Rechtsprechung
   BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96   

Minderjährigenhaftung

§ 828 Abs. 2 BGB, § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV;

Art. 100 Abs. 1 GG, vorkonstitutionelles Recht

Volltextveröffentlichungen (7)

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Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 3557
  • FamRZ 1998, 1500
  • NZV 1999, 39
  • VersR 1998, 1289
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Wird zitiert von ... (8)  

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R  

    Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz -

    Ein Indiz dafür ist, dass ein begrenztes und überschaubares Rechtsgebiet durchgreifend geändert wird und veränderte und unveränderte Normen eng miteinander zusammen hängen (BVerfGE 70, 126, 129; BVerfG , NJW 1998, 3557, sowie Clemens in Umbach/Clemens , GG, 2002, Art. 100 RdNr 61 ff).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 8.02  

    Haftpflichtversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der

    Soweit die Revision im Zusammenhang mit der Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen einer Schuldenhaftung Minderjähriger unter dem Gesichtspunkt des im allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) verankerten Rechts Minderjähriger, ihr weiteres Leben selbst und ohne unzumutbare (Schulden-)Belastungen - hier: aus einer gesetzlichen Haftpflicht - gestalten zu können, auf die Beschränkungen der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht der Eltern gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 1542/84 - (BVerfGE 72, 155 = FamRZ 1986, 769) und für den Bereich der deliktischen Haftung auf die gemäß Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August 1998 - 1 BvL 25/96 - (NJW 1998, 3557) bestehende rechtliche Möglichkeit eines Forderungserlasses durch den Sozialversicherungsträger nach § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV hinweist, lässt sich daraus nicht herleiten, es bedürfe deshalb nicht der sozialhilferechtlichen Anerkennung privater Vorsorge im Rahmen des § 76 Abs. 2 Nr. 3 BSHG.
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche

    Ein Indiz dafür ist, dass ein begrenztes und überschaubares Rechtsgebiet durchgreifend geändert wird und veränderte und unveränderte Normen eng miteinander zusammen hängen (BVerfGE 70, 126, 129; BVerfG , NJW 1998, 3557, sowie Clemens in Umbach/Clemens , GG, 2002, Art. 100 RdNr 61 ff).
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  • VerfGH Berlin, 14.12.2009 - VerfGH 31/09  

    Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf die Haftung

    Sie müssen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass eine unbegrenzte Haftung Minderjähriger verfassungsrecht-lichen Bedenken begegnet, weil durch die Auferlegung finanzieller Verpflichtungen in erheblichem Maße die Grundbedingungen freier Entfaltung und Entwicklung und damit nicht nur einzelne Ausformungen allgemeiner Handlungsfreiheit, sondern die engere persönliche Lebenssphäre junger Menschen betroffen werden (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 72, 155 ; NJW 1998, 3557 ; VRS 80, 81 ).

    Härten, die sich aus dem Grundsatz der Totalreparation ergeben, können durch Rückgriff auf § 242 BGB abgemildert werden (vgl. BVerfG, NJW 1998, 3557 ; LG Bremen, NJW-RR 1991, 1432; Looschelders, VersR 1999, 141 ).

  • LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 120/05  

    Einstellung - Arbeitszeiterhöhung - Mitbestimmungsrecht

    Es obliegt vielmehr den Gerichten, geltendes Recht an veränderte gesellschaftliche Verhältnisse anzupassen (BVerfG 1. Kammer des 1. Senats 13. August 1998 - 1 BvL 25/96 - NJW 1998/3557, zu II 2 b).
  • LAG Hessen, 13.12.2005 - 4 TaBV 121/05  

    Einstellung - Arbeitszeiterhöhung - Mitbestimmungsrecht

    Es obliegt vielmehr den Gerichten, geltendes Recht an veränderte gesellschaftliche Verhältnisse anzupassen (BVerfG 1. Kammer des 1. Senats 13. August 1998 - 1 BvL 25/96 - NJW 1998/3557, zu II 2 b).
  • LG Köln, 10.02.2005 - 2 O 651/03  
    Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zur Einschränkung der Minderjährigenhaftung aus Billigkeitsgründen betreffen nicht die Folgen vorsätzlicher Rechtsverletzungen (vgl. BVerfG NJW 1998, 3557, 3558).
  • BVerwG, 28.03.2008 - 5 B 32.08  
    Es erfordert auch keine umfassende Auseinandersetzung mit den Grenzen, die das verfassungsrechtlich gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; s. dazu BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 1986 1 BvR 1542/84 BVerfGE 72, 155; zur deliktischen Minderjährigenhaftung s.a. BVerfG, Beschluss vom 13. August 1998 1 BvL 25/96 NJW 1998, 3557) des minderjährigen Kindes bei Erreichen der Volljährigkeit öffentlich-rechtlichen Ansprüchen setzt, die auf die Rückforderung solcher Leistungen zielen, die dem Kind aufgrund eines durch die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht gestellten Antrages bewilligt worden waren und zugeflossen sind.
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