Rechtsprechung
| BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94 |
Nachtbar-Überfall
§ 32 StGB, 'gegenwärtig', 'erforderlich', § 16 StGB;
§ 33 StGB, angekündigter Angriff, (kein) planmäßiges Sicheinlassen
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- DRSP
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 973
- NStZ 1995, 177
- StV 1995, 463
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Das Überschreiten der Notwehrbefugnisse wirkt aber auch dann nicht schuldausschließend, wenn sich der Täter planmäßig in eine tätliche Auseinandersetzung mit seinem Gegner eingelassen hat ( BGHSt 39, 133; BGH NJW 1995, 973). - BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Festnahmerecht eines Kaufhausdetektivs
Im Verkennen dieses Sachverhalts läge für ihn ein Erlaubnistatbestandsirrtum (BGH NStZ 1987, 20; 1996, 29, 30; NJW 1995, 973; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 1 StR 313/99). - OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10
Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg
Entscheidend bei der Beurteilung, welches Rechtsgut betroffen ist, ist nicht der innere Wille des Täters zum Angriff, sondern nur die äußere Gefährlichkeit des abzuwehrenden Verhaltens (…BGHR StGB § 32 Abs. 2 "Angriff 1"; BGH, NJW 1995, 973 ).Können sichere Feststellungen zu Einzelheiten des inneren und äußeren Geschehens nicht getroffen werden, so darf sich das nicht zu Lasten des Beschuldigten auswirken (BGH, NJW 1995, 973 ).
- OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Ss 1597/97
Sprungrevision, Notwehr, gefährliche Körperverletzung, Darlegungsumfang
Das Maß der danach erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, insbesondere durch die Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs sowie durch die Verteidigungsmöglichkeiten des bzw. der Angegriffenen (vgl. BGH, NJW 1995, 973).Selbst wenn das Amtsgericht zu den Einzelheiten des inneren und äußeren Geschehens sichere Feststellungen nicht hätte treffen können, so hätte sich dies nicht zu Lasten der Angeklagten auswirken dürfen (vgl. BGH, NJW 1995, 973; BGH, NStZ 1983, 453).
- BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00
Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung; Erlaubnistatbestandsirrtum.
Es ist nach Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel und Beweisanzeichen (vgl. BGH NStZ 1983, 453) von diesem Umstand zugunsten des Angeklagten ausgegangen (vgl. BGHR StGB § 32 II Angriff 6; BGH NJW 1991, 503, 504; BGH StV 1986, 5) und hat deshalb eine tatsächlich bestehende Notwehrlage angenommen. - BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98 Die dazu angestellten Erwägungen lassen indes besorgen, daß das Landgericht nicht alle wesentlichen Gesichtspunkte in die Beurteilung der für die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung maßgeblichen Kampf- und Gefährdungslage (vgl. BGHSt 27, 336, 337; BGHR StGB § 32 II Angriff 6;… Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 32 Rdn. 36 m.w.Nachw.) einbezogen hat.
- BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10
Widersprüchliche Feststellungen zur Notwehrlage (Putativnotwehrlage; …
Ausführungen zu etwaigen Fehlvorstellungen des Angeklagten bei seinem Messereinsatz sind nicht etwa deswegen entbehrlich, weil der Angeklagte mit seiner Verteidigung gegen den vermuteten Angriff zugleich bezweckt haben mag, den Geschädigten von weiteren Angriffen abzuhalten und ohne Verzögerung nach seiner Freundin zu sehen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. November 1994 - 3 StR 393/94, NJW 1995, 973). - OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ss 204/05
Notwehr
Das Landgericht hat zunächst nicht hinreichend bedacht, dass auch das Hausrecht ein notwehrfähiges Rechtsgut darstellt und mit scharfen Mitteln verteidigt werden darf ( BGH NStZ 2002, 426, 427; NStZ 1995, 177; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 3383, 3384;… Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 32 Rdnr. 50 unter Hinweis auf BGH StV 1982, 219). - OLG Hamm, 28.11.2006 - 3 Ss 509/06
Notwehr; hausrecht; Verteidigung
Auch das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut, das mit scharfen Mitteln verteidigt werden darf (vgl. Senatsbeschluss vom 08.06.2005 - 3 Ss 204/05 -; BGH, StV 1982, 219; BGH NStZ 1995, 177; BGH NStZ 2002, 426; OLG Düsseldorf NJW 1997, 3383).
Sie publizieren im Internet?