Rechtsprechung

Gericht
BAG
Datum
24.05.1989
Aktenzeichen
2 AZR 285/88
Dazu im Internet

dejure.org

Medikamententwicklung für Nuklearkrieg

Art. 4 GG, Gewissenskonflikt des Arbeitnehmers schränkt das Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 315 BGB, seit 1.1.2003: § 106 GewO) ein (rechtstechnisch: Unvermögen iSv § 297 BGB), bei fehlender anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeit kommt allerdings personenbedingte Kündigung in Betracht

AuS-Portal

Gewissensentscheidung und Kündigung

Alpmann Schmidt

BGB §§ 315 Abs. 1, 297, 611

Fundstellen
BAGE 62, 59
NJW 1990, 203
NZA 1990, 144
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht