Rechtsprechung
| BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99 |
Mieterverlangen Treppenlift
Art. 14 GG, mietvertragliches Besitzrecht, Zugang für behinderte Lebensgefährtin, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG als objektive Wertentscheidung, einzelfallbezogene Abwägung zwischen Mieter- und Vermieterinteressen nach § 242 BGB;
(Hinweis: vgl. ab 1.9.2001: § 554a BGB nF)
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Duldungspflicht mieterseitigen Treppenhauslifteinbaus zu Gunsten behinderten Lebensgefährten
- NWB SteuerXpert START
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Einbau eines Treppenlifts in einem Mietshaus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht des Mieters auf Einbau eines Treppenlifts
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im Treppenhaus eines Miethauses
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im Treppenhaus eines Miethauses
- inselbilder.de
, S. 659 (Leitsatz)
Mietsache - Grundgesetz - behinderter Lebensgefährte -Treppenhauslifteinbau durch Mieter - Duldungspflicht des Vermieters
(Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format, 6 MB)
- finanztip.de (Kurzinformation)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Anspruch des Mieters auf Bau eines Behindertenlifts
- mieterschutzbund-berlin.de (Kurzinformation)
Behindertengerechter Umbau
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist eigentumsrechtlich geschützt
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.07.1999 - 61 S 412/98
- BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 2658
- MDR 2000, 756
- FamRZ 2000, 1356
- ZMR 2000, 435
- WM 2000, 1007
- NZM 2000, 539
Wird zitiert von ... (14)
- LG Köln, 31.07.2006 - 29 T 73/05 Bei der nach § 14 WEG vorzunehmenden Würdigung der Interessen der betroffenen Wohnungseigentümer ist überdies die objektive Wertentscheidung des Grundgesetzes über das Benachteiligungsverbot von Behinderten in unserer Gesellschaft gemäß Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, NZM 2000, 539ff.; s. auch LG Hamburg, NZM 2001, 767f. für den ähnlichen Fall des Anbringens eines Treppenlifts im Treppenhaus).
Das BVerfG hat in seiner Treppenliftentscheidung (NZM 2000, 539ff.) festgestellt, dass das eigentumskräftige Besitzrecht des Mieters an der Wohnung auch das Recht zur Mitnutzung des Treppenhauses, das zu seiner Wohnung hinführt, umfasse, da der Mieter die Wohnung lediglich nutzen könne, wenn der Zugang zur Wohnung gewährleistet sei.
Das sich aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG ergebende Nutzungsrecht des Mieters ist daher im Lichte der grundgesetzlichen Bestimmung des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG zu sehen (BVerfG NZM 2000, 539, 540).
Schließlich kann der Nebenintervenient auch nicht pauschal darauf verwiesen werden, eine andere behindertengerechte Wohnung anzumieten, denn Art. 14 Abs. 1 GG schützt die konkret angemietete Wohnung und nicht die Verfügbarkeit einer Wohnung am Mietmarkt (vgl. BVerfG NZM 2000, 539, 540).
- BVerfG, 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08
Immobilien - Mieter-Vorkaufsrecht bei Parzellierung von Reihenhausgrundstücken!
Sie müssen die im Gesetz zum Ausdruck kommende, auf Verfassungsrecht beruhende Interessenabwägung in einer Weise nachvollziehen, die den beiderseitigen Eigentumsschutz beachtet und unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkungen vermeidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, NJW 2000, S. 2658 ).Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist allerdings erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, NJW 2000, S. 2658 ).
- BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05
Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang; …
Ob aus der Norm auch Leistungsansprüche folgen, hat das Bundesverfassungsgericht bislang offen gelassen (vgl. BVerfGE 96, 288 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. März 2000 1 BvR 1460/99 NJW 2000, 2658 ), doch ist das zu verneinen (…vgl. Osterloh, in: Sachs, GG, 3. Aufl. 2003, Art. 3 Rn. 305 m.w.N.).
- OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner …
Das eigentumskräftige Recht, im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs über die Art und Weise der Nutzung der Wohnung zu bestimmen, ermächtigt den Mieter grundsätzlich zur Aufnahme seines Lebenspartners in die Wohnung (vgl. BVerfGE 82, 6 = NJW 1990, 1593; NJW 2000, 2658, 2659). - BVerfG, 16.01.2004 - 1 BvR 2285/03
Mietrecht - Verletzt Räumungsklage Eigentumsgrundrechte des Mieters?
Die allgemein zuständigen Gerichte haben bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften des einfachen Rechts ebenfalls die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten; sie müssen die im Gesetz auf Grund verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachvollziehen, die den beiderseitigen Eigentumsschutz beachtet und unverhältnismäßige Eigentumsbeeinträchtigungen vermeidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2658 ). - BVerfG, 18.04.2006 - 1 BvR 31/06
Mietrecht - Kündigung trotz Wegfalls des Eigenbedarfs
Eine grundsätzliche Verkennung von Bedeutung und Reichweite der auch das Besitzrecht des Mieters schützenden Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 89, 1 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2658 ) kann darin nicht gesehen werden. - BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03
Wohnungseigentum - Zustimmungserfordernis bei Einbau eines Treppenlifts?
(1) Bei der Entscheidung über den Einbau ist eine konkret-individuelle Abwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen (BVerfG NJW 2000, 2658; siehe auch LG Hamburg NZM 2001, 767/768). - BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 2.05
Anforderungen an die barrierefreie Ausgestaltung von Bahnsteigzugängen
Ob aus der Norm auch Leistungsansprüche folgen, hat das Bundesverfassungsgericht bislang offen gelassen (vgl. BVerfGE 96, 288 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 - NJW 2000, 2658 ), doch ist das zu verneinen (…vgl. Osterloh, in: Sachs, GG, 3. Aufl. 2003, Art. 3 Rn. 305 m.w.N.). - VG Karlsruhe, 20.04.2009 - 7 K 1529/07
Befreiung von der Studiengebührenpflicht wegen krankheitsbedingter zeitlicher …
Der generellen Annahme eines atypischen Falles bei einer außergewöhnlich hohen Hochschulsemesterzahl - ohne Würdigung des Einzelfalles - steht nach Auffassung der Kammer ferner entgegen, dass der Gesetzgeber mit dem Befreiungstatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LHGebG ausdrücklich der objektiven Wertentscheidung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG Rechnung tragen wollte, die vom Staat die Förderung behinderter Menschen sowie den Abbau von Benachteiligungen in der Gesellschaft verlangt (…vgl. LTDrucks 13/4858, S. 22;… BVerwG, Urt. v. 05.04.2006 - 9 C 1/05 -, BVerwGE 125, 370; BVerfG, Beschl. v. 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99 -, NJW 2000, 2658;… Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 9. Aufl., Rn. 142, 147). - VG Köln, 26.09.2008 - 10 L 1240/08 Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG begründet nach Wortlaut, Systematik und erklärtem Zweck in erster Linie ein grundrechtliches Abwehrrecht; ein originärer, subjektiver Leistungsanspruch lässt sich daraus nicht ableiten - vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.06.1997 - 6 B 36.97 - (juris) mit Verweis auf die Begründung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages; Beschluss vom 14.08.1997 - 6 B 34.97 -, NVwZ-RR 1999, 390; OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2007 - 6 A 2171/05 -, NVwZ-RR 2008, 271; Nds. OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 2 ME 309/08 - (juris); Maunz/Dürig, GG Kommentar, Band I Stand Mai 2008, Art. 3 Rdnr.175; Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG Kommentar, 9. Aufl. 1999, Art. 3 Rdnr.42; offen lassend BVerfG, Beschluss vom 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 -,BVerfGE 96, 288; Beschluss vom 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99 - (juris) -;.
- LG Hamburg, 06.06.2001 - 318 T 70/99
- LG Köln, 30.06.2011 - 29 S 246/10
Wohnungseigentum - Muss Gemeinschaft die Errichtung eines Handlaufs dulden?
- AG Hamburg, 26.05.2005 - 102c II 6/05
- OVG Berlin, 30.07.2003 - 2 S 24.03
Nachbarschutz; Anfechtung einer Baugenehmigung durch benachbarten Mieter; …
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