Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
28.10.1980
Aktenzeichen
VI ZR 303/79
Dazu im Internet
dejure.org
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§ 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 5 ZPO, subjektive Klagehäufung auf Beklagtenseite, Beschwer eines Streitgenossen (§§ 59 ff ZPO) ergibt sich (bei fehlender wirtschaftlicher Identität) aus den zusammengerechneten Streitgegenständen, ein Beklagter kann deshalb auch dann Revision einlegen, wenn seine eigene tatsächliche Belastung unter der Revisionssumme liegt
Fundstellen
NJW 1981, 578
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