Rechtsprechung
| BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84 |
Mundverkehr
§ 178 StGB aF (§ 177 StGB nF), § 24 StGB, Freiwilligkeit, Aufgabe, Idealkonkurrenz, Spezialität
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
StGB (1975) § 22,23,24 Abs. 1,§ 177,178
- Jurion
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 33, 142
- NJW 1985, 1788
- NStZ 1985, 358
- MDR 1985, 508
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Tat im Sinne von § 24 Abs. 1 StGB ist die Tat im sachlich-rechtlichen Sinne, also die in den gesetzlichen Straftatbeständen umschriebene tatbestandsmäßige Handlung und der tatbestandsmäßige Erfolg (vgl. BGHSt 33, 142, 144 f.). - BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87
Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit
Die Freiwilligkeit werde nach ständ. Rechtspr. (u. a. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48 ff.; 33, 142, 145 f.) auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angekl. nicht aus einem sittlich billigenswerten Motiv von weiteren Angriffen auf den Zeugen absah.Das gelte aber lediglich in bezug auf die einzelne Tat im materiell-rechtlichen Sinn (BGHSt 33, 142, 144 f. [hier: III (310) 119 c]).
- BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01
Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch); …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung - in bezug auf die Tat im Sinne des materiell-rechtlichen Straftatbestandes (vgl. BGHSt 33, 142, 144) - davon ausgeht oder er es zumindest für möglich hält, daß ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige "Erfolg" eintritt (BGH NStE Nr. 38 zu § 24 StGB m.w.N.).Auch die Verneinung strafbefreienden Rücktritts von den beiden Totschlagsversuchen hält rechtlicher Überprüfung stand: Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung - in bezug auf die Tat im Sinne des materiell-rechtlichen Straftatbestandes (vgl. BGHSt 33, 142, 144) - davon ausgeht oder er es zumindest für möglich hält, daß ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige "Erfolg" eintritt (BGH NStE Nr. 38 zu § 24 StGB m.w.N.).
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92
Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung Gesetzeseinheit in Form der Spezialität vor (BGHSt 33, 142, 146/147), wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen - wie hier - die Vollziehung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs vorbereiten soll (…BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4 m.w.N.).
Auch bei der Strafzumessung (nur) wegen versuchter Vergewaltigung ist die besondere Intensität, mit der der Angeklagte zur Erreichung seines Zieles vorgegangen ist, zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 33, 142, 147).
- BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94 Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird daher durch die versuchte Vergewaltigung als das speziellere Gesetz verdrängt (vgl. BGHSt 33, 142, 146/147;… BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5).
Die Verletzung des wegen der Gesetzeseinheit nicht zur Anwendung kommenden § 178 StGB durfte bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 1, 152, 155; 21, 183, 185; 33, 142, 147;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. vor § 52 Rdn. 23 m.w.Nachw.).
- OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05
Treu und Glauben
Es ist anerkannt, dass gesetzliche Formvorschriften im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden dürfen; eine Ausnahme kommt nur in ganz besonders gelagerten Fällen in Betracht, in denen nach den gesamten Umständen die Nichtigkeitsfolge mit Treu und Glauben unvereinbar wäre (etwa BGHZ 92, 164, 172 = NJW 1985, 1788, 1770;… Münchener Kommentar/Einsele § 125 Rdn. 53 ff.;… Palandt/Heinrichs § 125 Rdn. 17 ff.;… Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 125 Rdn. 37 ff. jew. m.w.N.). - BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88
Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der …
Bei diesem Geschehen handelt es sich aber um eine typische Vorbereitungshandlung für die vom Angeklagten von vornherein beabsichtigte gewaltsame Vollziehung des Beischlafs, die keinen eigenen rechtlichen Unwert hat, der über den Tatbestandsrahmen des § 177 StGB hinausgeht (BGHSt 33, 142 [146 f];… BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1). - BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97 Zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Gesetzes besteht Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität, wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen der Vorbereitung des Beischlafs dient und keinen eigenständigen rechtlichen Unwert besitzt (BGHSt 33, 142 ff;… BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5, 6).
- BGH, 15.08.2001 - 2 StR 292/01
Freiwilliger strafbefreiender Rücktritt (Endgültiges Aufgeben der Tat; Sukzessive …
- BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89
- BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
- BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00
Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Vergewaltigung; Rücktritt vom Versuch
- BGH, 16.05.1995 - 1 StR 188/95
- BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09
Rücktritt von der versuchten schweren räuberischen Erpressung (beendeter und …
- BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96
- OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96
- BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
- BGH, 14.05.1987 - 4 StR 199/87
- BGH, 16.02.1990 - 4 StR 677/89
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