Rechtsprechung
   BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88   

Medikamententwicklung für Nuklearkrieg

Art. 4 GG, Gewissenskonflikt des Arbeitnehmers schränkt das Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 315 BGB, seit 1.1.2003: § 106 GewO) ein (rechtstechnisch: Unvermögen iSv § 297 BGB), bei fehlender anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeit kommt allerdings personenbedingte Kündigung in Betracht

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Direktionsrecht

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 62, 59
  • NJW 1990, 203
  • MDR 1990, 184
  • BB 1989, 2255
  • BB 1990, 212
  • NZA 1990, 144
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Wird zitiert von ... (22)  

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02  

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Dabei muß er auch einen ihm offenbarten Gewissenskonflikt des Arbeitnehmers berücksichtigen (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59).

    Schließlich kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber in Zukunft mit zahlreichen weiteren Gewissenskonflikten rechnen muß (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - aaO; ebenso: 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - aaO).

    Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis dann selbst im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel aus personenbedingten Gründen kündigen (BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59).

    ee) Allerdings nimmt der Senat für den Bereich des § 1 Abs. 2 KSchG an, eine personenbedingte Kündigung scheide dann aus, wenn eine zumutbare andere Beschäftigungsmöglichkeit vorliegt (BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01  

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    b) Zwar kann eine Arbeitnehmerin auf Grund von fundamentalen, unüberwindbaren Glaubenshindernissen ihre Fähigkeit und Eignung verlieren, die unmittelbar vertraglich geschuldete Arbeitsleistung überhaupt zu erbringen (vgl. BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59; ErfK/Ascheid 3. Aufl. KSchG § 1 Rn. 261, 267; ErfK/Dieterich 3. Aufl. GG Art. 4 Rn. 25; Stahlhacke/Preis/Vossen aaO Rn. 1213).

    c) Das Weisungsrecht, das seine Grenzen in den gesetzlichen Regelungen, im Kollektiv- und im Einzelvertragsrecht findet, darf jedoch nach § 315 Abs. 1 BGB nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (BAG 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 -BAGE 33, 71; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - aaO).

    Die in § 315 Abs. 1 BGB geforderte Billigkeit wird inhaltlich durch die Grundrechte, hier vor allem durch die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Art. 4 Abs. 1 GG und die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung des Art. 4 Abs. 2 GG, mitbestimmt (siehe insbesondere BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - aaO).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02  

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    So kann es beispielsweise im Falle unverschuldeter krankheitsbedingter Kündigungen liegen (vgl. BAG 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - EEU II/213; 17. Juni 1999 - 2 AZR 574/98 - EEK II/244) oder bei wehrdienstbedingtem Ausfall eines türkischen Arbeitnehmers (20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32), bei durch Gewissensnot verursachter Unfähigkeit zur Arbeit (24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59), ferner bei Sicherheitsbedenken (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256) oder bei unverschuldet fehlender Arbeitserlaubnis (7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - BAGE 82, 139).
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  • LAG Hamm, 08.11.2007 - 15 Sa 271/07  

    Kündigung aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen wegen der Weigerung des

    a) Die Weigerung eines Arbeitnehmers, eine vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist, nach entsprechender Abmahnung, zwar an sich regelmäßig geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.1989, 2 AZR 285/88, NZA 1990, 144 f. m.w.N.).

    Erst durch weitere Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg vom 31.03.2006 wurde auch im Bereich der Räder- und Serienpressen beginnend mit dem 02.04.2006 Sonntagsarbeit eingeführt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 24.05.1989 - 2 AZR 285/88 -, NZA 1990, 144, 146 m.w.N.).

    Kollidiert das Recht des Arbeitgebers, im Rahmen seiner unternehmerischen Betätigungsfreiheit den Inhalt der Arbeitsvertragsverpflichtung des Arbeitnehmers zu konkretisieren, mit der nach Artikel 4 GG geschützten Gewissensbetätigung des Arbeitnehmers, so ist diese Spannungslage nach § 315 BGB unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles aufzulösen, und zwar aufgrund einer wertenden Abwägung der Umstände des Einzelfalles (so BAG, Urteil vom 04.05.1989 - 2 AZR 285/88 -, NZA 1990, 144, 145 m.w.N.).

    Die Gewissensentscheidung des Arbeitnehmers schränkt die unternehmerische Freiheit, Inhalt und Ablauf der Produktion zu bestimmen, nicht ein; vielmehr ist der Arbeitnehmer in diesem Fall nach § 297 BGB außerstande, die geschuldete Leistung zu erbringen (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.1989 - 2 AZR 255/88 -, NZA 1990, 144).

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09  

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Lässt sich aus den festgestellten Tatsachen im konkreten Fall ein die verweigerte Arbeit betreffender Glaubens- oder Gewissenskonflikt ableiten, so unterliegt die Relevanz und Gewichtigkeit der Gewissensbildung keiner gerichtlichen Kontrolle (vgl. BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zu B II 5 b dd der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 62, 59).

    Auch wenn Glaubensüberzeugungen keiner Nachprüfung anhand von Kriterien wie "irrig", "beachtlich" oder "unbeachtlich" unterliegen, muss doch erkennbar sein, dass der Arbeitnehmer den von ihm ins Feld geführten Ge- oder Verboten seines Glaubens absolute Verbindlichkeit beimisst (zur Gewissensentscheidung vgl. BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 2 b bb der Gründe, BAGE 62, 59; siehe auch BVerwG 25. August 1993 - 6 C 8/91 - BVerwGE 94, 82 sowie die sich auf diese Entscheidung beziehende Gesetzesbegründung zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 AGG [BR-Drucks. 329/06 S. 48]).

  • ArbG Freiburg, 14.01.2010 - 13 Ca 331/09  

    Konflikt zwischen Direktionsrecht und Gewissensfreiheit: Betrauung einer

    Maßgebend ist vorliegend der sogenannte "subjektive Gewissensbegriff", den das Bundesarbeitsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung vertritt (vgl. statt vieler BAG vom 24.05.1989 - 2 AZR 285/88).

    Es hat grundsätzlich auf zweiter Stufe eine Interessenabwägung der beeinträchtigten Interessen der Beklagtenseite als auch der Klägerseite zu erfolgen (BAG vom 24.05.1989 - 2 AZR 285/88).

    Maßgebendes Kriterium zugunsten der Beklagten und für eine Hinnehmbarkeit der Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit - also des Gewissenskonfliktes - der Klägerin ist nach zutreffender Ansicht die Vorhersehbarkeit für die Klägerin (vgl. hierzu BAG vom 24.05.1989 - 2 AZR 285/88, DB 1990, Seite 212).

  • LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10  

    Kündigung und Religionsfreiheit - "Jesus hat Sie lieb"

    Zwar muss der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrechts die durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG grundrechtlich geschützte Glaubensfreiheit des Arbeitnehmers beachten und auf einen dem Arbeitgeber offenbarten Glaubens- oder Gewissenskonflikt Rücksicht nehmen (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 = NJW 2003, 1685 ff.; BAG, Urteil vom 24.05.1989 - 2 AZR 285/88 = NJW 1990, 203 ff.).

    Es muss hierbei erkennbar sein, dass es sich um eine nach außen tretende, rational mitteilbare und intersubjektiv nachvollziehbare Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer Selbstbestimmung handelt (BAG, Urteil vom 24.05.1989 - 2 AZR 285/88 = NJW 1990, 203 ff.; APS-Dörner, Kündigungsrecht, 3. Aufl. 2007, § 626 BGB Rn. 201).

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99  

    Behindertengerechte Beschäftigung

    Nach § 323 Abs. 1 BGB ist damit ein Anspruch auf Arbeitsentgelt ausgeschlossen (vgl. Kraft in Anmerkung BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - AP BGB § 611 Gewissensfreiheit Nr. 1).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZN 653/03  

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Während der von der Beschwerde der anzufechtenden Entscheidung entnommene "verdeckte" Rechtssatz die Frage betrifft, welche Gesichtspunkte bei der Missbrauchskontrolle einer Kündigung in der Probezeit zu berücksichtigen sind, enthalten die den herangezogenen Entscheidungen entnommenen Rechtssätze Aussagen zur Schutzpflicht staatlicher Organe (BVerfG 14. Januar 1981 - 1 BvR 612/72 - BVerfGE 56, 54), zur Bedeutung der Zeugenpflicht für die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung (2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 n.F. Nr. 188) und zur Berücksichtigung eines Gewissenskonflikts im Rahmen des billigen Ermessens nach § 315 BGB (BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59).
  • LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00  

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung einer muslimischen Arbeitnehmerin wegen

    Kommt er zum Tragen, so ist die Klägerin im Sinne des § 297 BGB jedoch dauernd außer Stande, ihre dem Anspruch der Beklagten entsprechende, mit ihrer Grundrechtsstellung aber kollidierende vertragliche Pflicht zu erfüllen (BAG, NJW 1990, S. 203), so dass ein an ihre Person gebundenes dauerndes Beschäftigungshindernis besteht.
  • BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 18/95  

    Beschäftigungszeit - Anrechnung wegen unbilliger Härte

  • LAG Hamm, 14.01.1999 - 8 Sa 1013/97  
  • LAG Hamm, 17.05.2001 - 8 (6) Sa 30/01  
  • LAG München, 13.11.2008 - 2 Sa 699/08  

    Gewissensentscheidung und Kündigung

  • BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 229/89  

    Kündigung: Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen

  • BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 230/89  

    Kündigung: Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.01.2008 - 7 Ca 4387/07  

    Arbeitgeberdarlehen - Kündigung wegen Nichtangabe Globalzession

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.01.2003 - 8 Sa 341/02  

    Unwirksame Kündigung einer Krankenschwester wegen Diebstahls von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 665/07  
  • LAG Köln, 24.10.2001 - 8 Sa 244/00  

    Beschäftigungsanspruch, dauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung, Lohnanspruch,

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 283/88  

    Gewissensentscheidung und Kündigung

  • LSG Bayern, 15.06.2011 - L 10 AL 47/08  
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