Rechtsprechung
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Mineralölverunreinigung
auch Gefahrerforschungsmaßnahmen sind durch § 82 Abs. 1 WasserG gedeckt, § 7 PolG, Maßnahmen gegen einen Anscheinsstörer sind auch dann rechtmäßig, wenn sich nachträglich herausstellt, daß er für die Gefahr nicht verantwortlich ist, der Anscheinsstörer hat die Kostenlast jdf. dann zu tragen, wenn der Zustand seines Grundstück die Anscheinsgefahr begründet hat (Abgrenzung zum "anscheinsbetroffenen Nichtstörer"), zur analogen Anwendung von § 55 PolG;
der Anscheinsstörer kann zur Kostentragung herangezogen werden (keine von der Behörde im Rahmen der Sachverhaltsermittlung nach § 24 VwVfG zu tragende Kosten), Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage (§ 167 VwGO i.V.m. § 767 ZPO) bei neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Anscheinsstörereigenschaft
Landesrecht Baden-Württemberg
§ 82 Abs 1 WasG BW vom 01.07.1987, § 82 Abs 3 WasG BW vom 26.04.1976, § 6 Abs 1 PolG BW, § 7 PolG BW, § 41 PolG BW, §§ 41ff PolG BW
Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung - Kostenlast des Grundstückseigentümers für Gefahrerforschungsmaßnahmen Inanspruchnahme eines Anscheinsstörers - Entschädigungsanspruch
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