Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.09.1995 - 5 Ss 220/95-26/95 IV   

Meldung bei Ausländerbehörde

§ 240 StGB, Zweck-Mittel-Relation einer Anzeige, 'innerer Zusammenhang', 'sozialwidrig';

§ 185 StGB, Art. 5 GG, Verfolgung privater Interessen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 5
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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09  

    Versuchte und vollendete Erpressung (empfindliches Übel; Näheverhältnis;

    Jedenfalls bei einer sachlich nicht gerechtfertigten, willkürlichen Verknüpfung von angewandtem Mittel und erstrebtem Zweck liegt Verwerflichkeit im Sinne des § 253 Abs. 2 StGB vor (BGH, Urteil vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254, 258; ebenso OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 5, 6).
  • VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92  
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn zwischen Mittel und Zweck kein innerer Zusammenhang besteht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 11. September 1995 - 5 Ss 220/95 - 26/95 IV - NStZ-RR 1996, 5 ; Schönke/Schröder, StGB , 24. Aufl. § 240 RdNr. 20).
  • OLG Bremen, 26.08.1999 - Ss 16/99  
    Eine zur Wahrung von Rechtspositionen abgegebene ehrenrührige Äußerung muß jedoch immer im Hinblick auf die konkrete Prozeßsituation zur Rechtswahrung geeignet und erforderlich erscheinen sowie der Rechtsgüter- und Pflichtenlage angemessen sein (BVerfG aaO, Allerdings darf ein Rechtsanwalt die Interessen seines Mandanten gegenüber Gerichten und Behörden durchaus mit Nachdruck, unter Umständen auch mit drastischen Worten, vertreten (BVerfG aaO, OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 5, 7 mwN).
  • OLG Hamm, 02.06.1998 - 3 Ss 1/98  

    Sachrüge, Sprungrevision, Begriff der Tat

    Dazu gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt (BGHR, StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 2, Urteil vom 03.11.1988 - 1 StR 476/88 - m.w.N.; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 79; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 5).
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