Rechtsprechung
   BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01   

Mobilfunk-Elektrosmog

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutz der Gesundheit, jedoch Einschätzungsspielräume der zuständigen Instanzen, Abgrenzung der Aufgaben von Legislative und Judikative (Art. 20 Abs. 3 GG)

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mobilfunkanlage

  • izmf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Immissionsgrenzwerte von Mobilfunkanlagen

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Immissionsgrenzwerte von Mobilfunkanlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Verbot einer Mobilfunkanlage wegen Gesundheitsgefährdung?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage erfolglos - Grenzwerte

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  • Beck-Ticker (Kurzmitteilung)

    BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage nicht an

  • inselbilder.de , S. 736 (Leitsatz)

    Mobilfunkanlage - Nachbarklage - Grenzwerte

    (Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format, 6 MB)

  • anwaltskanzlei-lankau.de (Kurzinformation)

    Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung von Mobilfunkanlagen

  • berliner-mieterverein.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkantenne - 1 -

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht zu Klagen wegen Elektrosmog

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

  • grundeigentum-verlag.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen Immissionsgrenzwerte für Mobilfunkanlagen herabgesetzt werden? (IBR 2002, 572)

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Zur normativen Verpflichtungslehre im Immissionsschutzrecht" von Dr. Martin Hochhuth, original erschienen in: JZ 2004, 283 - 292.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Über den Antennen ist Ruh´- Hilflosigkeit kommunaler Planung gegenüber Mobilfunk-Antennenwäldern" von RA Dr. Alexander Kukk, original erschienen in: BauR 2003, 1505 - 1509.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 1638
  • ZMR 2002, 578
  • BauR 2002, 1222
  • MMR 2002, 380
  • DVBl 2002, 614
  • NZM 2002, 496
  • NVwZ 2002, 1103
  • NVwZ 2002, 1103 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 574
  • DÖV 2002, 521
  • IBR 2002, 572
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Wird zitiert von ... (151)  

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03  

    Immobilien - Verbot einer Mobilfunkanlage wegen Gesundheitsgefährdung?

    Richtig ist - worauf die Revision hinweist -, daß die 26. BImSchV keine Vorsorgekomponente enthält (vgl. Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses, BR-Drucks. 393/1/96, S. 5; siehe auch BVerfG NJW 2002, 1638, 1639; Kutscheidt, NJW 1997, 2481, 2484).

    Diese ist aber von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 2002, 1638) und daher bindend.

    Sieht man einmal davon ab, daß die Klägerin an den von der Revision angegebenen Stellen ganz überwiegend nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt hat, sondern die Vernehmung sachverständiger Zeugen zu den von ihnen in der Wissenschaft bekannten Ansichten, so hat das Berufungsgericht jedenfalls eine Beweiserhebung durch Einholung von Sachverständigengutachten zu Recht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2002, 1638, 1639 f.) abgelehnt.

    Das deckt sich mit den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission vom 13./14. September 2001 und liegt auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der 26. BImSchV zugrunde (NJW 2002, 1638, 1639).

    Es bleibt allein Sache des Verordnungsgebers, die Entwicklung zu beobachten und etwaigen neuen Erkenntnissen durch engere oder weitere Grenzen Rechnung zu tragen (BVerfG NJW 2002, 1638, 1639).

  • VG Freiburg, 14.01.2010 - 1 K 2125/09  

    Elektrosmog: Orientierung an bestehenden Grenzwerten

    Das gilt auch für die athermischen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder, d.h. solche, die gegenüber den (zum Schutz vor thermischen Wirkungen motivierten) Grenzwerten vergleichsweise schwache Intensität aufweisen und wegen der geringen Leistungsflussdichte (angegeben in Watt/m² [= Produkt aus elektrischer und magnetischer Feldstärke]) keine messbare Temperaturerhöhung in Lebewesen hervorrufen ( BVerfG , Beschl. v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805; Beschl. v. 8.12.2004 - 1 BvR 1238/04 - NVwZ-RR 2005, 227; Beschl. v. 28.2.2002 - 1 BvR 1676/01 -, NJW 2002, 1638; EGMR , Entscheidung v. 3.7.2007 - 32015/02 - NVwZ 2008, 1215; BVerwG , Urt. v. 10.12.2003 - 9 A 73/02 - NVwZ 2004, 613; BGH , Urt. v. 13.2.2004 - V ZR 217/03 - NVwZ 2004, 1019; OVG Schl.-Holst., Urt. v. 10.11.2009 - 1 LC 236/05 - BeckRS 2009, 41671; Bay. VGH , Beschl. v. 5.8.2009 - 15 CS 09.971 - juris; OVG NRW , Beschl. v. 9.1.2009 - 13 A 2023/08 - BeckRS 2009, 31021; OVG Sachs.-Anh ., Beschl. v. 9.11.2004 - 1 BS 377/04 - NVwZ 2005, 352; VGH Bad.-Württ. , Beschl. v. 2.3.2004 - 8 S 243/04 - VBlBW 2004, 262; Beschl. v. 19.4.2002 - 3 S 590/02 - NVwZ-RR 2003, 27; VG Freiburg , Urt. v. 9.7.2009 - 4 K 1113/07; VG Stuttgart , Urt. v. 3.3.2009 - 5 K 860/08 - juris; VG Freiburg , Beschl. v. 3.11.2008 - 6 K 1788/08; VG Karlsruhe , Urt. v. 20.4.2004 - 4 K 4638/02 - juris; Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band I, BImSchG § 22 [Oktober 2006], Rnr. 13e; Jarass, a.a.O., § 23, Rnr. 32/33; Appel/Bulla, DVBl. 2008, 1277, 1285).

    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen evident überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (BVerfG, Beschl. v. 17.2.1997, a.a.O.; Beschl. v. 28.2.2002, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 16.2.1998 - 11 B 5/98 - NVwZ 1998, 631 [KKW Krümmel]).

    Es bleibt nach Ansicht der Kammer für das summarische Verfahren dabei, dass sich der Verordnungsgeber derzeit in einem ihm zukommenden "angemessenen Erfahrungs- und Anpassungsspielraum" (BVerfG, Beschl. v. 28.2.2002, a.a.O., Seite 1639) bewegt, wenn er zunächst weiterhin den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft beobachtet.

    Eine kompetente Risikobewertung setzt die laufende fallübergreifende Sichtung und Bewertung der umfangreichen Forschung voraus, wie sie von verschiedenen internationalen und nationalen Fachkommissionen wahrgenommen wird (BVerfG, Beschl. v. 28.2.2002, a.a.O., Seite 1639).

    Der derzeit erreichte Stand der Dinge begründet folglich nicht die Sachlage, in der eine eigenständige gerichtliche Risikobewertung zu erfolgen hätte, weil "die Forschung so weit fortgeschritten ist, dass sich die Beurteilungsproblematik auf bestimmte Fragestellungen verengen lässt, welche anhand gesicherter Befunde von anerkannter wissenschaftlicher Seite geklärt werden können" (BVerfG, Beschl. v. 28.2.2002, a.a.O., Seite 1639).

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03  

    Immobilien - Verbot einer Mobilfunkanlage wegen Gesundheitsgefährdung?

    Richtig ist - worauf die Revision hinweist -, daß die 26. BImSchV keine Vorsorgekomponente enthält (vgl. Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses, BR-Drucks. 393/1/96, S. 5; siehe auch BVerfG NJW 2002, 1638, 1639; Kutscheidt, NJW 1997, 2481, 2484).

    Sie ist aber von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 2002, 1638) und daher bindend.

    Sieht man einmal davon ab, daß die Kläger an den von der Revision angegebenen Stellen ganz überwiegend nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt haben, sondern die Vernehmung sachverständiger Zeugen zu den von ihnen in der Wissenschaft bekannten Ansichten, so hat das Berufungsgericht jedenfalls eine Beweiserhebung durch Einholung von Sachverständigengutachten zu Recht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2002, 1638, 1639 f.) abgelehnt.

    Das deckt sich mit den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission vom 13./14. September 2001 und liegt auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der 26. BImSchV zugrunde (NJW 2002, 1638, 1639).

    Es bleibt allein Sache des Verordnungsgebers, die Entwicklung zu beobachten und etwaigen neuen Erkenntnissen durch engere oder weitere Grenzen Rechnung zu tragen (BVerfG NJW 2002, 1638, 1639).

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