Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87 |
Nackenstich
§ 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
StGB (1975) § 24
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB (1975) § 24
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 35, 90
- NJW 1988, 1602
- MDR 1988, 244
- StV 1988, 102
Wird zitiert von ... (69)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Wäre das der Fall, so könnte sich der Täter Straffreiheit nur verdienen, wenn er Aktivitäten zur Verhinderung des Erfolgs entfaltet hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 35, 90, 93; zuletzt BGH, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92).Der vorlegende Senat hat die Auffassung vertreten, daß ein beendeter Versuch, der voraussetzt, daß der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält ( BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17), nicht gegeben sei.
Nach der neueren und inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
Ein Fall des fehlgeschlagenen Versuchs liegt allerdings nicht vor, wenn der Täter nach anfänglichem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat noch vollenden (vgl. BGHSt 35, 90; 34, 53; BGH NStZ 1986, 264; BGH, Beschluß v. 6. November 1986 - 4 StR 580/86).
In diesem Sinne hält den Erfolgseintritt auch für möglich, wer die tatsächlichen Umstände erkennt, die diesen Erfolgseintritt nach der Lebenserfahrung nahelegen ( BGHSt 33, 295, 300; 35, 90, 93); er braucht weder die Gewißheit des Erfolgseintritts zu haben noch muß er den Erfolgseintritt jetzt noch wollen oder billigen.
An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92).
- BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplans darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält; maßgebend ist also der "Rücktrittshorizont" des Täters (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 31, 170 und 33, 295;… ebenso BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5 6; Versuch, unbeendeter 2 bis 4, 6, 7, 9, 11 bis 18).Danach ist der Versuch unbeendet, wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt glaubt, der Eintritt des Erfolges sei nicht möglich, und er von weiteren Handlungen absieht, die noch zum Erfolg führen könnten (BGHSt 35, 90, 92).
Für Fälle, in denen der Täter mit direktem Tötungsvorsatz handelte, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß der Verzicht auf ein Weiterhandeln, sei es mit dem bereits eingesetzten Mittel, sei es mit einem sonstigen zur Hand liegenden Mittel, als Rücktritt gewertet werden kann (BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56; 35, 90, 94; BGH NStZ 1986, 264, 265;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 5; BGH…, Urt. vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89 , zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
- BGH, 19.12.2000 - 4 StR 525/00
Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch; Fehlgeschlagener, unbeendeter, …
Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln ohne zeitliche Zäsur noch vollenden kann (st. Rspr.; BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228).Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln ohne zeitliche Zäsur noch vollenden kann (st. Rspr.; BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228;… vgl. Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 24 Rdn. 6 m.w.N.).
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. nur BGHSt 31, 170, 171; 33, 295, 297; 35, 90, 93; 39, 221, 227).
- BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt; …
Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln noch vollenden kann (st. Rspr.; BGHSt 35, 90, 94).Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln noch vollenden kann (st. Rspr.; BGHSt 35, 90, 94;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 24 Rdn. 7 a m.w.N.).
- BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01
Versuchte Vergewaltigung; strafbefreiender Rücktritt (unbeendeter, …
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts ist maßgeblich, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (vgl. BGHSt 39, 221, 227f.; 35, 90, 93).Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts ist maßgeblich, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (vgl. BGHSt 39, 221, 227f.; 35, 90, 93).
- BGH, 12.12.2001 - 1 StR 441/01
Vereidigungsverbot (Tatbeteiligung); Strafvereitelung (Verteidiger; fehlender …
Ein solcher Fall des fehlgeschlagenen Versuchs liegt allerdings dann nicht vor, wenn der Täter nach anfänglichem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs - hier der Anstiftung - sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat (Anstiftung) doch noch vollenden (…BGH aaO; siehe auch BGHSt 34, 53, 56; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 1).Ein solcher Fall des fehlgeschlagenen Versuchs liegt allerdings dann nicht vor, wenn der Täter nach anfänglichem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs - hier der Anstiftung - sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat (Anstiftung) doch noch vollenden (…BGH aaO; siehe auch BGHSt 34, 53, 56; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 1).
- BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
Unbeendeter oder beendeter Versuch des Totschlags (strafbefreiender Rücktritt; …
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227; 35, 90; 33, 295, 298;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 29).a) Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227; 35, 90; 33, 295, 298;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 29).
- BGH, 28.02.1989 - 1 StR 36/89 Nach dieser Rechtspr. kommt es sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als »auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplanes ... für die Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält« (BGHSt 35, 90 [hier: III (310) 147 c] im Anschluß an BGHSt 33, 295 [hier: III (310) 126 a-d] und BGHSt 31, 170 [hier: III (310) 98 a-b] m..).«.
Die Orientierung an der Perspektive des Tatplans hat der BGH im Jahr 1982 aufgegeben (…BGHSt 31, S. 170 ff. [hier: III (310) 98 a-b]; vgl. auch BGHSt 35, S. 90 ff [hier: III (310) 147 c];… BGH NStZ 1989, S. 317;… BGH NStZ 1990, S. 30).
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92
Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94
- BGH, 11.09.2008 - 4 StR 284/08
Versuchte sexuelle Nötigung (sexuelle Handlung; Rücktritt vom unbeendeten …
- BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
- BGH, 20.02.1997 - 4 StR 641/96
- BGH, 16.09.2003 - 4 StR 362/03
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Möglichkeit zur …
- BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10
Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim Betrug (unmittelbare Täuschungshandlung); …
- BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
- BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
Katzenkönig
- BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09
Versuchte und vollendete Erpressung (empfindliches Übel; Näheverhältnis; …
- BGH, 18.08.1988 - 4 StR 301/88
- BGH, 11.07.1989 - 1 StR 341/89
- BGH, 21.07.1992 - 1 StR 391/92
- BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
Bedingter Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung; Mittäterschaft; …
- BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91
Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch
- BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95
Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der …
- BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn …
- BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter …
- BGH, 02.11.2007 - 2 StR 336/07
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; korrigierter …
- BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung - …
- BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln …
- BGH, 13.08.2002 - 3 StR 204/02
Räuberische Erpressung mit Todesfolge (deliktsspezifischer Gefahrzusammenhang; …
- BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit …
- BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06
Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden …
- BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11
Rücktritt vom Versuch (umgekehrte und mehrfache Korrektur des …
- BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92
Rücktritt vom Mordversuch
- BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98
- BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02
Keine Indizwirkung für besonders schweren Fall bei nur versuchter Vergewaltigung
- BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des …
- BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
- BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98
Rücktritt bei versuchtem Totschlag
- BGH, 11.02.2000 - 3 StR 3/00
Rücktritt vom Versuch, Abgrenzung fehlgeschlagener, beendeter und unbeendeter …
- BGH, 11.02.2003 - 4 StR 25/03
Versuchter Totschlag; Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Wechsel vom Tötungs- …
- BGH, 04.04.1989 - 4 StR 125/89
- BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94
- BGH, 11.02.1999 - 1 StR 694/98
Rücktritt vom Versuch; Rücktrittshorizont; Beweiswürdigung zur Tätervorstellung; …
- BGH, 28.04.1988 - 4 StR 72/88
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch
- BGH, 22.11.1991 - 2 StR 451/91
- BGH, 25.01.1995 - 2 StR 591/94
- BGH, 22.03.1995 - 3 StR 13/95
Armbrust - § 24 StGB, Abgrenzung unbeendeter - beendeter Versuch, …
- BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95
- BGH, 05.11.1998 - 4 StR 474/98
- BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89
- BGH, 23.04.1997 - 3 StR 72/97
- BGH, 30.09.1997 - 4 StR 335/97
- BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
Rücktritt vom Versuch bei Rauschtat; Rücktrittshorizont bei Rauschtat; …
- BGH, 21.01.1988 - 4 StR 653/87
- BGH, 23.08.1988 - 4 StR 366/88
- BGH, 17.08.1993 - 1 StR 273/92
- BGH, 26.04.1994 - 1 StR 162/94
- BGH, 07.04.1995 - 2 StR 132/95
- BGH, 12.04.1995 - 2 StR 105/95
- BGH, 03.05.1995 - 5 StR 194/95
- BGH, 02.07.1997 - 2 StR 248/97
- BGH, 20.09.1988 - 5 StR 376/88
- BGH, 07.03.1989 - 1 StR 6/89
- BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
- BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93
- BGH, 04.03.1988 - 2 StR 101/88
- BGH, 26.05.1992 - 1 StR 228/92
