Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1999 - 2 StR 348/99   

Messerstich gegen entwaffnetes Opfer

§ 227 Abs. 2 StGB: zwingende Milderung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 213 StGB, Ausreichen eines "motivationspsychologischen Zusammenhangs";

Strafzumessung: keine Bedeutung der gleichzeitigen Erfüllung von Qualifikationen nach § 224 StGB bei Bestrafung nach § 227 StGB

Volltextveröffentlichungen

  • HRR Strafrecht

    § 213 StGB; § 227 StGB
    Minder schwerer Fall des Totschlags; Körperverletzung mit Todesfolge

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