Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68   

Münzfernseher

§ 242 StGB, Bestimmung des "Gewahrsams" in Bezug auf einen Behältnisinhalt;

§ 246 StGB, § 930 BGB;

§ 265a StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 22, 180
  • NJW 1968, 2069
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Wird zitiert von ... (10)  

  • OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07  

    Auch bei Motorradklau während einer Probefahrt Versicherungsschutz // Gericht

    Gehört nach den Anschauungen des täglichen Lebens eine in angemessenen Grenzen bleibende Lockerung oder sogar vorübergehende Aufhebung der Sachherrschaft zum Üblichen, so hört der Gewahrsam während dieser Zeit nicht auf (BGH, Urteil vom 27.11.1974, IV ZR 117/73, VersR 1975, 225; BGHSt 22, 180, 182).
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74  
    Hierauf kommt es für die Zulässigkeit der Vorlegung allein an (vgl. aus der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes BGHSt 19, 242; BGHSt 22, 94, 100; BGHSt 22, 180, 182; BGHSt 22, 385, 386; BGHSt 25, 187, 189; BGHSt 25, 325, 328).
  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08  

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

    Für deren Beurteilung kommt es entscheidend auf die Anschauungen des täglichen Lebens und die Verkehrsauffassung an (BGH, Beschluss vom 06. Oktober 1961 - 2 StR 189/61 - zitiert nach juris Rn. 10; BGHSt 16, 271, 273; 22, 180, 182).
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