Rechtsprechung
   BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 25/93   

Mikrobiologie-Gehilfin

§ 611a BGB, Frage nach Schwangerschaft ist dann rechtmäßig, wenn der Arbeitsplatz die Gesundheit von Frau und Kind gefährdet, Anfechtbarkeit des Arbeitsvertrags (§ 123 BGB) bei falscher Antwort;

(Hinweis: die Grundsätze der Entscheidung, welche übrigens die Vorlagepflicht nach Art. 234 Abs. 3 EG verletzte, dürften im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 3.2.00, Rs. C-207/98, gegen Art. 2 RiLi 76/207/EWG verstoßen, so nun auch BAG, 6.2.03, 2 AZR 621/01)

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Frage nach der Schwangerschaft bei Einstellung

  • Betriebs-Berater

    Zulässige Frage nach der Schwangerschaft

Kurzfassungen/Presse

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Vorstellungsgespräch: Chef darf nicht alles fragen

Verfahrensgang

  • ArbG Reutlingen, 07.04.1992 - 2 Ca 498/91
  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.1992 - 2 Sa 52/92
  • BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 25/93

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 148
  • NZA 1993, 933
  • BB 1993, 2085
  • BB 1993, 1362
  • FamRZ 1994, 104 (Ls.), BB 1993, 208
  • DB 1993, 1978
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Wird zitiert von ... (4)  

  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01  

    Fragerecht - Schwangerschaft - Anfechtung

    Hinweise des Senats: Teilweise Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (1. Juli 1993 - 2 AZR 25/93 - AP BGB § 123 Nr. 36 = EzA BGB § 123 Nr. 39).

    b) Zwar hat der Senat - wie die Revision zu Recht geltend macht - bisher angenommen, die Frage nach der Schwangerschaft sei zulässig, wenn für die Arbeitnehmerin von vornherein ein gesetzliches Beschäftigungsverbot (§ 4 MuSchG) eingegriffen hätte (1. Juli 1993 - 2 AZR 25/93 - AP BGB § 123 Nr. 36 = EzA BGB § 123 Nr. 39).

  • ArbG Leipzig, 31.08.2000 - 1 Ca 5749/00  
    Diese Ansicht stützt sich auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Urteil vom 01.07.1993, Az.: 2 AZR 25/93; 15.10.1992, Az.: 2 AZR 227/92).

    War somit vorliegend die Frage nach der Schwangerschaft nicht zulässig, so war dementsprechend die Klägerin nicht verpflichtet, diese Frage wahrheitsgemäß zu beantworten (BAG 15.10.1992, Az.: 2 AZR 227/92; 01.07.1993, Az.: 2 AZR 25/93).

  • BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 10/99 R  

    Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung - Nebenbestimmung - Auflage - Bestimmtheit

    Dieser Grundsatz gilt jedoch nach den weiteren Ausführungen der vorgenannten Entscheidung nicht ausnahmslos, sondern das BAG hält Ausnahmen für geboten, wenn das Vertragsverhältnis überhaupt nicht realisiert werden kann (BAGE 71, 252, 258; vgl auch BAG AP Nr. 36 zu § 123 BGB).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.1998 - 1 Sa 402/97  
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