Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94   

Münzhändler

§§ 263, 22, 25 Abs. 2 StGB, vermeintliche Mittäterschaft, untauglicher Versuch, unmittelbares Ansetzen

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 40, 299
  • NJW 1995, 142
  • NStZ 1995, 120
  • NStZ 1994, 534
  • MDR 1995, 83
  • StV 1995, 128



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Wird zitiert von ... (25)  

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01  

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auf der Grundlage gemeinsamen Wollens kann dabei sogar eine bloße Mitwirkung bei der Tatvorbereitung oder eine sonstige Unterstützungshandlung ausreichen (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; 1999, 609).

    Auf der Grundlage gemeinsamen Wollens kann dabei sogar eine bloße Mitwirkung bei der Tatvorbereitung oder eine sonstige Unterstützungshandlung ausreichen (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; 1999, 609).

    Die Tatsache, daß er damit bezüglich des späteren Entziehens nur eine Vorbereitungshandlung vorgenommen hat, steht der Annahme von Mittäterschaft nicht entgegen (vgl. BGHSt 40, 299, 301).

  • BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03  

    Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von

    Nach dieser Auffassung ist jedenfalls dann eine Ausführungshandlung eines vermeintlichen Mittäters als tauglich und damit zurechenbar zu betrachten, wenn sie nach der Vorstellung des Täters zur Tatbestandserfüllung führen soll und nach natürlicher Auffassung auch zur Tatbestandserfüllung führen könnte ( BGHSt 40, 299, 302).

    Auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ( BGHSt 40, 299) kommt eine Zurechnung der Handlung des vermeintlichen Mittäters hier nicht in Betracht.

    Nach dieser Auffassung ist jedenfalls dann eine Ausführungshandlung eines vermeintlichen Mittäters als tauglich und damit zurechenbar zu betrachten, wenn sie nach der Vorstellung des Täters zur Tatbestandserfüllung führen soll und nach natürlicher Auffassung auch zur Tatbestandserfüllung führen könnte ( BGHSt 40, 299, 302).

  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09  

    Gesetzlicher Richter (Zweierbesetzung; Dreierbesetzung; Umfang der Sache: Zahl

    Als Mittäter handelt, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung des anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des einen Tatanteils erscheint (BGHSt 40, 299, 301).

    Als Mittäter handelt, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung des anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des einen Tatanteils erscheint (BGHSt 40, 299, 301; Fischer, StGB 57. Aufl. § 25 Rdn. 12 ff.).

mehr
  • LG Düsseldorf, 13.11.2008 - 14 KLs 3/08  
    Mittäter ist, wer einen eigenen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag auf der Grundlage gemeinsamen Wollens derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGH, Urteil vom 10.11.2004, 5 StR 403/04; BGH NJW 1995, 142f).

    Dabei kann sich der Tatbeitrag auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken; die Vornahme einer tatbestandlichen Ausführungshandlung ist nicht erforderlich (BGH NJW 1995, 142f; BGH NStZ 1999, 609f).

    Die mittäterschaftliche Tatbestandsverwirklichung erfordert aber beim Betrug generell kein eigenes Interesse an der Beute, da der Tatbestand auch bei fremdnützigem Handeln erfüllt sein kann (vgl. insoweit auch BGH NJW 1995, 142f).

  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01  

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2).

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2; BGH NStZ-RR 2000, 327, 328; 2001, 148).

  • BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01  

    Mittäterschaft beim Betrug; Beihilfe; Anstiftung (Vorsatzanforderungen);

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2).

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2; BGH NStZ-RR 2000, 327, 328; 2001, 148).

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97  

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Mittäter ist gemäß § 25 Abs. 2 StGB, wer aufgrund gemeinschaftlichen Tatentschlusses seinen Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und denjenigen des anderen als Ergänzung seines Tatanteils will ( BGHSt 37, 289, 291; 40, 299, 301).
  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99  

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (BGH NStZ 1995, 120).

    Bei der Mittäterschaft treten auch alle Mittäter' einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt ( BGHSt 39, 236; BGH NStZ 1995, 120).

  • BGH, 07.11.2001 - 1 StR 455/01  

    Voraussetzungen der Mittäterschaft beim versuchten Betrug (enges Verhältnis;

    Der Annahme von Mittäterschaft bei Betrugsversuchen steht nicht entgegen, daß die Angeklagten keine eigenen Täuschungshandlungen vorgenommen, sondern durch die Fertigung und Weitergabe der gefälschten Schecks nur die Voraussetzungen für das Handeln der Hintermänner geschaffen haben; auch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen kann Mittäterschaft begründen ( BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1999, 609).

    Der Annahme von Mittäterschaft bei den Betrugsversuchen steht zwar nicht entgegen, daß die Angeklagten keine eigenen Täuschungshandlungen vorgenommen, sondern durch die Fertigung und Weitergabe der gefälschten Schecks nur die Voraussetzungen für das Handeln der Hintermänner geschaffen haben; auch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen kann Mittäterschaft begründen ( BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1999, 609).

  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02  

    Mittäterschaftlicher Betäubungsmittelhandel (Einfuhr; Betäubungsmittelimitate;

    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche "vermeintliche Mittäterschaft" von der Versuchsstrafbarkeit erfasst wird, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGHSt 39, 236; 40, 299; BGH NJW 1952, 430).

    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche "vermeintliche Mittäterschaft" von der Versuchsstrafbarkeit erfaßt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGHSt 39, 236; 40, 299; BGH NJW 1952, 430; zum Meinungsstand vgl. Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 22 Rdn. 22 f.; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 22 Rdn. 55 a; jew. m. w. N.).

  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03  

    Strafrecht - Kein Submissionsbetrug bei verbotenen Absprachen mit Auftraggeber

  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06  

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03  

    Urteil wegen Handeltreibens mit Heroin rechtskräftig

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00  

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

  • BayObLG, 28.03.2001 - 4St RR 29/01  

    Pflichtwidrige Nichtangabe von steuerlich erheblichen Tatsachen in der

  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 185/99  

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Versuch; Besonders schwere Brandstiftung;

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10  

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

  • BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98  
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98  

    Verfolgungsverjährung; Versicherungsbetrug; Versicherungsmißbrauch, Lex mitior;

  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04  

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

  • BGH, 11.04.2006 - 3 StR 59/06  

    Veruntreuende Unterschlagung; Betrug; Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe;

  • BGH, 27.04.2004 - 2 StR 146/03  

    Fragerecht bei Vernehmung in der Türkei; letztes Wort bei Hilfsbeweisantrag;

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11  

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

  • BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96  
  • BGH, 12.02.1997 - 3 StR 467/96  
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