Rechtsprechung
| BGH, 25.06.1997 - IV ZR 233/96 |
Migräne-Klinik
§ 2325 BGB, geschützt ist nur, wer schon im Zeitpunkt der Schenkung Pflichtteilsberechtigter war ('Bestandsschutz')
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
BGB § 2325 Abs. 1
- Deutsches Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schutzzweck des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Kurzfassungen/Presse (5)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 2325
Pflichtteilsergänzungsanspruch des nachträglich Pflichtteilsberechtigten - jurpage.net (Leitsatz)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Der Betrieb (Leitsatz)
Voraussetzungen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1997, 2676
- MDR 1997, 741
- DB 1998, 875
- FamRZ 1997, 1072
- NJW-RR 1997, 1497
- DNotZ 1998, 135
- WM 1997, 1627
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 07.03.2001 - IV ZR 258/00
Erbrecht - Behandlung von in der früheren DDR vorgenommen Schenkungen
Daß dem Erblasser bei Abschluß der Schenkungsverträge eine spätere Pflichtteilsberechtigung der Klägerin möglicherweise nicht klar gewesen ist, weil das Bürgerliche Gesetzbuch in der früheren Deutschen Demokratischen Republik noch nicht in Kraft getreten war, und daß auch die Klägerin aus diesem Grunde damals noch nicht mit einer Beteiligung an den verschenkten Vermögenswerten gerechnet haben könnte, ist nicht entscheidend: § 2325 Abs. 1 BGB wirkt objektiv und führt zu einer Art Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Senat, Urteil vom 25. Juni 1997 - IV ZR 233/96 - NJW 1997, 2676 unter I 3 c). - OLG Koblenz, 13.07.2006 - 7 U 1801/05
Rechtfertigung der Einschränkung des Pflichtteilsrechts zur Absicherung des …
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass beeinträchtigende Schenkungen nur insoweit zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch der Beklagten führen, als sie im Zeitpunkt der Schenkung bereits pflichtteilsberechtigt war (vgl. BGHZ 59, 210 und BGH NJW 1997, 2676); das gilt auch hinsichtlich des Forstgutes B..., soweit das lebenslange Pachtrecht für den Erblasser entsprechend dem Vortrag der Beklagten bereits bei der Schenkung vorbehalten worden sein sollte (BGH NJW 1997, 2676). - OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04
Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach Wirksamkeit einer …
Zutreffend ist lediglich der Ausgangspunkt, wie auch das Landgericht in der angegriffenen Entscheidung nicht verkannt hat, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 59, 210 [216]; BGH NJW 1997, 2676) Pflichtteilsergänzungsansprüche nur durch solche Schenkungen ausgelöst werden, die zu einer Zeit gemacht worden sind, als das rechtliche Verhältnis, das den Pflichtteilsanspruch begründet oder aus denen der Pflichtteilsberechtigte hervorgegangen ist, schon bestand.
- OLG Köln, 11.03.1998 - 13 W 14/98
Pflichtteilsergänzungsanspruch entfernter Abkömmlinge
Der mit der Beschwerde wiederholte Hinweis auf die rechtliche Selbständigkeit des Pflichtteilsergänzungsanspruchs (st. Rspr. des BGH, z.B. NJW 1973, 995; NJW 1988, 1667; NJW 1995, 1157; NJW 1996, 1743; NJW 1997, 2676) hilft nicht weiter. - OLG Dresden, 25.03.1999 - 7 U 3689/98
Pflichtteilsergänzung bei Schenkung zu Zeiten der ehemaligen DDR
1997 (NJW 1997, 2676) betrifft eine andere Fallkonstellation. - OLG Naumburg, 15.12.2005 - 2 U 84/05
AGB - Bezugnahme auf sechs Jahre alte Negativerklärung mit Grundschuldbestellung
§ 3 AGBG ist aber nicht mehr anwendbar, wenn der Sicherungsgeber im Rahmen der Verhandlungen auf die Erweiterung der dinglichen Haftung individuell hingewiesen worden ist (vgl. BGH, NJW 1997, 2676, 2677; NJW 2001, 1416, 1417).
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