Rechtsprechung
| BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95 |
Nachbarstreit
§ 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB, Verteidigungswille
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1996, 29
- StV 1996, 146
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung; …
Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 m.w.N.).Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 jeweils mit Nachweisen).
In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen ( BGHSt 26, 256, 258;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 13, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).
- BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10
Widersprüchliche Feststellungen zur Notwehrlage (Putativnotwehrlage; …
Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29, mwN).In der Regel ist der Angegriffene dann aber gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen (BGHSt 26, 258; BGH NStZ 1996, 29).
Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 1973 - 2 StR 165/73, BGHSt 25, 229, 230; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29, mwN).
In der Regel ist der Angegriffene dann aber gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - 2 StR 451/75, BGHSt 26, 258; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29).
- BGH, 08.03.2000 - 3 StR 67/00
Rechtfertigungsgrund: Notwehr
Der Einsatz des Messers war unter den gegebenen Umständen auch erforderlich, da er die sofortige Beseitigung des Angriffs des K. erwarten ließ (vgl. BGHSt 27, 336; BGH NStZ 1996, 29;… BGHR StGB § 32 II Verteidigung 4); er war in der Form des im Abstand vor dem Körper Hin- und Herschwingens auch - im Vergleich zum sofortigen Zustechen - das schonendere Mittel zur Erreichung des Abwehrerfolges.Selbst wenn er in diesem Augenblick immer noch im Sinn gehabt haben sollte, den Zeugen K. zu bestrafen, so drängte dieses Motiv den Verteidigungszweck nicht völlig in den Hintergrund (vgl. BGH NStZ 1996, 29, 30).
Denn eine Tat kann auch dann durch Notwehr gerechtfertigt sein, wenn der Täter neben der Abwehr noch andere Ziele verfolgt, solange sie den Verteidigungszweck nicht völlig in den Hintergrund drängen; das gilt auch, wenn Wut bei der Tat eine Rolle spielt (BGH NStZ 1996, 29, 30 m.w.Nachw.).
- BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
Festnahmerecht nach § 127 StPO
Für einen objektiven Dritten in der Tatsituation des Angeklagten (vgl. BGH StV 1999, 143, 145) gab es hier zum - lediglich mit Körperverletzungswillen vorgenommenen - Anlegen des Würgegriffs keine mildere Handlungsalternative: Auf die mehrfache Aufforderung zu Beginn der auch vom Angeklagten gegenüber seinem größeren, schwereren und gewaltbereiten Gegner mit bloßer Körperkraft ausgetragenen Auseinandersetzung, sich durch Handzeichen zu ergeben, ist der zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewußtlose D. nämlich nicht eingegangen (vgl. hierzu BGH NStZ 1996, 29).Im Verkennen dieses Sachverhalts läge für ihn ein Erlaubnistatbestandsirrtum (BGH NStZ 1987, 20; 1996, 29, 30; NJW 1995, 973; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 1 StR 313/99).
- BGH, 24.07.2001 - 4 StR 256/01
Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung; Kampflage; Messereinsatz)
In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch des Messers oder der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen ( BGHSt 26, 256, 258; BGH NStZ 1996, 29).Grundsätzlich darf der Angegriffene das Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 jeweils mit Nachweisen).
In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch des Messers oder der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen ( BGHSt 26, 256, 258;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verteidigung 11; BGH NStZ 1996, 29).
- BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02
Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben
- BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96 Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 jeweils mit Nachweisen).
In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).
- BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04
Beweiswürdigung (Anforderungen an einen rechtskräftigen Freispruch; …
Grundsätzlich darf der Angegriffene das Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (vgl. BGHSt 25, 229, 230; BGH NStZ 1996, 29 jeweils m. N.).In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch des Messers zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98 Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (BGH NStZ 1983, 117; 1996, 29 jew. mit zahlr. weit. Nachw.;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 6, 13).
Daß B. das Messer möglicherweise nicht wahrnahm, ist dem Angeklagten nicht anzulasten (vgl. BGH NStZ 1996, 29, 30).
- BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98 Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (BGH NStZ 1996, 29 ;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 13).
Ob es dem Angeklagten möglich war, für den Messerstich eine minder gefährdete Körperstelle zu wählen, richtet sich nach der "konkreten Kampflage", also insbesondere nach den Kräfteverhältnissen der Kontrahenten, der dem Angeklagten von S. drohenden Gefahr und seiner eigenen Verteidigungsmöglichkeit (vgl. BGH StV 1990, 543; BGH NStZ 1996, 29 ;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 8).
- BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01
Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit; …
- BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden …
- BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00
Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung; Erlaubnistatbestandsirrtum.
- OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ss 234/10
Gegenwärtigkeit des Angriffs; Verteidigungswille im Notwehrrecht; …
- BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
- BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97
- BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98
- OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10
Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg
- BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97
Sie betreiben juristische Internetseiten?