Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1993 - 1 StR 625/93 |
Mißbrauch der 16jährigen Tochter
§ 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB, die konkreten Umstände eines Abhängigkeitsverhältnisses können ohne Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB bei der Strafzumessung berücksichtigt werden
Volltextveröffentlichungen
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Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1994, 1078
- NStZ 1994, 183
- MDR 1994, 289
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.08.2000 - 1 StR 343/00
Strafschärfung (Herabwürdigung zum Sexualobjekt); Strafzumessung; Sexueller …
Diese Bestimmung soll, unabhängig von den Umständen des Einzelfalls, die Entwicklung des Opfers von sexuellen Handlungen seiner Eltern oder eines Elternteils freihalten (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Strafzumessung 2). - BGH, 21.08.1997 - 4 StR 379/97 Zwar konnte hier eine tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht erfolgen, weil insoweit Strafverfolgungsverjährung eingetreten war; doch durfte die in diesem - über § 176 StGB hinaus die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes bei den Eltern besonders schützenden (vgl. BGH, NStZ 1994, 183 , BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 3) - Tatbestand zum Ausdruck kommende straferschwerende Tatbegehungsmodalität des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9, 12;… Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl., Rdn. 378).
