Rechtsprechung
| BGH, 12.10.1989 - IX ZR 245/88 |
Möbelproduktion
§§ 929, 930 BGB, sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz;
§ 82 KO (§ 60 InsO), Massekredit, keine persönliche Haftung des Konkursverwalters gegenüber Dritten, Voraussetzungen einer Haftung wegen Liquidationsverschleppung (Hinweis: beachte nunmehr § 61 InsO)
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Persönliche Haftung des Konkursverwalters aufgrund Vertrauenstatbestandes
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine persönliche Haftung des Konkursverwalters allein wegen Vereinbarung über die Verwertung von Sicherungsgut bei Gewährung eines Massekredits
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 1989, 1584
- NJW-RR 1990, 94
- WM 1989, 1904
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03
Insolvenzrecht - Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters
Vielmehr setzt eine persönliche Haftungsübernahme voraus, daß der Insolvenzverwalter klar zum Ausdruck bringt, er wolle eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Einstandspflicht übernehmen (vgl. BGH, Urt. v. 12. Oktober 1989 - IX ZR 245/88, WM 1989, 1904, 1908 f). - OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 112/02
Insolvenzverwalter: Persönliche Haftung bei Nichterfüllbarkeit von …
Die persönliche Haftung des Insolvenzverwalters kann neben der vertraglichen Haftung der Masse zudem nur unter besonderen Voraussetzungen begründet sein, nämlich wenn er eigene Pflichten ausdrücklich übernommen hat oder insoweit einen Vertrauenstatbestand, an dem er sich festhalten lassen muss, geschaffen oder wenn er eine unerlaubte Handlung (§ 823 ff BGB) begangen hat (BGH NJW-RR 1990, 94).Das Wissen, dass die Schuldnerin nicht mehr kreditwürdig war, gibt für sich keinen Anhalt dafür, dass der Insolvenzverwalter als persönlicher Garant für die Verpflichtungen der Masse einstehen will (BGH NJW-RR 1990, 94).
Nach § 157 InsO ist der Verwalter verpflichtet, das fortgeführte Unternehmen sofort zu liquidieren, sobald feststeht, dass er bei einer Fortführung erwachsende Masseverbindlichkeiten nicht wird tilgen können, der Betrieb also nicht wenigstens seinen Aufwand erwirtschaften wird (BGHZ 99, 151; BGH NJW-RR 1990, 94;… Münchener Kommentar, a. a. O., §§ 60, 61 Rn. 34).
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01
Insolvenzrecht - Haftung des Konkursverwalters
Als Verhandlungs- und Vertragspartner einer Partei, die mit der Konkursmasse Geschäfte abschließen will, haftet er nur dann persönlich, wenn er eigene Pflichten ausdrücklich übernommen oder einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, an dem er sich festhalten lassen muß (BGHZ 100, 346, 351 f; BGH, Urt. v. 12. Oktober 1989 - IX ZR 245/88, WM 1989, 1904, 1908;… Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 82 KO Anm. 1c).Verletzt der Verwalter im Zuge derartiger Verhandlungen vorvertragliche Hinweis- oder Aufklärungspflichten, so haftet in aller Regel nur die Masse (BGHZ 100, 346, 351; BGH, Urt. v. 12. Oktober 1989, aaO).
- BGH, 11.12.1997 - IX ZR 341/95
Wirksamkeit der Verpfändung von Sachen und Forderungen nach ZGB -DDR
Das ist unzureichend, weil ein außenstehender Dritter, der allein diese Abrede kennt, nicht in der Lage ist, ohne zusätzliche Unterlagen wie Warenbücher oder Rechnungen den Umfang der verpfändeten Sachen eindeutig zu identifizieren (vgl. BGHZ 21, 52, 56; 28, 17, 20;… BGH, Urt. v. 20. März 1986 - IX ZR 88/85, NJW 1986, 1985, 1986; v. 12. Oktober 1989 - IX ZR 245/88, WM 1989, 1904, 1906). - OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 48/09
Rechtsanwälte - Honorarzahlung durch Insolvenzverwalter?
Unabhängig von der Frage, welche Rechtsform einer solchen persönlichen Haftungsübernahme zukommen soll, müsste sich aus dem Schreiben vom 21. Februar 2005 der klare Wille des Beklagten ergeben, über die gesetzliche Haftung hinaus für den Gebührenanspruch des Klägers persönlich einstehen zu wollen (vgl. BGH ZIP 2004, 1107; WM 1989, 1904; NJW 1988, 209; BGHZ 100, 346; OLG Rostock ZIP 2005, 220).Im übrigen kommen Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter persönlich nur in Betracht, wenn dieser eine unerlaubte Handlung begangen hat (vgl. BGH WM 1989, 1904; BGHZ 100, 346; jeweils zur Haftung des Insolvenzverwalters nach der KO).
- BGH, 28.10.1993 - IX ZR 21/93
Sorgfaltspflicht des Konkursverwalters bei anwaltlicher Geltendmachung von …
Für daraus entstandene Ansprüche hat in aller Regel der Vertretene allein einzustehen, so daß der Konkursverwalter für so begründete Verbindlichkeiten von niemandem nach § 82 KO haftbar gemacht werden kann (vgl. BGHZ 99, 151, 154; 100, 346, 350 f;… BGH, Urt. v. 12. November 1987 - IX ZR 259/86, ZIP 1987, 1586, 1587; v. 12. Oktober 1989 - IX ZR 245/88, ZIP 1989, 1584, 1587). - BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89
Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des …
Hilfsweise wird das Berufungsgericht das Vorbringen des Klägers berücksichtigen müssen, daß die fraglichen Entnahmen für Hilfskräfte objektiv dem Konkurszweck deswegen nicht gedient hätten, weil die Betriebsfortführung selbst seit Anfang 1977 nicht mehr konkurskonform gewesen sei (vgl. Senat BGHZ 99, 151, 153 ff.; Urt. v. 12. Oktober 1989 - IX ZR 245/88, ZIP 1989, 1584, 1589 und 3 b). - BGH, 09.03.2006 - IX ZR 55/04
Insolvenzrecht - Insolvenzverwalter: Pflicht gegenüber Absonderungsberechtigten
Eine anderweitige Haftung des Verwalters, die aufgrund Übernahme eigener vertraglicher Pflichten oder wegen Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo in Betracht kommen kann (vgl. BGHZ 100, 346, 352; 159, 104, 121 f; BGH, Urt. v. 12. Oktober 1989 - IX ZR 245/88, ZIP 1989, 1584, 1588 f; v. 24. Mai 2005 - IX ZR 114/01, NZI 2005, 500), scheidet hier aber jedenfalls nach dem derzeitigen Sachstand aus. - OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 15 U 132/02
Persönliche Haftung des Konkursverwalters: Pflichtwidrige Begründung einer …
Vielmehr setzt eine persönliche Haftungsübernahme voraus, dass der Insolvenzverwalter klar zum Ausdruck bringt, er wolle eine über eine persönliche Haftung hinausgehende Einstandspflicht übernehmen (BGHZ 159, 104; BGH WM 1989, 1904, 1908).Hat der Konkursverwalter dies erkannt oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennen können, so haftet er nach § 82 KO für die gleichwohl begründeten Masseschulden (BGHZ 99, 151, 156; BGH NJW-RR 1990, 94).
- BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06
Persönliche Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters
Die Rechtsprechung hat eine persönliche Haftung des Verwalters nach den Grundsätzen der Vertreterhaftung in den Fällen angenommen, in denen er bei den Vertragsverhandlungen in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat (BGH 14. April 1987 - IX ZR 260/86 - BGHZ 100, 346; 12. Oktober 1989 - IX ZR 245/88 - LM KO § 82 Nr. 25;… MünchKommInsO-Brandes §§ 60, 61 Rn. 74 mwN). - OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02
Insolvenzverwalterhaftung: Anforderungen an den Entlastungsbeweis bezüglich der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 Sa 952/04
Schadensersatz des Insolvenzverwalters
- BGH, 18.01.1990 - IX ZR 71/89
Persönliche Haftung des Konkursverwalters für den Abschluß eines …
- BGH, 11.12.1997 - IX ZR 127/96
Bestimmtheit der Verpfändung von Sachen nach ZGB -DDR
- BGH, 15.12.2005 - IX ZR 179/03
Haftung des Sequesters
- BGH, 24.07.2003 - IX ZR 297/01
Inanspruchnahme des Konkursverwalters wegen Nichteinhaltung einer …
