Rechtsprechung
   RG, 06.10.1930 - IV 583/29   

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§ 937 BGB, Ersitzung ist nicht kondiktionsfest (Anspruch nach § 812 BGB tritt an die Stelle des verlorenen Eigentums, wenn - wie regelmäßig - schon die Erlangung des Eigenbesitzes rechtsgrundlos war);

§ 104 BGB, Geistesschwäche, Geschäftsunfähigkeit

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • RGZ 130, 69



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04  

    Zur Frage der fehlende Geschäftsfähigkeit wegen Alkoholerkrankung; Ärztliche

    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).
  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94  

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung

    Er kann in beiden Fällen in Bezug auf das in Rede stehende Rechtsgeschäft geschäftsunfähig sein-, Es kommt vielmehr entscheidend darauf an, ob für den Geistesschwachen infolge eines krankhaften Zustandes die freie Willensbildung ausgeschlossen war (RG, Urteil vom 06.10.1930 - IV 583/29 -, RGZ 130, 69, 70 f).
  • BGH, 13.02.2003 - V ZR 38/02  

    Immobilien - Veräußerung vor Ersitzung: Herausgabe des Erlöses

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur diskutiert wird, ob und inwieweit schuldrechtliche Ansprüche auf Herausgabe mit dem Erlöschen des dinglichen Herausgabeanspruchs infolge Ersitzung ebenfalls erloschen sind (RGZ 130, 69; Staudinger/Wiegand, BGB [1995], § 937 Rdn. 18 ff; Soergel/Mühl, BGB, 12. Aufl., § 937 Rdn. 7), geht es stets um Fälle, in denen tatsächlich ersessen wurde, und um die Frage, ob vertragliche Rückgewähransprüche oder Ansprüche aus Leistungskondiktion bestehen bleiben.
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