Rechtsprechung
   BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60   

Moped

§ 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche Betrachtungsweise

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 15, 83
  • NJW 1960, 1916



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66  

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der

    Der Nachweis einer solchen konkreten Gefährdung ist von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Anerkennung von Vermögensgefährdung als Vermögensschaden stets gefordert worden (RGSt 73, 61, 64; BGHSt 3, 370, 372; BGHSt 15, 83 ; BGH, Urteil vom 17. Februar 1965 - 2 StR 561/64).

    Prozeßrisiko im Sinne einer als Vermögensschädigung anzuerkennenden Vermögensgefährdung setzt voraus, daß ein Bestreiten des Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmern gegenüber irgendwelche Aussicht auf Erfolg hat (vergleiche BGH, Urteil vom 22. Februar 1963 - 4 StR 503/62 - und BGH, Urteil vom 9. Oktober 1964 - 2 StR 300/64 -, BGHSt 15, 83, 87 f).

  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03  

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Dabei bedarf es hier keines näheren Eingehens auf die Frage, ob auch der unter Strafandrohung stehende Besitz an dem Haschisch (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG) strafrechtlich als Vermögensbestandteil der beiden Angeklagten zu werten war, so daß sie durch dessen unentgeltliche Weggabe einen Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB erlitten (so auf der Grundlage des faktisch-wirtschaftlichen Vermögensbegriffs - vgl. allgemein RGSt 44, 230; BGHSt 2, 364; 8, 254; 15, 83 - für den konkreten Fall des Betäubungsmittelbesitzes: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69  

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag,

    Die Frage ist daher in einem Falle der hier zu erörternden Art die, ob trotz dieser Besonderheit durch den Abschluß des Bestellungsvertrages das Vermögen des Bestellers bereits in einer Weise gefährdet worden ist, daß dies bei einer lebensnahen und daher nicht einseitig dogmatisch-zivilrechtlichen, sondern weitgehend wirtschaftlichen Betrachtungsweise (BGHSt 15, 83, 86; 16, 321, 329) einer Wertminderung und damit einer Schädigung des Vermögens gleichkommt.
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  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70  

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den

    Daß die Käufer - ein Angestellter der Firma H. und die Tochter eines Angestellten sich ohne Rücksicht auf die zivilrechtlichen Verhältnisse aus praktischen und wirtschaftlichen Erwägungen gezwungen sehen konnten, einem evtl. Herausgabeverlangen nachzukommen oder den normalen Kaufpreis nachzuzahlen, liegt sehr nahe (vgl. BGHSt 15, 83, 87).
  • BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61  
    Die Strafkammer hat sich hierbei im Rahmen der Entscheidung des Senats BGHSt 15, 83 ff. gehalten.
  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73  

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Der Senat geht im Rahmen dieser Vorlegungssache von ihr aus, ohne daß er dazu Stellung nimmt (vgl. BGHSt 15, 83 [85]; 16, 99 [100]).
  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68  

    Münzfernseher - § 242 StGB, Bestimmung des "Gewahrsams" in Bezug auf einen

    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts ist jedoch vertretbar, so daß kein Anlaß bestand, die Sache an das OLG zurückzugeben (BGHSt 9, 390, 391; 11, 139, 142; 15, 83, 85; 19, 242).
  • BGH, 17.07.1987 - 2 StR 292/87  
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