Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00   

Messerstiche ins Gesicht

§§ 211, 212 StGB, Kausalität, Eingreifen eines Dritten, kein Wegfall des Zurechnungszusammenhangs, wenn der Dritte an die Tötungshandlung anknüpft, unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf (§ 15 StGB);

'niedriger Beweggrund', Gesamtwürdigung;

Verdeckungsabsicht;

§ 261 StPO, lückenhafte Beweiswürdigung bei Nicht-Erörterung des Tötungsmotivs;

§§ 20, 21 StGB, keine verminderte Schuldfähigkeit bei "vorübergehendem Impulskontrollverlust"

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; 211 StGB; § 16 StGB; § 22 StGB
    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten; Aufgabe der Rechtsprechung im "Blutrauschfall"; Mordmerkmale niedrige Beweggründe und Verdeckungsabsicht; Condicio sine qua non; Vorsatz; Unbeachtlicher Irrtum über den Kausalverlauf; Versuch; Objektive Zurechnung

  • lexetius.com
  • bundesgerichtshof.de
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Besprechungen u.ä.

  • uni-bonn.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Freundschaftsdienstfall

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2001, 29
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07  

    Totschlag und Mord (Kausalität: ausreichende Mitursächlichkeit); Vorsatz

    Eine Mitursächlichkeit, die den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges begünstigt oder beschleunigt, genügt für die haftungsbegründende Kausalität des Täterhandelns (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f; BGH NStZ 2001, 29, 30).

    Es lag hier nach den festgestellten äußeren Umständen nahe, dass die F. am 6. Juli 2003 zugefügten Verletzungen auch zu dem keine zwei Tage später eingetretenen Tod beigetragen und den Todeseintritt zumindest durch weitere Schwächung des Körpers und fehlende Flüssigkeitsaufnahme begünstigt, möglicherweise sogar beschleunigt (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30 f; StV 1986, 200) haben können.

    Eine Mitursächlichkeit in diesem Sinne genügt für die haftungsbegründende Kausalität des Täterhandelns (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f; BGH NStZ 2001, 29, 30).

  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00  

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat,

    Der Schuldspruch gegen diesen Angeklagten wegen Mordes ist daher rechtsfehlerfrei (vgl. BGHR StGB vor § 1/Kausalität - Angriffe, mehrere 1; BGHR StGB vor § 1/Kausalität - Doppelkausalität 2 m.w.N.).
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