Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97   

Mietvertrag bei verzögertem Baubeginn

§ 256 ZPO, "Rechtsverhältnis", Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Verzuges, § 284 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 286 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • openjur.de
  • Prof. Dr. Lorenz

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage auf Vorliegen/Nichtvorliegen von Schuldnerverzug

  • RA Kotz

    § 256 ZPO
    Klage auf Feststellung des Schuldnerverzuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256
    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilverfahrensrecht - Klage auf Feststellung des Schuldnerverzugs unzulässig

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Feststellungsklage über Schuldnerverzug ist unzulässig

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de , S. 47 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 256 ZPO
    Feststellungsklage/Schuldnerverzug/Gewerberaummietvertrag über noch nicht errichtete Räumlichkeiten

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de , S. 47 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 256 ZPO
    Feststellungsklage/Schuldnerverzug/Gewerberaummietvertrag über noch nicht errichtete Räumlichkeiten

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 2280
  • MDR 2000, 897
  • VersR 2001, 1003
  • DB 2000, 1461
  • WM 2000, 1558
  • BB 2000, 1267
  • DB 2000, 1461 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (48)  

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00  

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Die Unbestimmtheit des Klageantrags zu 1 hat nicht zur Folge, daß die Sache insoweit - unter teilweiser Aufhebung des Berufungsurteils - an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, um der Klägerin Gelegenheit zu geben, das mit ihrer Klage verfolgte Begehren in Anträge zu fassen, die dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechen (vgl. dazu auch BGHZ 135, 1, 8 - Betreibervergütung; BGH, Urt. v. 19.4.2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280, 2281; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98  

    Mietrecht - Recht auf fristlose Kündigung trotz Zahlung des Mietzinses

    2) Der Annahmeverzug kann nicht Gegenstand einer isolierten Feststellungsklage sein (im Anschluß an das Senatsurteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).*).

    Der Annahmeverzug ist aber - wie auch der Schuldnerverzug (vgl. Senatsurteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen) - lediglich eine gesetzlich definierte Voraussetzung unterschiedlicher Rechtsfolgen, also lediglich eine Vorfrage für die Beurteilung dieser Rechtsfolgen.

    Daraus kann nicht hergeleitet werden, daß der Annahmeverzug ein zulässiger Gegenstand einer isolierten, nicht mit einem Antrag auf Verurteilung zu einer Zug-um-Zug-Leistung verbundenen Feststellungsklage sein kann (Senatsurteil vom 19. April 2000 aaO).

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07  

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Eine Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (st. Rspr., vgl. nur Senat 15. März 2006 - 4 AZR 75/05 - BAGE 117, 248; BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, 252 f., zu B I 1 der Gründe; BGH 19. April 2000 - XII ZR 332/97 - NJW 2000, 2280, zu 1 a der Gründe, jeweils mwN).
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