Rechtsprechung
   BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00   

Messerstiche im dunklen Gang

§§ 211, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB, Mittäterschaft, bedingter Vorsatz, Abgrenzung zum Exzeß

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 211 StGB; § 212 Abs. 1 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Bedingter Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung; Mittäterschaft; Funktionelle Tatherrschaft; Tatexzeß; Mord; Totschlag; Gemeinschaftlicher Raub

  • lexetius.com
  • bundesgerichtshof.de
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Mittäterschaft und bedingter Vorsatz beim Tötungsdelikt

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 327
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Wird zitiert von ... (6)  

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  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04  

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301 = NStZ 1995, 120; BGH NStZ 1995, 120; BGHR StGB § 25 II Mittäter 26 und Tatinteresse 2; BGH, NStZ-RR 2000, 327, 328; BGH NStZ-RR 2001, 148).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 624/10  

    Klausurbewertung in der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Durchfallquote an

    Damit ist die Lösung des Verfassers nach allen Meinungen in Literatur und Rechtsprechung unvertretbar." Dass dies zutrifft, kann der Senat ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens feststellen, zumal das von der Klägerin für ihre Ansicht herangezogene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.06.2000 - 4 Str 172/00 - offensichtlich aufgrund der besonderen Fallgestaltung keine auf den Klausurfall übertragbaren Grundsätze enthält.
  • BGH, 27.04.2004 - 2 StR 146/03  

    Fragerecht bei Vernehmung in der Türkei; letztes Wort bei Hilfsbeweisantrag;

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der auch eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung sein kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2; BGH NStZ-RR 2000, 327, 328; 2001, 148; 2002, 74, 75).
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