Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
12.07.2001
Aktenzeichen
1 StR 171/01
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Mord in Prizren

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, zur Frage, ob die Auslieferungsmöglichkeit im Zeitpunkt der Revision noch einmal geprüft werden kann;

§ 244 Abs. 6 StPO, zur eingeschränkten revisionsrechtlichen Beachtlichkeit einer Rüge, das Landgericht habe einen Beweisantrag falsch ausgelegt: grundsätzlich muß der Verteidiger das angebliche Mißverständnis durch Stellung eines nachgebesserten Beweisantrags beseitigen

HRR Strafrecht

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 74 IRG; § 244 Abs. 6 StPO

BGHR; Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; Tatrichter; Arbeitsfähiges Justizsystem; Auslieferungsentscheidung (Entscheidungszuständigkeit und Begründungspflicht; Hinwirken); Vollständige Bescheidung eines Beweisantrages (Wahrunterstellung) und Obliegenheit des Verteidigers zur Klarstellung von Mißverständnissen

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judicialis

Fundstellen
NJW 2001, 3717
NStZ 2001, 588
StV 2001, 504
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