Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00   

Mörtelreste an der Fassade

§ 633 Abs. 2 Satz 2 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nun § 635 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Unverhältnismäßigkeit des Mängelbeseitigungsaufwands (nun "-kosten") nur bei objektiv geringem Interesse des Bestellers, Maßstab ist der vereinbarte/vorausgesetzte Gebrauch

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (vor) § 116 § 633 Abs. 2 S. 2
    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers; Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfvermerk des Architekten als Anerkenntnis? Nachbesserungs- oder Minderungsanspruch wegen unverhältnismäßigen Aufwandes?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Risikoverteilung des Werkvertrags - Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Prüfvermerk eines Architekten als Erklärung der fachlichen und rechnerischen Richtigkeit einer Rechnung nur gegenüber seinem Auftraggeber

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfvermerk des Architekten auf der Schlussrechnung: Anerkenntnis des Bauherrn? (IBR 2002, 124)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Mängelbeseitigung unverhältnismäßig aufwändig? (IBR 2002, 128)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfvermerk eines Architekten als Erklärung der fachlichen und rechnerischen Richtigkeit einer Rechnung nur gegenüber seinem Auftraggeber

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2002, 484
  • MDR 2002, 450
  • WM 2002, 1409
  • BauR 2002, 613
  • BB 2002, 753
  • NJW-RR 2002, 661
  • NZBau 2002, 338
  • NZBau 2002, 345
  • ZfBR 2002, 345
  • IBR 2002, 128
  • IBR 2002, 124
  • DB 2002, 1884
  • BB 2002, 753 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (33)  

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07  

    Baustoffe - Lieferung von mangelhaften Dachziegeln: Neuverlegung geschuldet?

    Unverhältnismäßigkeit in diesem Sinne liegt daher in aller Regel nur vor, wenn der mit der Nacherfüllung erzielte Erfolg bei Berücksichtigung aller Einzelfallumstände in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe der dafür erforderlichen Geldbeträge steht (so zu § 633 Abs. 2 BGB a. F. BGH, MDR 2002, 450 ff m.w.N.; BauR 1997, 638 ff m.w.N.).

    Dies ist dann anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Käufers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht und daher das Nacherfüllungsverlangen unter Abwägung aller Umstände einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt (so zu § 633 BGB a. F. BGH, MDR 2002, 450 ff; MDR 2006, 387 ff, jeweils m.w.N.).

    Ohne Bedeutung ist dagegen das Verhältnis des Nacherfüllungsaufwands zum Kaufpreis (vgl. BGH, MDR 2002, 450 ff m.w.N.; OLG Karlsruhe, a.a.O).

    Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß der Verkäufer den Sachmangel verschuldet hat (vgl. zu § 633 BGB a. F. BGH, MDR 2002, 450 ff m.w.N.; MDR 2006, 387 ff m.w.N.; vgl. auch Palandt/Weidenkaff, a.a.O. § 439 Rdn. 17 f).

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 21 U 63/07  

    Bauträger - Dachterrasse bei fehlendem Gefälle der Abdichtung mangelhaft!

    Das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung ist mit Rücksicht auf das objektive Interesse der Klägerin an einer ordnungsgemäßen Erfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände nicht als Verstoß gegen Treu und Glauben zu bewerten (vgl. BGH BauR 2002, 613 616).

    Diese Risikoverteilung wird nicht dadurch verändert, dass der Unternehmer mangelhaft leistet (vgl. BGH BauR 2002, 613, 616).

    Im Rahmen der Abwägung ist zu Lasten des Unternehmers auch zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß er die Mängel verschuldet hat (vgl. BGH BauR 2002, 613, 616).

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 23 U 163/06  

    Bauvertrag - Zahlungsanweisung kein deklaratorisches Anerkenntnis!

    Soweit der Bauleiter der Klägerin die Aufmaßunterlagen abgezeichnet hat, fehlt es bereits an einer der Klägerin zurechenbaren Willenserklärung, da der Vermerk des Bauleiters ebenso wie der Prüfvermerk des Architekten eine Wissenserklärung, keine dem Auftraggeber zuzurechnende Willenserklärung ist (zum Prüfvermerk des Architekten BGH Urt. v. 6.12.2001 - VII ZR 244/00, BauR 2002, 613).

    Ihre Erklärungen zur fachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Rechnung sind daher Wissenserklärungen (zum Prüfvermerk des Architekten als Wissenserklärung BGH Urt. v. 6.12.2001 - VII ZR 241/00, BauR 2002, 619).

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