Rechtsprechung
   BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99   

Messerstiche gegen entwaffneten Angreifer

§§ 212, 13, 22 StGB, keine Ingerenz bei rechtmäßigem Notwehrverhalten (§ 32 StGB), zur Frage der Kausalität eines Notwehrexzesses für den Tod, Strafbarkeit des untauglichen Versuchs durch Unterlassen

Volltextveröffentlichungen (9)

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Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Zur Verkettung von Notwehr und unterlassener Hilfeleistung

Besprechungen u.ä.

  • RA ONLINE , S. 474 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Garantenstellung des Angegriffenen

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2000, 414
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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10  

    "Hells Angels"-Fall; Tötungsvorsatz; besonders schwerer Raub (Zueignungsvorsatz

    Eine Handlungspflicht des Garanten für das Leben eines anderen entfällt, wenn die gebotenen Rettungsbemühungen sicher erfolglos geblieben wären (BGH NStZ 2000, 414, 415).

    Denn eine Handlungspflicht des Garanten für das Leben eines anderen entfällt, wenn die gebotenen Rettungsbemühungen sicher erfolglos geblieben wären (BGH, Urteil vom 16. Februar 2000 - 2 StR 582/99, NStZ 2000, 414, 415; Weigend in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 13 Rdn. 63).

    g) Soweit eine Verurteilung der Angeklagten nach § 323c StGB in Betracht kam (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2000 - 2 StR 582/99, NStZ 2000, 414, 415; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 323c Rn. 18), hat der Senat das Verfahren in der Hauptverhandlung gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt.

  • OLG Naumburg, 05.08.2004 - 2 U 42/04  

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Anspruchs aus unerlaubter

    Eine strafrechtliche Garantenstellung aus Ingerenz setzt voraus, dass das vorangegangene Verhalten pflichtwidrig (BGH NStZ 2000, 414) oder zumindest objektiv rechtswidrig war (BGHSt 37, 107, 115 f.).
  • BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02  

    Vollendeter Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz (lebensgefährdende Behandlung);

    Nach der Gesamtheit der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen haben sich die Angeklagten B. und S. im Fall II 2 jeweils (lediglich) wegen versuchten Totschlags (durch Unterlassen) strafbar gemacht (vgl. BGHSt 38, 356, 358 ff.; 40, 257, 270 ff.; BGH NStZ 2000, 414, 415).
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  • BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09  

    Garantenstellung durch Ingerenz; rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung.

    Zwar fehlt es für die vom Landgericht ausdrücklich so bezeichnete Garantenstellung aus Ingerenz an Feststellungen dazu, dass das in Betracht kommende Vorverhalten zu einer den Angeklagten zuzurechnenden Gefahrerhöhung im Sinne einer nahe liegenden Gefahr des Erfolgseintritts geführt hat (vgl. BGH NStZ 1998, 83, 84; NJW 1999, 69, 71; NStZ 2000, 414; 583).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 19/01  

    Mord; Totschlag; Erschöpfende Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei inneren

    b) Bei einer nur auf eine Körperverletzung gerichteten Vorstellung käme auch eine Beteiligung am Tötungsdelikt des P. durch Unterlassen in Betracht, wenn eine Garantenpflicht des Angeklagten zur Verhinderung der Tötungshandlung aufgrund vorausgegangenen gefährdenden Tuns bestand (vgl. BGH NStZ 1992, 31; NStZ 1998, 83; StV 1998, 127; NStZ 2000, 414; 583).
  • OLG Hamm, 12.03.2003 - 13 U 144/02  

    Haftung für das Inbrandsetzen eines Gebäudes durch Dritte

    Sein vorangegangenes Tun begründete im Hinblick auf diese Handlungsweise der Zeugin L keine spezifische Gefahrenlage, die ihm als rechtswidriges, haftungsrechtliches Versagen vorgeworfen werden könnte (vgl. BGH NStZ 2000, 414; Dreher / Tröndle, StGB, 46. Aufl., § 13, Rn. 11).
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