Rechtsprechung
| BGH, 06.06.1966 - III ZR 167/64 |
Mutter des Pockenschutz-Erstimpflings
Öffentlich-rechtlicher Aufopferungsanspruch, Dritter, § 254 BGB analog
Sonstiges
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 45, 290
- NJW 1966, 1859
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85
Immobilien - Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Vertiefungsschäden
Hätten die Kläger durch Bodenbewegungen bei ihrem Neubau den Hangrutsch mitverschuldet (das Berufungsgericht hat hierzu keine Feststellungen getroffen), so käme die Anwendung von § 254 Abs. 1 BGB in Betracht, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch im Rahmen einer verschuldensunabhängigen Haftung, insbesondere eines Aufopferungsanspruchs (BGHZ 45, 290, 295) und eines Anspruchs aus enteignungsgleichem Eingriff, anwendbar ist, und zwar nicht nur im Rahmen der Eingriffsfolgen (BGHZ 56, 57, 64 f), sondern auch bei der Verwirklichung des Schädigungstatbestands selbst (BGHZ 90, 17, 31/32). - BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 9/99 R
Beschränkung auf Zuschuß zum Zahnersatz auch bei integrierter Gesamtbehandlung
Denn der allgemeine Rechtsgedanke, daß der einzelne für ein ihm durch hoheitlichen Zwang unter Verletzung des Gleichheitssatzes im öffentlichen Interesse auferlegtes Sonderopfer eine billige Entschädigung von der Allgemeinheit erhalten soll (ursprünglich: § 75 der Einleitung des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794; grundlegend zum Impfschadensrecht: BGHZ 9, 83; BGHZ 45, 290;… allgemein: Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl 1998, S 124 ff), hat nicht nur zur Schaffung zahlreicher gesetzlicher Anspruchsgrundlagen geführt (aus dem Bereich des Sozialrechts insbesondere: §§ 51 ff BSeuchG). - BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99
Pflicht des Amtsarztes bei Anhaltspunkten für einen Impfschaden
Wie der Senat mehrfach entschieden hat, war das Bundes-Seuchengesetz vom 18. Juli 1961, das nach seinem § 85 erst am 1. Januar 1962 in Kraft getreten ist, auf frühere Schadensfälle nicht anwendbar (vgl. grundlegend Senatsurteile vom 12. Oktober 1964 - III ZR 30/64 - NJW 1965, 347; BGHZ 45, 290, 291).
- OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
Auslieferungshaft: Entschädigung für erlittene Auslieferungshaft bei später für …
Allgemein lässt sich die Aussage treffen, dass ein Mitverschulden, welches auch im Aufopferungsrecht zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 06.06.1966, BGHZ 45, 290 [juris Rn. 11 f]), die Opfergrenze weit hinausschiebt. - BGH, 29.03.1971 - III ZR 98/69
Keine Anwendung des § 839 Abs. 3 BGB auf »wiederholenden« Verwaltungsakt
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.02.1990 - III ZR 100/88
Voraussetzungen der Amtshaftung wegen Impfschäden
Darüber hinaus ist die in §§ 51 ff. BSeuchG enthaltene Regelung der Entschädigungsansprüche von Impfgeschädigten ein Anwendungsfall des allgemeinen Aufopferungsanspruchs, wie er für Impfschäden zunächst von der Rechtsprechung (vgl. insbesondere Senatsurteile BGHZ 9, 83; 24, 45; 31, 187; 45, 290) entwickelt worden ist. - BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 10/99 R
Beschränkung auf Zuschuß zum Zahnersatz auch bei integrierter Gesamtbehandlung
Denn der allgemeine Rechtsgedanke, daß der einzelne für ein ihm durch hoheitlichen Zwang unter Verletzung des Gleichheitssatzes im öffentlichen Interesse auferlegtes Sonderopfer eine billige Entschädigung von der Allgemeinheit erhalten soll (ursprünglich: § 75 der Einleitung des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794; grundlegend zum Impfschadensrecht: BGHZ 9, 83; BGHZ 45, 290;… allgemein: Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl 1998, S 124 ff), hat nicht nur zur Schaffung zahlreicher gesetzlicher Anspruchsgrundlagen geführt (aus dem Bereich des Sozialrechts insbesondere: §§ 51 ff BSeuchG). - BGH, 22.02.1973 - III ZR 162/70
Aufopferungsanspruch aus haftbedingtem Gesundheitsschaden
Für die Bestimmung der Opfergrenze, bei deren Überschreiten der Staat nach Aufopferungsrecht eine angemessene Entschädigung zu leisten hat, ist vielmehr darauf abzustellen, wie sich die Vermögenslage des Betroffenen infolge der Verletzung, hier also des Klägers nach dem Verlust des Auges, darstellt (vgl. BGHZ 45, 290 [295]; 28, 297 [301];, 22, 43 [48]; 20, 61 [69];… vgl. auch Bender, Staatshaftungsrecht, 1971, Rdnr. 44 und 350). - LSG Hessen, 07.11.1995 - L 4 Vi 61/95
Pockenschutzimpfung - Antragserfordernis - Altfall - Aufopferungsanspruch
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 6. Juni 1966 (Az.: III ZR 167/64, BGHZ 45, 290, 291) darauf hingewiesen, daß es zwar nicht Sinn solcher Gesetze sei, andere Ansprüche auszuschließen. - BGH, 02.12.1971 - VII ZR 73/70
Enteignungsgleicher Eingriff und Drittschaden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Paderborn, 23.10.1991 - 4 O 365/91
