Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97   

Mieteinnahmen Ferienwohnungen

§ 51 ZPO, gewillkürte Prozeßstandschaft des Zedenten (der eine natürliche Person ist) einer zur Sicherung abgetretenen Forderung ist auch dann nicht unzulässig, wenn er vermögenslos ist;

§ 399 BGB, zur Unzulässigkeit einer Aufrechnung nach Treu und Glauben bei Auftrags- und Geschäftsbesorgungsverhältnissen (§§ 667, 675 Abs. 1 BGB)

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 51
    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft eines Gläubigers, der seine Forderung vorprozessual an seine Bank abgetreten hat, die ihn ihrerseits zur Prozeßführung ermächtigt hat

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 1717
  • MDR 1999, 755
  • WM 1999, 676
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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00  

    Wettbewerbsrecht - Auskunftspflicht des Landwirtes bei Nachbau

    Voraussetzungen einer gewillkürten Prozeßstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozeßstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (st. Rspr., BGHZ 119, 237, 242; BGHZ 89, 1, 2; BGH, Urt. v. 11.03.1999 - III ZR 205/97, NJW 1999, 1717).
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00  

    Nachtragsliquidation GmbH, Prozeßführungsbefugnis

    Verlangt wird weiter, daß die Interessen des vermeintlichen Schuldners durch das von dem ehemaligen und dem neuen Gläubiger gewählte Verfahren nicht unbillig beeinträchtigt werden, insbesondere darf es nicht zu einer willkürlichen Verschiebung der Parteirollen und damit des Kostenrisikos führen (vgl. BGH 11. März 1999 - III ZR 205/97 - BGHR ZPO § 51 Abs. 1 Prozeßstandschaft, gewillkürte Nr. 27).

    Die Rechtsprechung hat ausnahmsweise ein eigenes Interesse an der Rechtsverfolgung anerkannt, wenn der Vermögensverfall erst nach Klageerhebung eingetreten oder dem Beklagten Sicherheit für die Prozeßkosten angeboten worden ist (BGH 11. März 1999 - III ZR 205/97 - aaO; vgl. auch Karsten Schmidt JuS 1999, 1133).

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 287/99  

    Bauvertrag - Bürgschaft a.e.A. als Vertrag zu Gunsten Dritter?

    a) Nach ständiger Rechtsprechung darf eine Partei ein fremdes Recht gerichtlich geltend machen, wenn der Berechtigte ihr eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat und sie an der Durchsetzung des Rechts ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (BGHZ 100, 217, 218; 102, 293, 296; BGH, Urt. v. 22. Dezember 1988 - VII ZR 129/88, WM 1989, 585, 586; v. 11. März 1999 - III ZR 205/97, NJW 1999, 1717).
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  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02  

    Verfahrensrecht - Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Gläubiger einer Forderung einen Dritten ermächtigen, die Forderung im eigenen Namen einzuziehen (BGHZ 89, 1, 2; 100, 217, 218; 125, 196, 199; BGH, Urt. v. 11. März 1999 - III ZR 205/97, WM 1999, 676, 677; Urt. v. 10. November 1999 - VIII ZR 78/98, WM 2000, 183, 184; Urt. v. 29. April 2003 - IX ZR 138/02, Urt. v. 3. April 2003 - IX ZR 287/99, WM 2003, 969, 970).
  • KG, 03.09.2004 - 21 U 174/01  

    Bauvertrag - Auftragnehmer trägt die Beweislast für den Umfang seiner Leistung!

    Neben einer entsprechenden Ermächtigung des Berechtigten - die hier gemäß Ziffer 5 der Abtretungsvereinbarung vom 16. März 1999 erteilt ist - setzt eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten und das Fehlen einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Gegners voraus (vgl. BGH NJW 1999, 1717 f m. w. N.).

    Das eigene schutzwürdige Interesse der Klägerin liegt in der Tilgung der gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten bestehenden Verbindlichkeiten (vgl. BGH NJW 1999, 1717).

    Er hat in einer späteren Entscheidung ausgeführt, dass die kostenrechtlichen Auswirkungen der beschriebenen Fallgestaltung allein nicht zu einer Versagung der Prozessführungsbefugnis führen (BGH NJW 1999, 1717, 1718).

  • OLG Brandenburg, 02.07.2002 - 11 U 185/01  

    Solange sich eine GmbH nicht in Liquidation befindet, ist sie auch als

    Niemand hat einen Anspruch darauf, nur von einem zahlungskräftigen Kläger verklagt zu werden (BGH NJW 1999, 1717, 1718).

    Zulässig ist daher die in Prozessstandschaft erhobene Klage des Zedenten, wenn der Zedent eine natürliche Person ist, da diese stets ein Interesse daran hat, durch Verminderung ihrer Verbindlichkeiten jedenfalls in fernerer Zukunft wieder am Geschäftsleben teilnehmen zu können (BGHZ 100, 217; NJW 1999, 1717, 1718).

  • OLG München, 25.02.2010 - 29 U 1513/07  

    "BUDGET"; Befreiung der Widerklage von der Verpflichtung zur Leistung einer

    Niemand hat einen Anspruch darauf, nur von einem zahlungskräftigen (Wider-)Kläger verklagt zu werden (vgl. BGH NJW 1999, 1717 [1718]).

    Das kann in Fällen, in denen ein schutzwürdiges Interesse des zur Prozessführung Ermächtigten an der Rechtsverfolgung anzuerkennen ist, regelmäßig nicht angenommen werden (vgl. BGH NJW 1999, 1717 [1718).

  • BGH, 29.04.2003 - IX ZR 138/02  

    Anwaltsrecht - Unzulässiges Erfolgshonorar?

    Für den Fall einer Sicherungszession ist anerkannt, daß der Zedent jedenfalls, wenn es sich bei ihm um eine natürliche Person handelt, ein eigenes schutzwürdiges Interesse daran hat, die abgetretene Forderung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (BGH, Urt. v. 19. September 1995 - VI ZR 166/94, NJW 1995, 3186; v. 11. März 1999 - III ZR 205/97, WM 1999, 676, 677; v. 23. März 1999 - VI ZR 101/98, NJW 1999, 2110).
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08  

    Verfahrensrecht - Verfahren nach Widerspruch gegen Mahnbescheid nicht „alsbald“

    Gewillkürte Prozessstandschaft liegt vor, wenn der Prozessführende ermächtigt ist, den geltend gemachten Anspruch im eigenen Namen einzuklagen und ein eigenes rechtliches Interesse an der Prozessführung hat (Senatsurteil vom 11. März 1999 - III ZR 205/97 - NJW 1999, 1717 unter II. 1.; BGHZ 38, 281, 283 ; 94, 117, 121 ; 96, 151, 152 f ; 100, 217, 218 ; 125, 1 96.199; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1987 - V ZR 182/86 - NJW-RR 1988, 126, 127 unter II.; jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 10 U 265/04  

    Verpfändungsvereinbarung; Verpfändungsvertrag; Forderungspfändung; Insolvenz

    Die Zulässigkeit der prozessualen Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen aufgrund einer diesbezüglich erteilten Ermächtigung (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt ein eigenes schutzwürdiges Interesse der Partei zur Geltendmachung des fremden Rechts voraus (BGHZ 96, 151 ff.; BGH NJW 1988, 1210 ff., 1210; BGH NJW 1999, 1717 ff.; BGH GRUR 2002, 238 ff., 239; BGH NJW 2003, 2231 ff., 2232).

    Eine zulässige gewillkürte Prozessstandschaft liegt nämlich dann nicht vor, wenn eine ermächtigte juristische Person wegen Vermögensverfalls ohne Aussicht ist, ihre Geschäfte fortzuführen, und wenn nur das Kostenrisiko zu Lasten des Prozessgegners vermindert oder ausgeschlossen werden soll (BGHZ 96, 151 ff., 154 ff.; BGH NJW 1999, 1717 f., 1718; BGH NJW 2003, 2231 ff., 2232); eine Ausnahme gilt insofern nur, wenn es sich nicht um eine juristische, sondern um eine natürliche Person handelt (BGH NJW 1999, 1717 f., 1718) oder wenn aufgrund besonderer Umstände der Gegner nicht unbillig benachteiligt wird (BGH NJW 2003, 2231 ff., 2232).

  • BGH, 29.09.2011 - VII ZR 162/09  

    Verfahrensrecht - Prozessstandschaft durch vermögensloses Bauunternehmen

  • OLG Brandenburg, 11.06.2002 - 11 U 185/01  

    Geltendmachung einer sicherungsabgetretenen Forderung durch den Zedenten

  • OLG Brandenburg, 02.07.2002 - 112 U 185/01  

    Vertragsauslegung: Stromlieferungsvertrag

  • OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01  

    GmbH-Einlageforderung: Geltendmachung durch Prozessstandschafter auch beim

  • OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 7 U 67/06  

    Insolvenzrecht - Einzug von Forderungen durch insolventes Bauunternehmen?

  • OLG Naumburg, 23.05.2001 - 12 U 29/01  

    Gewillkürte Prozessstandschaft nach Forderungsabtretung: eigenes schutzwürdiges

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 2 U 75/06  

    Fahrradpumpe

  • OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 114/99  
  • OLG Dresden, 14.05.2003 - 11 U 2152/01  

    Architekten & Ingenieure - Nichtigkeit des Vertrages: Bezahlung aus GoA

  • BPatG, 27.01.2004 - 15 W (pat) 57/03  
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