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Mord in Prizren
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, zur Frage, ob die Auslieferungsmöglichkeit im Zeitpunkt der Revision noch einmal geprüft werden kann;
§ 244 Abs. 6 StPO, zur eingeschränkten revisionsrechtlichen Beachtlichkeit einer Rüge, das Landgericht habe einen Beweisantrag falsch ausgelegt: grundsätzlich muß der Verteidiger das angebliche Mißverständnis durch Stellung eines nachgebesserten Beweisantrags beseitigen
HRR Strafrecht
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 74 IRG; § 244 Abs. 6 StPO
BGHR; Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; Tatrichter; Arbeitsfähiges Justizsystem; Auslieferungsentscheidung (Entscheidungszuständigkeit und Begründungspflicht; Hinwirken); Vollständige Bescheidung eines Beweisantrages (Wahrunterstellung) und Obliegenheit des Verteidigers zur Klarstellung von Mißverständnissen
NStZ 2001, 588
StV 2001, 504
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