Rechtsprechung
| BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R |
Messerstich gegen betrunkenen Nothelfer
§ 1 Abs. 1 OEG, § 32 StGB, 'Gebotenheit', Notwehreinschränkung gegenüber irrend-schuldlosem Angreifer, Maßstab eines objektiven Beobachters;
§ 2 Abs. 1 Satz 1 OEG bei rechtswidrigem Handeln auf beiden Seiten
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher rechtswidriger Angriff - Putativnothilfe - gebotene Notwehr - sozialethische Erwägungen
- Alpmann Schmidt
BVG § 65 Abs. 1,§ 65 Abs. 4,§ 45,§ 38; OEG Alt 2 § 1 Abs. 1 S. 1,§ 1 Abs. 1 S. 2, § 1 Abs. 8,§ 3,§ 2 Abs. 1 S. 1; StGB § 32
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwehr bei der Gewaltopferentschädigung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen
(Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)
Schinkenmesser-Fall
§ 1 OEG;; § 32 StGB
Notwehr; irrige Annahme einer Nothilfesituation durch den Angreifer; Rechtswidrigkeit des Angriffs; Gebotenheit der Verteidigung (sozialethische Notwehrschranken)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 07.12.1993 - S 24 Vg 3496/90
- LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94
- BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 84, 54
- NJW 1999, 2301
Wird zitiert von ... (12)
- BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R
Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte …
Diese Alternative ist stets zuerst zu prüfen (…vgl zum Verhältnis der beiden Alternativen insbesondere BSGE 66, 115, 117 = SozR 3800 § 2 Nr. 7; BSG SozR 3-3800 § 2 Nr. 7 und BSGE 84, 54, 60 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 15).Ein Leistungsausschluß ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn das Opfer in der konkreten Situation in ähnlich schwerer Weise wie der Täter gegen die Rechtsordnung verstoßen hat (vgl BSGE 84, 54, 60 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 15 sowie BSGE 79, 87, 90 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).
- LSG Bayern, 16.09.2008 - L 15 VG 12/08 Hiergegen richtet sich die Klage zum Sozialgericht München vom 13.03.1995 (Az.: S 9 VG 1/98).
Dem Senat liegen die Verwaltungsakte des Beklagten, die Akte des Sozialgerichts L. mit dem Aktenzeichen S 15 VG 2/06, die Akte des Bayerischen Landessozialgerichts mit dem Aktenzeichen L 15 VG 12/08 sowie die erledigten Gerichtsakten mit den Aktenzeichen S 9 VG 1/98, S 9 VG 1/99, L 15 VG 10/03 und S 15 U 184/02 zur Entscheidung vor, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden und auf deren weiteren Inhalt ergänzend Bezug genommen wird.
- LSG Berlin, 11.04.2000 - L 13 VG 66/98 Es sei zwar nicht zu beanstanden, dass das Sozialgericht sich in seiner Entscheidung in tatsächlicher Hinsicht auf das Beweisergebnis des Strafverfahrens gestützt habe, wobei der Beklagte jedoch auf das Urteil des BSG vom 25. März 1999 (B 9 VG 1/98 R) hinweisen wolle.
Denn er ist ebenso wie der Beklagte nach der ständigen Rechtsprechung des BSG - unab-hängig von der strafgerichtlichen Beurteilung der Tat - zu einer eigenständigen Würdigung befugt, worauf der Beklagte auch zutreffend unter Berufung auf das Urteil des BSG vom 25. März 1999 (B 9 VG 1/98 R) hingewiesen hat.
- BSG, 07.11.2001 - B 9 VG 2/01 R
Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Kausalität - wesentliche Bedingung - …
Die 1. Alternative der Vorschrift (Mitverursachung) stellt einen Sonderfall der in der 2. Alternative geregelten Unbilligkeit dar, sie regelt abschließend die Fälle unmittelbarer Tatbeteiligung des Geschädigten (…BSGE 66, 115, 117 = SozR 3800 § 2 Nr. 7;… BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3; BSGE 84, 54, 60 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 15). - BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bedrohung mit einer scharf …
Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung der Sache wird das LSG noch Feststellungen dazu zu treffen haben, ob die Schussverletzung des Klägers auf dessen vorsätzlicher rechtswidriger Bedrohung mit einer scharf geladenen Schusswaffe oder darauf beruhte, dass V. ggf Nothilfe geleistet hat, was insbesondere davon abhängt, ob V.'s Eingreifen für den Kläger ggf als Notwehr zu beurteilen ist - Putativnotwehr (vgl BSGE 78, 270, 272 ff = SozR 3-3800 § 2 Nr. 4 und BSGE 84, 54, 60 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 15) würde insoweit nicht ausreichen, da sie nur entschuldigt, aber nicht rechtfertigt (…vgl dazu im Einzelnen Tröndle bei Tröndle/Fischer aaO, RdNr 26 ff zu § 16, RdNr 9 und 14 vor § 32 und RdNr 27 zu § 32 mwN). - BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R
Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung …
Das Opfer hat danach den Angriff mitverursacht, wenn es einen eigenen Beitrag zur Tat geleistet hat, der nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Angriff entfiele, und wenn der Beitrag von seinem Gewicht her mit dem rechtswidrigen Verhalten des Angreifers vergleichbar ist (stRspr des BSG, vgl zuletzt BSGE 83, 62, 65 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9 sowie BSGE 84, 54, 60 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 15). - SG Dortmund, 02.04.2009 - S 18 VG 434/07
Opferentschädigung nach Rangelei zwischen Betrunkenen mit tödlichem Ausgang
Alt. OEG mitverursacht, wenn es einen eigenen Beitrag zur Tat geleistet hat, der nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Angriff entfiele, und wenn der Beitrag von seinem Gewicht her mit dem rechtswidrigen Verhalten des Angreifers vergleichbar ist (stRspr. des BSG, vgl. BSGE 83, 62, 65 sowie BSGE 84, 54, 60). - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 5 VG 6/05
Ansprüche nach dem OEG bei irrtümlicher Festnahme durch die Polizei
Allerdings löst sich - wie bereits ausgeführt - das Opferentschädigungsrecht insoweit von der strafrechtlichen Dogmatik und verzichtet im Falle des Erlaubnistatbestandsirrtums auf einen Vorsatz im strafrechtlichen Sinn (§ 1 Abs. 1 S. 2 OEG, vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 9 VG 1/98 R, BSGE 84, 54). - LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2003 - L 7 (5) VG 22/02
Rechte von minderjährigen Opfern sexuellen Missbrauchs
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2002 - L 7 VG 30/00
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Denn auch bei dieser Fallgestaltung stand eine schwere Verletzung der körperlichen Integrität des Opfers unmittelbar bevor, während sich das aktive Handeln der Kindesmutter bei der Wegnahme des Kindes am 00.00.1996 und den nachfolgenden Handlungen (Anwendung mehrerer Listen) nicht unmittelbar gegen den Körper des Klägers richtete (vgl. dazu etwa BSGE 84, 54, 56), sondern ganz vorrangig auf die Rückgabe und das Behalten des leiblichen Kindes bezog. - LSG Sachsen, 13.12.2001 - L 1 VG 5/01
- LSG Niedersachsen, 18.12.2001 - L 9 VG 10/97
