Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1957 - 4 StR 525/57 |
Myom
§ 230 StGB aF (§ 229 StGB nF), ärztlicher Eingriff ist nur bei wirksamer Einwilligung durch den Patienten rechtmäßig, Aufklärungspflicht des Arztes
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Einwilligung in ärztliche Heilbehandlung
- Alpmann Schmidt
StGB § 223
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 223
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 11, 111
- NJW 1958, 267
- JR 1958, 225
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98
Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung
In diesem Fall mißachtet er das dem Patienten grundsätzlich zustehende Selbstbestimmungsrecht ( BGHSt 11, 111, 114) und irrt damit lediglich über die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes.a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht in der Sterilisation der L eine tatbestandliche Körperverletzung gesehen (BGHSt 11, 111 f.), die nicht durch eine ausdrücklich erklärte Einwilligung der Patientin gerechtfertigt war.
Ein solcher Erlaubnistatbestandsirrtum schließt in Analogie zu § 16 StGB vorsätzliches Handeln aus ( BGHSt 11, 111, 114; 35, 246, 250; BGH JZ 1964, 231).
In diesem Fall mißachtet er - wenn auch wohlmeinend - das dem Patienten grundsätzlich zustehende Selbstbestimmungsrecht (BGHSt 11, 111, 114) und irrt damit lediglich über die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes.
- BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
Hierbei ist auch das Verhältnis zwischen Notwendigkeit der Behandlung und ihren möglichen Folgen zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 11, 111 = NJW 1958, 267; BGHSt 12, 379 = NJW 1959, 825; BGHZ 29, 33 = NJW 1959, 811; BGHZ 29, 46 = NJW 1959, 811; BGHZ 29, 176 = NJW 1959, 814; BGH, NJW 1961, 2203; Kleinewefers, VersR 1962, 197 ff. m. w. Nachw.; Dunz, S. 13; Weyers, S. 24 f.).Mit den aus der Verfassung abzuleitenden Grundsätzen stimmt die recht verstandene Rechtsprechung der Fachgerichte und insbesondere des BGH weitgehend überein (vgl. z. B. BGHSt 11, 111 = NJW 1958, 267; BGHZ 29, 46 ff. = NJW 1959, 811; BGHZ 29, 176 ff. = NJW 1959, 814; BGH, NJW 1971, 1887 f.; 1972, 335 ff.; 1973, 556; 1974, 1422; 1976, 365; 1978, 587).
- OLG München, 31.07.1987 - 1 Ws 23/87
Sterbebegleitung - Zurverfügungstellung eines Selbsttötungsmittels für einen …
Daß das Selbstbestimmungsrecht einer Zwangsbehandlung entgegensieht, wird von der Rechtsprechung für den "Normalpatienten" anerkannt (RGZ 151, 349, 352; BGHZ 29, 46, 49; 176, 179; 90, 103,105/106; BGHSt 11, 111, 114; BVerfGE 52, 131, 170 = JZ 1979, 596); aus dem Hinweis des BGH im Urteil vom 26.10.1982 (BGH NJW 83, 350, 351): Der entgegenstehende Wille der Kranken war unbeachtlich, weil ihr Leben bedroht war und sie hierüber nicht verfügen konnte", kann nichts Gegenteiliges geschlossen werden, wie die anschließende Einschränkung in diesem Urteil zeigt, daß dies ,zumindest" für die vom damaligen Angeklagten zu treffenden Maßnahmen gelte, die selbst noch keinen körperlichen Eingriff enthielten, nämlich die Verständigung der Angehörigen und des Hausarztes, um mit deren Hilfe eine Sinnesänderung der lebensbedrohlich Erkrankten zu erreichen (vgl. hierzu auch Kutzer MDR 85, 710, 711 FN 13).Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten schließt auch die Selbstbestimmung zum Tode ein (Leonardy DRiZ 86, 281, 285; BGHSt 11, 111, 113/14; BGHZ 90, 103, 105/106).
- BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94
Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum …
Nur so werden sein Selbstbestimmungsrecht und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt (u.a. BGHSt 11, 111; 16, 309; 35, 246; BGH JR 1994, 514; BGHZ 29, 46; 29, 176; 106, 391; BGH NJW 1974, 1422; 1980, 633, 1334).Zu ihrer Rechtfertigung bedarf es der Einwilligung des Patienten (RGSt 25, 375, 378; 74, 91, 93; BGHSt 11, 111, 112; 16, 309 ff.; 35, 246 ff.).
- BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Rechtfertigung einer medizinischen Behandlung eines im Maßregelvollzug …
Der Betroffene wird genötigt, eine Maßnahme zu dulden, die den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt (vgl. RGSt 25, 375 [377 f.]; 38, 34 [34 f.]; BGHSt 11, 111 [112]; BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 StR 576/07 -, NStZ 2008, S. 278 [279]) und daher normalerweise nur mit der - in strafrechtlicher Hinsicht rechtfertigenden - Einwilligung des Betroffenen zulässig ist. - BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57
Aufklärungspflicht des Arztes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.06.1995 - 4 StR 700/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten
Die Heilmaßnahme kann im Regelfall nur durch eine wirksame Einwilligung des Patienten gerechtfertigt werden (vgl. BGH NJW 1972, 335, 336; BGHSt 11, 111, 112;… BGHR StGB § 223 I Heileingriff 4 m.w.Nachw.). - BGH, 25.03.1988 - 2 StR 93/88
Mutmaßliche Einwilligung in ärztlichen Heileingriff
Beruht der Irrtum auf einem fahrlässigen Verhalten des Arztes, weil er etwa bereits vor Beginn der Operation vorhersehen mußte, daß der später vorgenommene weitergehende Eingriff erforderlich werden und der Patient bei entsprechender Aufklärung diesem Eingriff nicht zustimmen würde, dann kommt lediglich eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht (vgl. BGHSt 11, 111, 114; BGH JZ 1964, 231). - OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 1 U 615/98
Honoraranspruch des Arztes bei Behandlungsfehlern oder Verletzung der …
Dies ist nur möglich, wenn der Arzt ihn über den Eingriff, seinen Verlauf, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken und mögliche Behandlungsalternativen aufgeklärt hat, so dass er das Für und Wider der vorgesehenen Behandlung abwägen kann (vgl. BGHSt 11, 111; BGHSt 16, 309; BGHSt 35, 246; BGHZ 29, 46; BGHZ 29, 176; BGHZ 106, 391;… Rieger, a.a.O., Jauernig-Teichmann a.a.O. Rdnr. 114 115 zu § 823 BGB;… Palandt-Thomas a.a.O. Rdnr. 47 zu § 823 BGB). - AG Mannheim, 24.02.2009 - Gut 2 XVII 8740/09
Rechtliche Betreuung: Rechtswidrige Verweigerung einer medizinisch indizierten …
- BGH, 16.01.1959 - VI ZR 179/57
Ärztliche Aufklärungspflicht
