Rechtsprechung
   BVerfG, 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80; 1 BvR 201/81; 1 BvR 881/81; 1 BvR 1074/81; 1 BvR 1319/81   

Motorradhelm

§ 21a Abs. 2 StVO;

Art. 2 Abs. 1 GG, Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldandrohung bei Verstoß gegen die Helmpflicht

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldbewehrung der Schutzhelmpflicht für Kraftradfahrer

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Stuttgart, 10.07.1981 - B 17 OWi 7842/81
  • OLG Stuttgart, 10.08.1981 - 1 Ss (25) 545/81
  • OLG Stuttgart, 20.10.1981 - 1 Ss (24) 799/81
  • BVerfG, 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80; 1 BvR 201/81; 1 BvR 881/81; 1 BvR 1074/81; 1 BvR 1319/81

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 59, 275
  • NJW 1982, 1276
  • MDR 1982, 542



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07  

    Rauchverbot in Gaststätten

    Die Raucher werden hierbei nicht in unzulässiger Weise bevormundet, ihnen wird insbesondere kein Schutz vor Selbstgefährdung aufgedrängt (vgl. BVerfGE 59, 275 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92  

    Cannabis

    Unbeschadet dessen, daß solche Eingriffe unter bestimmten Voraussetzungen auch in Betracht kommen mögen, wenn sie den Betroffenen daran hindern sollen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (vgl. BVerfGE 22, 180 [219]; 58, 208 [224 ff.]; 59, 275 [278]; 60, 123 [132]), sind sie im allgemeinen nur zulässig, wenn der Schutz anderer oder der Allgemeinheit dies unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordert.
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89  

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Das Lenkungsziel besteht dabei nicht, wie die Beschwerdeführer meinen, im Schutz des Einzelnen vor sich selbst, sondern in dem Bemühen, ein Verhalten, das Folgekosten für die Gemeinschaft verursachen kann, unattraktiver zu machen (zum Gestaltungsspielraum gesetzlicher Regelungen zur Pflege und Förderung des sozialen Lebens vgl. auch BVerfGE 59, 275 [279]).
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  • BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10  

    Gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige

    Auch ein Verhalten, das Risiken für die eigene Gesundheit oder gar deren Beschädigung in Kauf nimmt, ist vom Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 59, 275 [278] - Schutzhelmpflicht -; 90, 145 [171] - Cannabiskonsum -; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 1986 - 1 BvR 331/85 u. a. -, NJW 1987, S. 180 [180] - Gurtanlegepflicht -; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u. a. -, NJW 1999, S. 3399 [3402] - Organentnahme -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00  

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    In der Rechtsprechung des BVerfG ist anerkannt, dass Eingriffe in Freiheitsrechte von Grundrechtsträgern unter bestimmten, engen Voraussetzungen zu dem Zweck in Betracht kommen, die Betroffenen daran zu hindern, sich selbst einen größeren Schaden zuzufügen (vgl. Gutmann NJW 1999, 3388 mwN auf BVerfG NJW 1982, 1276 - Schutzhelmpflicht -; BVerfG NJW 1987, 180 - Gurtanlagepflicht -; BVerfG NJW 1994, 1577 - Haschischkonsum-; vgl. auch BGH NJW 1991, 307 - Betäubungsmittelgesetz -).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94  
    Der Regelungszusammenhang mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 SächsPolG, der im Gegensatz zu Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 BayPAG allgemein den Schutz der öffentlichen Sicherheit vor erheblichen Störungen bezweckt, ergibt jedoch, daß in Fällen einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person die Anordnung von Gewahrsam auch gegen den freien Willen des Betroffenen nur nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 SächsPolG und nicht auch nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG in Betracht kommt, soweit die Grenzen zulässiger Selbstgefährdung überschritten werden (vgl. BVerfGE 59, 275 [278 f]; Lorenz, HStR VI § 128 Rn. 62 f.).
  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 5/95  

    Neuberechnung von Bestandsrenten ab dem 1.1.1992

    Dabei muß hingenommen werden, daß jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 59, 275 unter Hinweis auf BVerfGE 3, 148; 46, 307; 49, 275; vgl. ferner BVerfGE 79, 219; 80, 311).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11  

    Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter

    Ihnen wird kein Schutz vor Selbstgefährdung aufgedrängt (vgl. BVerfGE 59, 275 [278 f.]; 121, 317 [359]).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2009 - 3 Ws 841/08  

    Nichtraucherschutz im Maßregelvollzug: Generelles Rauchverbot in psychiatrischem

    Dies wäre aber der Fall, wenn dem Untergebrachten bei Nichteinrichtung eines Raucherraums der Schutz vor durch das Rauchen bedingter Selbstgefährdung aufgedrängt und er insoweit in unzulässiger Weise bevormundet würde (vgl. BVerfG aaO Rn 126, BVerfGE 59, 275, 287).
  • AG Bernau, 11.03.2002 - 3 Cs 224 Js 36463/01  

    Vorlagebeschluß an das BVerfG wegen vermuteter Verfassungswidrigkeit von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Freiheitsentziehungen nur zulässig, wenn der Schutz anderer oder der Allgemeinheit dies unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordert (vgl. BVerfGE 58, 208 [224 ff.]; 59, 275 [278]).
  • BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 502/83  

    Berechnung pfändungsfreien Arbeitseinkommens bei Selbstentrichtung ausländischer

  • VG Frankfurt/Main, 08.06.1988 - III/3 Ä E 1271/87  
  • BVerfG, 09.03.1992 - 1 BvR 74/92  

    Verfassungsmäßigkeit der Anschlallpflicht in Pkws

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