten

    Die objektive Eignung des Verhaltens der Beklagten, den Absatz der Dienstleistungen von Rechtsanwaltskanzleien zu fördern, die in den Ranglisten erwähnt werden, begründet wegen des den Beklagten zukommenden allgemeinen Presseprivilegs nach Art. 5 Abs. 1 GG keine Vermutung für eine Wettbewerbsabsicht (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.1994 - I ZR 216/92, GRUR 1995, 270, 272 = WRP 1995, 186 - Dubioses Geschäftsgebaren; Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 282/97, GRUR 2000, 703, 706 = WRP 2000, 1243 - Mattscheibe).
  • OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03  

    Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total

    Das Urteil des BGH vom 13.4.2000 (I ZR 282/97 - NJW 2001, 603 - "Mattscheibe"), das sie in diesem Zusammenhang anführen, ist für die vorliegende Problemstellung nicht einschlägig.
  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 25/02  

    Hundefigur

    Maßgebend für die Entscheidung ist letztlich ein Vergleich des jeweiligen Gesamteindrucks der Gestaltungen, in dessen Rahmen sämtliche übernommenen schöpferischen Züge in einer Gesamtschau zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 139, 68, 77 - Stadtplanwerk; BGH, Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 282/97, GRUR 2000, 703, 704 = WRP 2000, 1243 - Mattscheibe).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98  

    Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien

    Dabei ist, anders als dies im Berufungsurteil möglicherweise anklingt, weder der persönliche Geschmack des Richters maßgebend noch der Umstand, ob der Gestaltung ein künstlerischer Wert zugesprochen werden kann (vgl. dazu auch - zum Urheberrecht - BGH, Urt. v. 3.2.1988 - I ZR 142/86, GRUR 1988, 812, 814 - Ein bißchen Frieden; Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 282/97, GRUR 2000, 703, 705 f. = WRP 2000, 1243 - Mattscheibe; vgl. weiter v. Gamm aaO § 1 Rdn. 65 m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07  

    "Parfumzerstäuber" - Unterlassungsantrag des Zulieferers gegen eine an den

    Dafür reicht es aus, wenn ein Unternehmer ein zur Herstellung eines anderen Produkts benötigtes Vorprodukt anbietet und das von seinem Abnehmer hergestellte Endprodukt innerhalb derselben Abnehmerkreise abgesetzt werden soll wie das des anderen Unternehmers (Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 2 UWG, Rn. 59, 68 f.; vgl. BGH, GRUR 2000, 703 [706] - Mattscheibe [Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Produzenten einer Fernsehsendung und einem Fernsehsender]).
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 4 U 184/08  

    Zur Wettbewerbshandlung durch redaktionelle Inhalte

  • OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02  

    Zur urheberrechtlichen Schrankenbestimmung bei der Verwendung eines Lichtbildes

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