Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61   

Möbel unter Eigentumsvorbehalt

§§ 263, 246 Abs. 2, 52 StGB

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 16, 280
  • NJW 1962, 116



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06  

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Sicherungsübereignungen begründen grundsätzlich ein Anvertrautsein (vgl. BGHSt 16, 280, 282).

    Die hier vorliegenden Sicherungsübereignungen begründen ein Anvertrautsein (vgl. BGHSt 16, 280, 282; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 246 Rdn. 29).

  • OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07  

    Auch bei Motorradklau während einer Probefahrt Versicherungsschutz // Gericht

    Eine dem Betrug folgende Unterschlagung ist zunächst dann zu bejahen, wenn ein Täter sich erst nach Vollendung eines noch nicht zur Zueignung führenden Betruges zu einer als Unterschlagung zu beurteilenden Handlungsweise entschließt (vgl. BGH 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2009 - 1 Ss 57/09  

    Unterschlagung durch Unterlassen der Rückgabe einer Sache; Prozessualer

    Die geschützten Rechtsgüter sind verschiedene; § 263 StGB schützt das Vermögen, wohingegen § 246 StGB ein Eigentumsdelikt ist (vgl. zu der Problematik des Vorliegens einer selbständigen Tat: BGHSt 16, 280).
  • BGH, 05.09.1989 - 5 StR 304/89  
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